Kreditnehmereinheit §19,2 KWG |
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Verfasst am: 06.07.2005 15:28 |
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Kann mir bitte jemand erklären, was darunter zu verstehen ist? Brauche leider schon kurzfristig eine Antwort. Sitze an einem Fall und komme nicht weiter. Bitte helft mir.
VIELEN LIEBEN DANK!!!! |
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Verfasst am: 06.07.2005 15:44 |
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Damit ist gemeint, dass zwei rechtlich selbstständige Kreditnehmer, die aber wirtschaftlich oder vertraglich voneinander abhängen, für die Vorschriften des KWG wie ein einzelner Kreditnehmer behandelt werden.
Sinn dieser Regelung ist, dass die Regelungen zu Groß- und Millionenkrediten, Kreditgrenzen, Offenlegungspflichten usw. nicht duch (Schein-)Zersplitterung von Unternehmen ausgehebelt werden können.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 06.07.2005 16:02 - Geaendert am: 06.07.2005 16:02 |
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Beispiel zur Ergänzung:
Wenn ein Kreditnehmer mehrere GmbHs gründet und jeweils als Alleingesellschafter im Handelsregister eingetragen ist, dann müssen die Kredite dieser GmbHs zusammen gerechnet werden. |
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Verfasst am: 06.07.2005 16:12 |
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Ich danke viel,viel mals!!!
Sehr gute Erklärungen. Habs auf Anhieb verstanden.
Ich wünsche noch einen wunderschönen Nachmittag!!! |
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