Berechnung zu Arbeitnehmersparzulage und WoP |
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Verfasst am: 24.04.2005 19:08 |
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Ein Ehepaar (beide Arbeitnehmer) zu versteuerndes Einkommen 33.400 EUR, wollen die max staatliche Förderung erhalten. Die Ehefrau erhält von ihren Arbeitgeber 20 € VL und der Ehemann 30 €VL. Sie schließen Fondssparpläne und einen Bausparer ab.
Welchen monatlichen Aufwand hat das Ehepaar?
Und noch eine Frage!
Sind Sparkassenzertifikate rechtlich berachtet eine Sonderart von Spareinlagen?
Bitte helft mir! |
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Verfasst am: 24.04.2005 19:58 - Geaendert am: 24.04.2005 20:36 |
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Hallo Obstsalat,
also ich probiere mal ohne Gewähr.
Beide liegen ja innerhalb der Einkommensgrenzen, also steht der staatlichen Förderung von Wop und ASZ nichts im Weg.
Für die Wop müssen beide 1024 Euro im Jahr einzahlen. (8,8% auf max. 512 Euro pro Person) - unabhängig von Zahlungen des AG bezüglich ASZ.
Wegen ASZ
9% auf jeweils 470 Euro
18% auf jeweils 400 Euro
Für zwei BSV 78,33 Euro im Monat und 66,66 Euro im Monat auf die Fonds einzahlen. Wärst du also bei 78,33*12 + 66,66*12 + 1024 - 600 = 2163,88 Euro im Jahr. :-)-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de |
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Verfasst am: 24.04.2005 20:22 |
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Also nach meiner Berechnung müsste das Ehepaar
1024 € für die WoP zahlen
2 x 400 € für die Fondssparpläne (400 € max. geförderter Betrag)
470 € für die AsZ auf den Bausparvertrag
1024+800+470 = 2294 € - 600 € vom Arbeitgeber sind 1694 € im Jahr / 12 = 141,17 € im Monat
Lieg ich damit richtig?
Bekommt man eigentlich auf einen Bauparer WoP und AsZ? |
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Verfasst am: 24.04.2005 20:35 - Geaendert am: 24.04.2005 20:40 |
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Wieso willst du nur einmal den BSV besparen? Du kannst doch den BSV genauso 2x fördern lassen wie die Fonds.
Sprich:
1024+940+800-600= 2164 Euro / 12 = 180,33 Euro
WOP + ASZ kannst du auf den gleichen BSV bekommen, musst aber dran denken, dass du um WOP zu bekommen die 1024 separat einzahlen musst, also nicht in Verbindung mit den Arbeitnehmersparzulagen. |
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Verfasst am: 24.04.2005 20:43 |
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Ja du hast Recht! Vielen Dank! Du hast mir heute schon zwei mal geholfen! |
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Verfasst am: 25.04.2005 10:53 |
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Speedy4410: bitte Doppelförderung WoP nochmal überdenken.
Ist nicht der Betrag von 1024 Euro der begünstigte Höchstbetrag
für Verheiratete? :-)Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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Verfasst am: 25.04.2005 10:56 |
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Speedy4410: Irrtum meinerseits. War ja nur die ASZ gemeint. Sorry. Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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