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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Verrechnungsscheck
 
Katemaus
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.11.2002 17:07
Warum kann man aus einem Verrechnungsscheck kein Barscheck machen.???
Domi_20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2002 17:50
Der Aussteller des Verrechnungsschecks möchte sicher sein, dass dieser nur über ein Konto eingelöst werden kann. Daher benutzt er einen Verrechnungsscheck. Jetzt wäre es sehr unlogisch, wenn der Einreicher daraus wieder einen Barscheck machen könnte, da die Sicherheit für den Aussteller durch diese Veränderung verloren gehen würde.
Der Aussteller hat nämlich jederzeit die Möglichkeit über seine (bezogene) Bank eine Auskunft über den Einreicher des Schecks einzuholen.
Gruß
Dominik
DJGeorge
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.11.2002 18:09
Hi
Dazu muss man aber noch sagen, daß der Zusatz "Nur zur Verrechnung" nur für das Kreditinstitut des Ausstellers gilt. Theoretisch könnte ein Scheck der von einem Kunden der Stadtsparkasse Köln ausgestellt wurde bei jeder anderen Bank in Bar ausgezahlt werden. Da hierbei aber die auszahlende Bank das Risiko behält überhaupt das Geld zu bekommen, da sie ja keinerlei Informationen über Bonität aller Bankkunden in Deutschland hat, wird eine Barauszahlung von Verrechnungsschecks in der Praxis nicht vorgenommen sondern meistens eine Gutschrift E.V. auf das KK-Konto des Einreichers.
Ciao
George
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.11.2002 19:05 - Geaendert am: 02.11.2002 19:06
Genau! Wer gerade für die Abschlussprüfung lernt, sollte sich diese Besonderheit nach dem Scheckgesetz nochmal anschauen. Zu diesem Punkt wurde schon ausgiebig diskutiert unter:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=539&forumid=4

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=521&forumid=4

Dort geht es um eine Aufgabe aus der aktuellen ZP. So was wird immer wieder mal gern in die Prüfung genommen.
 

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