Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 32
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
MosaicMind
GreenStrides
grandex
Bjoerg
katewilson

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Unterschied Garantie und Bürgschaft?
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
Happy17
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2005 12:40 - Geaendert am: 19.04.2005 11:48
Ich verstehe nicht, was die genaue Abgrenzung zwischen Bürgschaft und Garantie ist.
Soldo
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2005 13:18
Mahlzeit.

Bei einer Bürgschaft liegt ein Schuldverhälnis zu Grunde (akzessorische Sicherheit...). Nur dann hat sie Bestand. Eine Garantie ist auch ohne Schuldverhältnis wirksam. Kommt aber in der Praxis auch selten vor...
Happy17
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2005 13:46
Und das ist der einzigste Unterschied?
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2005 14:17
Erklärung nach Gabler Bank-Lexikon: Garantie
"1. Charakterisierung:
bürgschaftsähnliche, aber abstrakte Sicherheit (nichtakzessorische Kreditsicherheit), durch die sich ein Dritter (Garant) vertraglich gegenüber dem Garantienehmer verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg einzustehen und insbesondere den Schaden zu übernehmen, der sich aus einem bestimmten Handeln eines anderen ergeben kann.
Im Unterschied zur Bürgschaft ist die G. nicht formgebunden und auch nicht wie diese von einer Hauptverbindlichkeit abhängig. Sie ist gesetzlich nicht geregelt (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Der Garant haftet, sobald der im Vertrag näher zu bezeichnende Garantiefall eingetreten ist. Insofern ist die G. vielseitig einsetzbar, z. B. als Zahlungs-, Kreditsicherungs-, Bietungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantie. Bei Verwendung der Garantie als Kreditsicherheit geht die Garantieforderung mit Überlagerung der Kreditforderung nicht kraft Gesetzes über; dazu ist eine besondere Abtretung erforderlich. Auch kann sich der Garant wegen der Abstraktheit anders als der Bürge nicht auf die Verjährung der Hauptforderung berufen.
2. Bedeutung: Kreditinstitute nehmen einerseits G. als Sicherheiten für Kredite (Kreditsicherungsgarantien); sie stellen andererseits im Auftrage ihrer Kunden G. zugunsten von Dritten (Avalkredit). Diese Bankgarantien kommen v. a. im Auslandsgeschäft vor. (...)"
wildecker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2005 14:29
Oh Oh. Da postet doch nicht jemand durch das Urheberrecht geschützte Bestandteile eines Buches oder...
Böse!

Mit freundlichen Grüßen

Wildecker

Die Legende lebt!
Brich den Vertrag und du drehst am Rad!

cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2005 14:49
Es ist ein Unterschied, ob man anderes Gedankengut als Eigenes darstellt oder formgerecht mit Angabe der Quelle zitiert (auch durch Angabe des Textes in "..."). :-)
Übrigens kann ich dieses Nachschlagwerk - als CD-ROM (!) bestens empfehlen.
wildecker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2005 14:58
hm. Ist was dran.

Mit freundlichen Grüßen

Wildecker

Die Legende lebt!
Brich den Vertrag und du drehst am Rad!

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2005 21:09 - Geaendert am: 18.04.2005 21:12
Garantien kommen in der Bankpraxis sehr wohl vor, z. B. als
- Bietungsgarantie
- Gewährleistungsgarantie
- Anzahlungsgarantie.

Der Garant, z. B. ein KI, garantiert einen Erfolg. Dazu ist eine Forderung nicht notwendig (-> abstrakt).

Der Bürge verspricht eine Schuld zu bezahlen. Die Bürgschaft ist an eine bestimmte Forderung gebunden und deshalb akzessorisch.

Beispiele für Garantien
• Bietungsgarantie:
Das KI (des Bieters) garantiert der ausschreibenden Stelle (Kommune, Bundesrepublik Deutschland) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages für den Fall, dass der Bieter, die mit der Abgabe des Angebots übernommenen Pflichten nicht erfüllt.

• Anzahlungsgarantie:
Das KI (des Verkäufers) garantiert, dass der Käufer seine Anzahlung zurück-erhält, wenn der Verkäufer nicht liefert.

