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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Mietkaution
 
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.08.2005 14:24
Hi Leute,

ich hab ja keine Ahnung von der Praxis, weil wir nur Firmenkunden haben ...

Wenn ich jetzt die Mietkaution ueberweise, muss der Vermieter dann schon ein eigenes Konto dafür angelegt haben oder reicht das, wenn ich ihm das auf das normale Konto überweise, wo auch die Miete hingeht?
Ostwestfale82
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.08.2005 15:17 - Geaendert am: 08.08.2005 15:18
2 Möglichkeiten:
Nr. 1 : Du lässt ein Sparbuch (Mietkautionskonto) auf deinen Namen eröffnen und dieses wird eben als Mietkaution an den Vermieter verpfändet. So stehen dir die Zinsen zu und können auf deinen FSA angerechnet werden. Das Buch bekommt der Vermieter. Die Bank wird dich aber vor jeder Verfügung durch den Vermieter informieren. So kann dieser nicht mit deiner Kaution durchbrennen ;-)

Nr.2 Sparurkunde auf den Namen des Vermieters. Dieses wird direkt durch den Vermieter eröffnet und zu zahlst das Geld darauf ein. Verfügen kann dieser allerdings auch ohne zu fragen und es kann kein FSA gestellt werden. Nach Möglichkeit Nr.1 wählen.

"Armine bin ich und will es sein, so lang mein Auge sieht, so lang noch ein Tropfen Blut durch meine Adern fließt!"

Anke21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.08.2005 15:19
also normalerweise muss ein Mietkautionskonto eröffnet worden sein, entweder auf den Namen des Mieters oder auf den des Vermieters. Dann einen Sperrvermerk, dass es ein Kautionskonto ist.

Aber dass man das Geld direkt auf das "Privat-"Konto überweist, kenn ich nicht.
Anke21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.08.2005 15:21
Stimme OstWestfale zu.

Oder du lässt dir einfach ein Aval von deiner Bank ausstellen. So hab ich es gemacht.
Kostet eigentlich nichts als Mitarbeiter, ansonsten ca. 3% im Jahr.
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.08.2005 15:25
Wo wir gerade beim Thema sind?
Was macht ihr, wenn der Vermieter das Geld aus der Mietkaution haben will, der ehemalige Mieter aber unbekannt verzogen ist und man dementsprechend keine Rücksprache mehr halten kann? (das Einwohnermeldeamt hat auch noch die alte Adresse)

You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!


Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer...

Ostwestfale82
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.08.2005 16:44
Ich würd das jedenfalls nicht einfach so auszahlen. Der Vermieter soll dafür sorgen, dass eine Rücksprache mit dem Mieter möglich ist. Sprich, der Vermieter sollte sich um die neue Anschrift kümmern.
Ist aber wirklich verzwickt ...

"Armine bin ich und will es sein, so lang mein Auge sieht, so lang noch ein Tropfen Blut durch meine Adern fließt!"

Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.08.2005 16:52
Ja, der Vermieter kennt die neue Adresse ja auch nicht...
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 08:40
jaja, wie dsa grundsaetzlich geht, weiss ich ja. die frage ist nun nur noch, ob das konto bereits vorher angelegt werden muss oder nicht. ich wuerde das eben lieber auf ein bereits angelegtes konto packen, aber bevor der vermieter da dann stress macht, haette ich gerne mal nen hinweis, ob das so ueberhaupt ok ist ...
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 08:45
@ philosophin: du bist doch bei der coba oder? laß dir doch ein mietaval herauslegen! das ist für mitarbeiter doch kostenlos und du bindest nicht unnötig kapital! außerdem nehmen die meisten vermieter eine bankbürgschaft ganz gerne und haben nichts dagegen einzuwenden!
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 09:05
ja, das muss ich jetzt dummerweise mit denen erstmal diskutieren. ausserdem haben die mir fuer frankfurt ne probezeit aufgedrueckt und ich muss fuer diese zeit das geld dann doch hinterlegen. sau aergerlich!
Violet85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.08.2005 09:17
Um auf deine Frage zurückzukommen...klar kannst du das Geld auf das Privatgiro überweisen wenn ers sofort haben will. Aber es ist halt mMn sicherer wenn du direkt auf ds Sparbuch einzahlst.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 09:18
@ philosophin: bah, das ist ja ärgerlich... das mit der barhinterlegung ist natürlich bescheuert, aber wenn die probezeit rum ist, dann würdest du die kohle ja wiederbekommen... wenn du ein normales mietkationskonto nimmst, kommst du an das geld nicht mehr ran...
Soldo
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.08.2005 13:09
@philosophin
violet85 hat recht. klar kannst du auf das mietkonto oder privatkonto zahlen. wichtig ist natürlich, das du den verwendungszweck angibst. der vermieter ist dann verpflichtet, die mietkaution von seinem vermögen getrennt aufzubewahren (auf einem Treuhandkonto, idR. Sparkonto...) also bist du dann raus aus der geschichte.

@Alea
wenn der vermieter die auszahlung verlangt, ist die bank vertraglich dazu verpflichtet auszuzahlen (so stehts im miekautionsvertrag...wirtschaftlich berechtigter aus dem konto ist der vermieter). der vermieter muß keinen nachweiß über die rechtmäßigkeit bringen. verfügt er im prinzip ohne grundlage, muß der mieter sich mit dem vermieter auseinandersetzen.(hab ich privat schon durch...) schöner ist natürlich, wenn man eine rücksprache mit dem mieter halten kann. ist in deinem beispiel aber ja nicht möglich. also auszahlen...
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2005 14:10
danke leute. hab mich inzwischen noch mal mit der hausverwaltung rumgeschlagen, ich kanns ueber nen aval machen ;)
 

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