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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

geförderte Personen bei Riester
 
Mopsy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.05.2005 13:22
Hi Leute!

Bei Riester heißt es wegen der geförderten Personen:
"Gefördert werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Beamte, Richter und Soldaten. Dies sind z.B. Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und geringfügig Beschäftigte, die auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Auch Ehepartner von begünstigten Personen können die staatliche Förderung erhalten."

Nun meine Frage: Was ist mit Schülern und Studenten? Mach grad so ne Telefonaktion und nicht, dass ich denen was Falsches erzähle?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 13:25 - Geaendert am: 14.05.2005 11:18
Die Schüler zahlen i.d.R. keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Deshalb sind sie auch nicht förderfähig.

Merke:
Nur wer Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlt oder Beamte oder die Ehegatten dieser Arbeitnehmer, erhalten Riester-Förderung.
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 13:28
@ hermann
dann passt das ja nicht bei ehegatten (z.B. hausfrauen) klein eeigener beitrag! ansonsten stimme ich zu... :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 13:35 - Geaendert am: 13.05.2005 13:39
Für Studenten, die neben dem Studium einer regulären Dauerbeschäftigung nachgehen, gilt: In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht.
Das ist richtig, wenn der Schüler oder Student mit einem Ehegatten verheiratet ist, der Beiträge an die RV zahlt, dann ist er förderfähig. Das steht aber bereits im ersten Beitrag.
Soldo
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2005 13:39
@herrmann
Einen Zusatz zu dem geförderten Personenkreis: Es werden auch Landwirte, die in die Alterskasse der Landwirte einzahlen, gefördert.
Schönes Pfingstwochenende allerseits...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 13:40 - Geaendert am: 14.05.2005 11:19
Die Alterskasse der Landwirte ist auch eine gesetzliche Rentenversicherung.

Dazu gehören auch BfA, LVA, Seekassen, Knappschaften
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 13:40
gebe mich geschlagen. meine frage war nur, du sagtest, wer beiträge bezahlt ist förderfähig. darraufhin meine frage? hausfrauen zahlen keinen beitrag., aber trotzdem kriegen sie förderung...
Soldo
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2005 13:48
@ herrmann
Ist was dran... Sorry.
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2005 15:09
Hausfrauen dürften in der Regel wohl ehegatten sein, also is das eine schwachsinsfrage a la Spaskasse!

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

http://www.kanzlei-wbp.de

f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.05.2005 15:21
ruhig brauner!
sie zahlen aber keinen eigenen beitrag aus ihrer tasche! weil anderer ehegatte zahlt! also erst mal nachdenken, dann motzen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2005 21:06
Mit der Organisationsreform in der Rentenversicherung haben sich alle Rentenversicherungsträger in Deutschland zum 1. Oktober dieses Jahres unter einem gemeinsamen Dach zusammengeschlossen.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA),
die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA),
die Seekasse,
die Bundesknappschaft und
die Bahnversicherungsanstalt (BVA)
treten nun gemeinsam unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ auf.
 

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