• Leistungsgarantie, auch Lieferungs- und Gewährleistungsgarantie:
Das KI garantiert dem Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe als Schadener-satz, falls der Verkäufer die Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt.
Soldo
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.04.2005 13:22
@Herrmann

In der Regel (bei uns immer) werden Gewährleistungen im Handwerk (Gewährleistungsbürgschaft) und Bietungsgarantien (z.B. Milchquotenbürgschaft) als Bürgschaft ausgestellt. Bei diesen Bürgschaften liegt auch ein Schuldverhältnis unseres Kunden gegenüber einem Dritten vor (Gewährleistungsbürgschaft --> Erfüllung einer handwerklichen Leistung über einen bestimmten Gegenwert --> Höhe der Rechnung des Handwerkers. Bürgschaft wird in entsprechender Höhe ausgestellt.) Eine Aksessorität liegt also vor.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.04.2005 17:59 - Geaendert am: 21.04.2005 18:19
Die formfreie Garantie unterscheidet sich von der Bürgschaft vor allem dadurch, dass eine selbständige, nicht akzessorische Verpflichtung übernommen wird.

Wo gibt es bei diesen Garantie, Forderungen mit denen die Garantie verbunden sind.

Ich habe den Eindruck, dass Banken den Begriff Bürgschaft im Sinne von Aval als Oberbegriff benutzen, d. h. die Banken nennen es Bürgschaft und die Juristen Garantie.
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.04.2005 21:53
@ Hermann:

Das ist wohl richtig, im Allgemeinen wird bei den KI immer vor Bürgschaften in Form von eingebuchten Avalen gesprochen. Man könnte sich quasi damit helfen, dass hier die BÜ auf erstes Anfordern (wie z.B. beim Milchquotenkauf) ausgestellt wird, daher es wird auch kein Grundzusammenhang geprüft. Daher m.E. eine "Quasi-Garantie". Sag mir, wenn ich mich irre.

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.04.2005 22:46
Mit dem Begriff "Milchbürgschaft" habe ich kein Problem.

Begründung:
Mit der Abgabe des Kaufgebotes geht der Landwirt die Verpflichtung ein, bei Übertragung einer entsprechenden Anlieferungs-Referenzmenge, den Kaufpreis zu zahlen.

Hier gibt es eine Kaufpreisforderung.
Dem Angebot ist deshalb eine Bürgschaft der Hausbank beizulegen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.04.2005 13:31
Gibt Ist nun eine Bietungsgarantie oder Gewährleistungsgarantie in der Bankpraxis?
TuBerer
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.04.2005 15:12
Habe nicht alle Beiträge gelesen, aber zwei Dinge zu Garantie und Bürgschaft.

Die Bürgschaft ist ein urdeutsches Konstrukt. Durch die Akzessorität ist die Bürgschaft immer mit dem Grundgeschäft verknüpft.

Die Garantie ist die international übliche "Bürgschaft". Sie ist abstrakt, also losgelöst vom Grundgeschäft. Sie kommt vor allem im Auslandsgeschäft der Banken vor und ist hier ein ganz wichtiges Produkt (Bietungs-,Gewährleistungs-,Anzahlungsgarantie). Die Bank betreibt in diesem Fall eine Kreditleihe, verkauft also ihren guten Namen gegen Provision/Zinsen.
Im Falle der Inanspruchnahme durch den Garantienehmer muss die Bank auf erstes Verlangen zahlen.
Super09
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.04.2005 15:16
Es gibt beide Arten von Garantien im Bankgeschäft, wobei die
Gewährleistungsgarantie, vornehmlich im Baubereich, den wesentlich höheren Anteil hat.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.04.2005 18:41
@Herrmann

Ich nehme generell bei Firmenkunden nur Bürgschaften und keine Garantien entgegen.
Die Garantie hat bei uns im KI keinerlei Bedeutung mehr.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.04.2005 20:56
@ironbuegeleisen

Kann es sein, dass zwar auf den Formularen Bürgschaft steht, aber rechtlich Garantien sind, die sie den Kunden geben. Bei Bürgschaften sind Forderungen notwendig. Wo findet man bei Bietungsgarantien eine Forderung?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.02.2006 14:07
Vielleicht wollen die Banken keine Garantie abgegeben, weil die Garantieverpflichtung losgelöst von der rechtlichen Wirksamkeit einer zu sichernden Forderung auf ein rein tatsächliches Ereignis hin ausgerichtet ist, etwa den Zahlungseingang beim Gläubiger der zu sichernden Forderung. Dem Garanten (Bank) stehen keinerlei Verteidigungsmöglichkeiten aus dem Recht des Schuldners der zu sichernden Forderung zu. Er kann zu seiner Verteidigung lediglich geltend machen, dass der Garantievertrag als solcher unwirksam sei.
TomVo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.01.2015 17:58
Stimmt es, dass Garantien oft nur auf einen Teilbetrag der Gesamtkosten beschränkt sind?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.01.2015 10:26
Richtig, weil der Schaden nicht immer ein Totalschaden ist.
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse