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Bundeswertpapiere in der mündlichen Prüfung?
 
fischkopp85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.07.2005 18:36
Hallo,

ich hab da mal ne Frage:

Können wir dem ,,Kunden´´ in der mündlichen Prüfung auch Bundeswertpapiere anbieten, oder soll man sich eher auf Produkte seiner Bank spezialiesieren?

Vielen Dank
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.07.2005 19:18 - Geaendert am: 01.07.2005 19:19
Ich denke, dass Bundeswertpapiere ein Thema sind, in dem jeder fit sein sollte. Man kann Sie meines Erachtens sehr gut in einer mündlichen Prüfung verkaufen, da es sich um ein Produkt handelt, dass jeder Prüfer kennt. Das ist bei den Produkten der eigenen Bank anders. Auch sollte man in der Lage sein, eigene Produkte und Bundeswertpapiere klar abzugrenzen. Aktuelle Konditionen von Bundeswertpapieren gehören in die Beratermappe!

Es geht ja darum, das Verkaufsverhalten zu beurteilen, nicht die Einhaltung der Geschäfts- und Vertriebspolitik.

Aber Achtung: Bei eigenen Produkten merken die Prüfer kleine Ungenauigkeiten nicht, das ist bei Bundeswertpapieren anders.

Gruß
Julien
fischkopp85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.07.2005 19:47
Vielen Dank für die schnelle Antwort,

wir dürfen leider keine Beratermappe nutzen, aber die Konditionen sind nicht das Problem, die kann man sich ja merken. Das verkäuferische Verhalten ist in der Tat wichtiger als das Fachliche, ich dachte aber, dass die Bank als Gewinner aus solch einem Gespräch hervorgehen soll. Und bei Bundeswertpapieren ist es ja nicht der Fall. Dass die Prüfer dort bestens bescheid wissen, ist sicherlich ein Grund, weshalb man die doch lieber meiden sollte, hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht.

Wird schon klappen...

DANKE
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.07.2005 19:49
Da Bankprodukte oftmals rentierlicher sind als die Bundeswertrechte, ist es sinnvoll die Produkte des Marktführers zu erklären und anschließend ein Bankprodukt anzubieten, das eine höhere Rendite bringt. Die Prüfer sind sicherlich begeistert.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.07.2005 19:27 - Geaendert am: 07.07.2005 19:28
Für alle Aufträge bis 100.000 Euro gelten diese Standards:

Bundesanleihen, -obligationen und -schatzanweisungen können jetzt von 9.00 bis 17.30 Uhr variabel gehandelt werden. Damit verlängert sich die Handelszeit von bisher 10.30 bis 13.30 Uhr für diese Wertpapiere deutlich.

Die Skontroführer bieten enge Spreads. Die Spannen zwischen An- und Verkaufpreis liegen jetzt – je nach Restlaufzeit - bei maximal 10 bis 20 Cent

Jeder Auftrag ist variabel handelbar und wird sofort ausgeführt. Die Mindestauftragsgröße liegt jetzt bei einem Stück. Zuvor lag sie bei einer Million Euro.

Die Orders werden sehr schnell - in maximal 90 Sekunden - ausgeführt.

Quelle:
http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/kir/gdb_navigation/private_investors/22_Bonds
mugelor
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.07.2005 15:41
sorry, bin noch ganz neu, aber inwieweit hilft euch der hinweis von hermann weiter? Würde mich einfach mal interessieren, habe noch keine Ausbildung begonnen, aber weiß ein bischen was bundeswertpapiere sind, aber wäre nett, wenn mir jemand diese Börsenerklärung erklärt, bzw. eher, was man damit im Bankalltag anfängt.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.07.2005 18:27
Als Beispiel wie so etwas in einem Kundenberatungsgespräch laufen könnte vgl.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?page=0&limit=20&topicid=6096&forumid=6&order=ASC
 

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