Beleihungsgrenzen |
|
|
Verfasst am: 02.05.2005 17:47 |
|
|
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage im Hinblick Beleihungsgrenzen.
Wenn ich eine Kapitallebensversicherung beleihe gehe ich doch vom Rückkaufswert aus. Wird dieser dann zu 80% oder 100% reingekommen?
LG, Sontje |
|
|
|
Verfasst am: 02.05.2005 17:48 |
|
|
Ich denk, dass sowas in der Prüfung angegeben ist. Sonst würde ich 80% ansetzen... |
|
|
|
Verfasst am: 02.05.2005 17:59 |
|
|
Wieso 80%. Der Rückkaufswert ist doch meiner Meinung nach 100% sicher, oder etwa nicht? Beim BSV ist ja der angesparte Teil auch mit 100% zu bewerten! |
|
|
|
Verfasst am: 02.05.2005 18:01 |
|
|
Ist doch abhängig, welche Versicherung es ist. 100% nur im Ausnahmefall (z.B. Sparkassen für Versicherungskammer Bayern)... ???!!! |
|
|
|
Verfasst am: 02.05.2005 19:44 |
|
|
wenn in solchem fall nicht angegeben wird werde ich 80% nehmen |
|
|
|
Verfasst am: 02.05.2005 20:33 |
|
|
Der Beleihungssatz für den Rückkaufswert einer KLV kann mit 95 bis 100 % angenommen werden. |
|
|
|
Verfasst am: 02.05.2005 21:36 |
|
|
Hallo,
bei uns wird das folgendermaßen gehandhabt:
1. läuft die Versicherung schon länger als 12 Jahre = 100% vom Rückkaufswert
2. läuft die Versicherung bislang kürzer als 12 Jahre = 90 % vom Rückkaufswert
3. Sind KeSt und Soli extra ausgewiesen, dann diese beiden vom Rückkaufswert abziehen und den dann zu 100% bewerten...
Allerdings finde ich diese Bewertung nicht so ganz glücklich, weil es auch vorkommen kann, dass bei Versicherungen, die schon länger als 12 Jahre laufen, KeSt + Soli an das Finanzamt abgeführt werden muss, deshalb würde ich vorschlagen, nur in Fällen, in denen KeSt + Soli extra ausgewiesen sind, den Rückkaufswert dann (bereinigt) mit 100% zu bewerten...
Gruß Mike |
|
|
|
Verfasst am: 04.05.2005 12:36 |
|
|
also, in der praxis wird bei uns meist 100% angesetzt ...
aber wies schon erwähnt wurde ... so was wird in ner prüfung sicher angegeben, wenn es anders wäre...<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
Schaut mal vorbei ...
http://www.filyina.de.vu
(und wehe ihr hinterlasst nix im Gästebuch ... *grr* ;-)
<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><> |
|
|
|
Verfasst am: 04.05.2005 14:38 |
|
|
bei uns wird der RKW auch zu 100% angesetzt, ausser die Abtretung ist steuerschädlich, dann noch die Steuer vom RKW runter. |
|
|
|
Verfasst am: 04.05.2005 14:57 |
|
|
also bei uns liegt die beleihungsgrenze bei ca. 90 % |
|
|
|