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Forenübersicht >> Kontoführung

VL Verpfänden?
 
Keks86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2005 10:12
Kann mir jemand helfen und mir sagen ob man Vermögenswirksame LEistungen verpfänden kann!!???

Ihr würdet mir damit einen riesen gefallen tun.
Danke schon mal im Vorraus.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 10:15
Sollen nun die vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber an das Anlageinstitut überweist oder das Vermögen, das beim Anlageinstitut ist, verpfändet werden?
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2005 10:16
die Vermögenswirksame Leistung nach dem Vermögensbildungsgesetz sind Lohn- oder Gehaltsbestandteile. Dieser Anspruch ist aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 5 des Vermögensbildungsgesetzes nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar.

Der ausgezahlte Betrag auf dem Sparvertrag kann jedoch gepfändet werden (Festlegungsfristen sind jedoch zu beachten). Ebenfalls ist die Arbeitnehmer-Sparzulage pfändbar.

MfG
Sven

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 10:37
§ 2 Vermögensbildungsgesetz
(7) Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar.
Keks86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2005 14:05 - Geaendert am: 12.05.2005 14:06
Also das heißt, dass das Guthaben auf VL Verträgen wie z.B. Bausparvertrag verpfändet werden darf, aber die künftigen mtl. Raten, die der Arbeitgeber überweist nicht gepfändet werden dürfen !?

Oder peil ich da was net?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2005 14:43
Wird die Sperrfrist nicht eingehalten oder das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke während der Sperrfrist verwendet, geht die Arbeitnehmersparzulage verloren.
 

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