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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Sparbuchauflösung wegen Umsatzlosigkeit
 
Hattric
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.11.2002 14:29
Ich hab hier mal ne Frage:

Grundsätzlich darf man ein Sparbuch wegen Umsatzlosigkeit nicht
auflösen. Bei meiner Bank wurde aber schon das ein oder andere Sparbuch aufgelöst und die Kunden standen
dann plötzlich am Schalter - das geht doch nicht!Oder etwa doch?
Magic
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.11.2002 14:54
Eins meiner Lieblingsthemen.

Man darf sie auflösen wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Dauer der Umsatzlosigkeit, Kunde unbekannt verzogen etc. - da aber am Besten die Innenrevision fragen.

Generell verursachen umsatzlose Sparbücher mit niedrigem Saldo Kosten ohne Erträge zu bringen.
Dann machen Sie noch die Statistiken (Produktnutzenquote und andere) kaputt.

Also besteht Interesse daran die Dinger los zu werden (oder die Geschäftsverbindung zu aktivieren - was natürlich besser wäre).


Löst ihr jetzt die Sparbücher auf, dann wird ja festgehalten wann, wer Kontoinhaber ist und auf welchem internen Konto das Geld landet. Kommt der Kunde bekommt er das Geld und wenn er will ein neues Sparbuch. Schadenersatzansprüche hat er allenfalls in den entgangenen Zinsen - die wenigen Cent kann man dann ja zur Not erstatten.

Das Risiko oder der Aufwand wenn man sie auflöst und dann im seltenen Fall mit einem Kunden diskutiert ist viel geringer als der Nutzen den die Auflösung vieler solcher Sparbücher bringt.

Also macht man es, obwohl man es nicht in jedem Fall darf.



(Nach dem gleichen Prinzip - Nutzen gegen Risiko - funktioniert überigens auch der beleglose Scheckeinzug)
lesehase
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.11.2002 15:35
Am Besten ist immer erstmal Absprache mit der Innenerv.

Ich schreibe den Kunden erstmal an, wenn das Spb allerdings kaum Guthaben hat, idR <15 Euro, wird es sofort ausgebucht.

Wenn der Kunde dann das Spb am Schalter vorlegt, gibt es da so eine nette Formel, mit der man den letzten eingetragenen Betrag über die verbleibenden Jahre bis jetzt verzinst.
Herauskommt dann der betrag, den Du dem Kunden von einem Verr. kto auszahlen kannst aber nur <15 Euro oder so, ansonsten wandert das Ganze zur Überprüfung in die Innenrev.
Sparbuch entwerten und die Seite kopieren und an die Auszahlung hängen.
 

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