Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 47
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Geldanlage für Personen unter Betreuung
 
Rumba
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.04.2005 19:42
Wie eigentlich allgemein bekannt, haben Geldanlagen für Personen unter Betreuung die Vorgabe mündelsicher zu sein.

Nun ist in meinem Bekanntenkreis folgender Fall aufgetreten: Der Betreuer (Sohn der Betreuten) war vom Vormundschaftsgericht gebeten worden, den hohen Betrag auf dem Sparkonto der Betreuten in eine rentablere Anlageform umzuschichten. Bei der entsprechenden Voba riet man dem Betreuer zur Anlage in einen Investmentfonds; entsprechend schloß der Betreuer dies dann auch ab.

Ob die Anlage in einen Aktien- oder Rentenfonds geflossen ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall intervenierte das Vormundschaftsgericht nach einiger Zeit und die Anlage musste rückgängig gemacht werden.

Nun meine Frage - Wer trägt den Schaden, sprich was passiert mit dem Ausgabeaufschlag? Wird er erstattet? Schließlich hat die Bank hier mMn schwerwiegend gg. ihre Beratungspflicht verstoßen. Oder liegt der Fehler beim Betreuer, der sich hätte besser informieren müssen?

MfG Rumba
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.04.2005 20:03 - Geaendert am: 12.04.2005 20:04
Aus meinem Bauchgefühl täte ich sagen, dass die Bank den Schaden zu tragen hat, wenn der Kunde darauf hingewiesen hat (oder es dem Berater bekannt war), dass es sich um Geld seiner Mutter handelt, für die er der Betreuer ist.


Der Kunde hat mit der Bank einen Beratungsvertrag geschlossen. Dies beinhaltet natürlich für beide Seiten Pflichten. Und die Pflicht des Beraters wäre es natürlich gewesen den Kunden darauf hinzuweisen, dass solche Gelder mündelsicher angelegt werden müssen. Diese Pflicht hat der Berater verletzt. Daraus resultiert §280 (1) BGB

"(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

Natürlich ist hier auch nicht der Mitarbeiter schadensersatzpflichtig, sondern die Bank als Unternehmen nach § 278 BGB

"Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung."

Meiner Meinung nach ganz klar.
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 08:30
ich bin auch der meinung das die bank zahlen muss.

schließlich wird das geld der mutter auch in ihrem namen angelegt und für die legitimation des betreuers gibt es ja den betreuerausweis.

der berater hat total falsch gehandelt und dafür muss die bank haften.

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

masterbanker
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 08:41
das wäre ja genauso wie wenn man nem 5jährigen ohne eltern optionsscheine verkauft *g*!
aber spaß bei seite! ich denk auch der berater hat seine sorgfaltspflicht nicht genau genug genommen und drum liegt der fehler auch bei ihm. (wobei der betreuer auch etwas dumm zu sein scheint!)
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 08:45
stimmt, der hätte eigentlich auch wissen müssen das fonds nicht mündelsicher sind.

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 09:13
Nunja, wenn man noch nie damit zu tun hätte, weiss man nicht, was "mündelsicher" ist. Dafür ist ja dann der Banker da ;-)
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 09:15
klar der berater hat den größten fehler gemacht, allerdin´gs informiert man sich doch vorher, was mündelsicher beduetet und wie man anlegen kann.

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

Daishi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 09:22
Wenn man einen Investment Fonds verkauft, muss man eine WP Aufklärung machen, ( nach dem Wertpapierhandelsgesetz ) Wird dieses nicht gemacht, ist die bank Schadensersatzpflichtig!!

Mit der Müdelsicherheit steht soweit ich weiß auch im WpHG.
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 09:38
Nur am Rande bemerkt, aber es gibt mündelsichere Fonds, vgl. http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=3703&forumid=29
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 09:38
wahrscheinlich hat er auch ne wphg aufklärung gemacht, nebenbei aber vergessen, das die anlage mündelsicher sein muss

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

masterbankerin
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2005 12:07
tja aber zum glück sind die banker gut versichert
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse