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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Nachlass Oder Konto?
 
Louis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.04.2005 19:14
Hi
Hatte gerade folgende Frage beim Prüfungstraining:

Adam Alt ist gestorben. Testament liegt vor.
Folgendes Konto liegen vor:
- Girokonto Adam und Gertrud Alt (Oder-Konto) = H 2.400,00 EUR

Frau Alt möchte über die Guthaben auf dem Konto verfügen. Welche der folgenden Aussagen von Ihnen ist dazu richtig?

Richtige Aussage laut Musterlösung:
Über das Gemeinschaftskonto können Sie verfügen, so lange die restlichen Erben nicht widersprechen.“

Wieso können die Erben wiedersprechen. Ich dachte immer ein "Oder Konto" wird beim Tod eines Kontoinhaber automatisch zum Einzelkonto?????????
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 19:24 - Geaendert am: 06.04.2005 19:30
Mit dem Tod des Kontoinhabers wird aus einem Konto ein Nachlasskonto, dieses ist bis zur endgültigen Klärung der Erbschaft entsprechend zu bezeichnen, z. B. durch den Zusatz „Erben“ oder „Nachlass“ o.ä.
Wenn mehrere Erben (evtl. neben der Ehefrau auch Kinder) vorhanden sind, werden die Konten als „Und-Konten“ für die Erbengemeinschaft geführt. Mehrere Erben können über den Nachlass also nur noch gemeinschaftlich verfügen.
Bestehende Vollmachten auf Konten, welche die Kunden über ihre Konten erteilen, gelten grundsätzlich über den Tod hinaus. Solange die Erben diese Vollmachten nicht widerrufen, gelten sie weiter.
Louis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.04.2005 19:46
Das ist mir alles klar, aber bei Oder-Konten ist das doch anders

Wenn man hier auf der seite unter Fachwissen und dann auf "das Konto" geht.
Steht da:

Bei Oder Konten:
Beim Tod eines Kontoinhabers bleibt das verfügungsrecht des Überlebenden uneingeschränkt bestehen.

Wenn es uneingeschränkt ist, wieso sollten die Erben dann da irgendwas mit zu tun haben??????????
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.04.2005 19:53 - Geaendert am: 06.04.2005 19:53
Bei einem Oder- Konto hat man i.d.R. zwei Personen. Jede Person kann verfügen. Wenn eine Person stirbt, treten an diese Stelle die Erben (Kinder). Es kann somit der überlebende Ehegatte oder die Erbengemeischaft verfügen. Wenn nun die Erbengemeinschaft widerruft, wird aus diesem Konto ein Und-Konto.
Deshalb kann der überlebende Ehegatte solange alleine verfügen bis die Erben der zweiten Person widerrufen.
Louis
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.04.2005 19:55 - Geaendert am: 06.04.2005 19:56
Danke Herrmann.
Das klingt etwas logischer
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.04.2005 20:31 - Geaendert am: 06.04.2005 20:32
Nur als Anmerkung:

in dem Kontovertrag steht bei Sparkassen ein Passus, das der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner im Falle des Todes berechtigt ist ein Gemeinschaftskonto auf seinen Namen umzuschreiben.

Aus diedem Grund wird die o.g. Problematik meist verwechselt.
Moritz
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.04.2005 13:39
Hallo,
ich finde die Erklärung auch logisch. Allerdings leutet mir nicht ein, wieso es dann heißt, dass Oder-Konten nach dem Tode von einem der beiden Inhaber auf Einzelkonto umgestellt wird.
In diesem Fall ist dann doch der Überlebende alleine verfügungsberechtigte und die Erben außen vor.

Oder habe ich etwas falsch verstanden ?
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.04.2005 12:44
Bei dem Oder Konto ist die überlebende Person solange allein verfügungsberechtigt wie die Erben nicht widersprechen.DAnn wird es zu einem Und Konto
In der Praxis wird das Konto meist geraume zeit später umgeschrieben auf die überlebende Person und somit ist er nur noch alleine verfügungsberechtigt.

Bei einem oder konto sind nur die Erben sowie der überlebende gemeinsam berechtigt zu verfügen.
neon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.04.2005 16:30
stell dir einfach 2 prsonen vor A und B die ein "oder konto" haben.
wenn jetzt einer von beiden widerspricht wird´s doch auch ein "und konto"!
und an stelle von A (oder B) treten nach ableben nunmal die erben!
also alles ganz normal! solan keiner widerspricht ist halt die verfügung wie immer jeder für sich! (erbengemeinschaft z.B. 2kinder könnten theoretisch auch zusammen ohne person B verfügen!)
hoffe das hat geholfen
 

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