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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Abtretung von Inhaberschuldverschreibungen
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2005 13:16
Der Kunde bietet seine Inhaberschuldverschreibungen, die sich in Geriosammelverwahrung befinden, als Sicherheit an.
Können diese IHS abgetreten werden?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2005 13:16
was spricht dagegen!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2005 13:21
... das Sachenrecht nach BGB!
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.04.2005 17:00
Häh? Wie das Sachenrecht des BGB? Kann das jemand erläutern? Ich würde auch die IHS als Sicherheit akzeptieren?!

__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2005 17:21
Werden die IHS nach Schuldrecht abgetreten oder nach Sachenrecht verpfändet? Oder geht beides?
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2005 19:15
Also, nach Sachenrecht, oder? Alle Rechte können abgetreten werden. Kommt darauf an, ob hier eine Verpfänung (wenn in eigenem Depot hinterlegt) nicht sinnvoller wäre?

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2005 20:54 - Geaendert am: 28.04.2005 19:19
Wertpapiere werden nach Sachenrecht übereignet und verpfändet. Eine Sicherungsabtretung nach Schuldrecht kommt nicht in Frage.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.04.2008 09:18
Wie ist dies mit Bundeswertrechten? Der Staat lässt ja keine Urkunden mehr drucken.

Kann man stückelose Bundeswertrechte abtreten?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.04.2008 13:18
Nein, weil Bundeswertrechte nicht nach Schuldrecht, sondern nach Sachenrecht behandelt werden.

Obwohl es keine Urkunden gibt, werden Bundeswertrechte wie bewegliche Sachen verpfändet.
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.04.2008 16:13
das heißt man kann keine ihs abtreten?

welche wepas kann man denn abtreten???

(das ist das neuste was ich höre)
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.04.2008 16:53 - Geaendert am: 15.04.2008 16:54
- Missverständniss -
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.04.2008 16:53
@Susi: Schau dir die Dokumente an:

VERPFÄNDUNG von Konten und Depots
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.04.2008 18:15
danke für den tipp!

ich war grad total verwirrt!
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.04.2008 08:24
Wie? WP abtreten?

WP bzw. das Depot werden verpfändet. Ausschließlich.
 

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