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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

§18 KWG
 
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.06.2005 18:00
Hallo,

was für Unterlagen muss der Kunde nach §18 KWG offenlegen bzw uns als Bank einreichen, wenn der Kunde z,B kein Vollkaufmann ist!

Danke für eure Antworten!

Danke
MFG
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2005 20:20 - Geaendert am: 23.06.2005 20:22
Stellt der Kreditnehmer (z.B. Privatpersonen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gewerbetreibende, Freiberufler) keine Bilanz auf, so hat sich das Kreditinstitut an Stelle von Jahresabschlüssen von dem Kreditnehmer die Vermögens- (inkl. Verbindlichkeiten) und Einkommensverhältnisse offen legen zu lassen, um sich auf ähnlich sicherer Grundlage wie bei den bilanzierenden Kreditnehmern ein kla-res zeitnahes Bild von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers zu verschaffen.

Für die Offenlegung der Vermögensverhältnisse ist insoweit eine Vermögensaufstellung unter Angabe sämtlicher Verbindlichkeiten des Kreditnehmers (einschließlich Bürgschaften) sowie wegen der Möglichkeit negativer Einkünfte - seiner Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften unver-zichtbar, wobei nicht in jedem Falle sämtliche Vermögenswerte des Kreditnehmers enthalten sein müs-sen, sofern die dargelegten Vermögenspositionen dem Kredit gewährenden Institut ein hinreichend ver-lässliches Urteil über die Vermögenssituation ermöglichen. Bei Gewerbekrediten und Krediten an Frei-berufler ist darüber hinaus eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung (Überschussrechnung) zu verlangen, bei der es sich um eine Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG handelt. In diesem Fall sind zur Absicherung der Informationen geeignete Nachweise wie Grundbuchauszüge und Einkommensteuerbescheide anzufordern und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des zu finanzierenden Vorhabens durchzuführen. Falls das Kreditinstitut nicht den erforderlichen Sachverstand im eige-nen Hause vorhält, hat es Gutachten unabhängiger Sachverständiger einzuholen. Allein durch Einholung von Auskünften bei Dritten (z.B. Auskunfteien) wird dem Gebot des § 18 Satz 1 KWG nicht entsprochen.

Zum Nachweis der Einkommensverhältnisse kommen der Einkommensteuerbescheid nebst Einkommensteuererklärung in Betracht, wobei die Einreichung der Einkommensteuererklärung im Einzelfall entbehrlich ist, wenn hieraus keine weiteren beurteilungsrelevanten Erkenntnisse zu erwarten sind und andere aktuelle Nachweise über die wesentlichen Einkünfte des Kreditnehmers, wie etwa Überschussrechnungen, Gehaltsnachweise, Nachweise über die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc. vorliegen.

aus dem Rundschreiben der BAFin
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.06.2005 12:42
ach menno..... ich dachte jetzt gibts wieder witze.........
nOx
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2005 12:44
Bück dich Fee,
Wunsch ist Wunsch
nOx
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.06.2005 14:45
Postet mal ein paar Witze ich brauch Aufheiterung sonst Sterb ich hier !!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.06.2005 21:53
Aber bitte nicht unter § 18 KWG!
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.07.2005 16:48
Danke für die Antwort Herrmann
metalfreak
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.10.2005 11:35
hey leute, hab noch ne alten kwg gefunden, wolln wer versuchen den zum neuen leben zu erwecken???

ik fang mal an

Petrus und der Chef einigen sich darauf, künftig nur noch Fälle anzunehmen,
die eines besonders spektakulären Todes gestorben sind!

Es klopft an der Himmelstür. Petrus ruft:"Nur noch aussergewöhnliche
Fälle!" Der Verstorbene: "Höre meine Geschichte- Ich vermutete schon lange,
dass meine Frau mich betrügen würde. Also komme ich überraschend drei
Stunden früher von der Arbeit, renne wie wild die sieben Stockwerke zu
meiner Wohnung rauf, reiße die Tür, meine Frau liegt nackt auf dem Bett.
Ich such wie ein Wahnsinniger die ganze Wohnung ab - und auf dem Balkon
finde ich einen Kerl und der hängt am Geländer. Also, ich einen Hammer
geholt, dem Typen auf die Finger gehauen, der fällt runter, landet direkt
in einem Strauch und steht wieder auf, das Schwein. Ich zurück in die
Küche, wuppe den kompletten Kühlschrank auf den Balkon und kippe das Ding
übers Geländer. Treffer! Nachdem das Schwein nun platt war, bekomm ich von
dem ganzen Stress einen Herzinfarkt."

"OK",sagt Petrus,"ist genehmigt,komm rein." Kurz darauf klopft es wieder.
"Nur noch aussergewöhnliche Fälle!" sagt Petrus. "Kein Problem", sagt der
Verstorbene;"Ich mach wie jeden Morgen meinen Frühsport auf dem Balkon im
8. Stock, stolpere über so‘nen doofen Hocker, fall über das Geländer und
kann mich wirklich in letzter Sekunde ein Stockwerk tiefer draußen am
Balkongelänger festhalten. Meine Güte, dachte ich, toll, was für ein Glück,
ich lebe noch! Da kommt plötzlich ein völlig durchgeknallter Idiot und haut
mir mit ‘nem Hammer auf die Finger, ich stürze ab, lande aber in einem
Strauch und denke - Das gibt es doch gar nicht! Zum zweiten Mal überlebt!
Ich schau also noch mal nach oben und sehe gerade noch, wie der Kerl einen
Kühlschrank auf mich wirft!"

"OK" sagt Petrus,"rein in den Himmel." Und schon wieder klopft es an der
Himmelstür. "Nur noch aussergewöhnliche Fälle" flüstert Petrus. "Kein
Thema!" antwortet der Verstorbene. "Ich sitze nach einer total scharfen
Nummer völlig nackt im Kühlschrank und..." "Rein!" brüllt Petrus.

************************
Take Your Life Back!!!
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Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2005 11:42 - Geaendert am: 11.10.2005 11:44
In jedem Forum gibt es dumme Leute. Immerhin melden sich ja dazu Opferbine und metalfreak freiwillig.
Kein Wunder, dass die Jugend immer dämlicher wird.

Mittlerweile muss man ja hier dankbar sein, wenn man mal einen Thread aufmacht, dass auch das Thema der Überschrift darin vorkommt und nicht irgendwelche Witze, die es hier schon 1000mal gab.

Wenn euch langweilig ist, dann sucht euch nen anderen Job.
metalfreak
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.10.2005 11:46
@ deep blue

du kannst einem aber auch alet versauen.
wenns dir nich passt,dann halt dich doch raus.......
 

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