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Forenübersicht >> Kontoführung

widerruf von überweisungen
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Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2005 15:58
halli hallo,

wir schreiben bald ne klausur und haben immer noch nicht klären können, ob man auch teilbeträge einer überweisung zurückholen kann oder ob das nur im ganzen geht?

hat irgendjemand eine ahnung?
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:00
mach mal ein beispiel!
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2005 16:04
na wenn jetzt so irgendeine firma was überweist und dann merkt, dass es zuviel war, dem begünstigten aber ein teil des geldes zusteht.
du überweist 3000€ und willst dann 700 € zurückholen (den rest kann er behalten), geht das dann oder muss man 3000 € zurückholen und nochmal 2300 € überweisen?
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:05
überweisungen können überhaupt nicht zurück geholt werden lt. Überweisungsgesetz.
nur lastschriften können zurück geholt werden.
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:06
entweder man stoniert (holt zurück) die ganze Überweisung oder nix!

Habe da noch nie was anderes gehört!?
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2005 16:07
aber man kann doch rechtlich widerrufen solang das geld noch nicht auf dem konto des begünstigten eingegangen ist und dieser noch nicht kenntnis davon hat...
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:07
engelchen da muss ich wiedersprechen!
wenn der wert bei dir abgegangen ist und noch nicht bei der empfängerbank verbucht ist, dann geht das sehr wohl!!!!!!!!
wir ham sogar extra formulare für den rückruf von überweisungen!
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:08
wenn das geld abgebucht worden ist, besteht keine möglichkeit mehr das geld zurück zu holen. so war es in meiner bank und so haben wir es auch in der schule gelernt
black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:10
Ich hatte das Problem erst letzte Woche. Ne Kollegin hat was überwiesen und hat mir das aber dann hingelegt und ich sollte neue Überweisungsvordrucke bestellen. Naja, sie hat nichts gesagt, also ich nochmal überwiesen...
Da musst du dann gleich Überweisungsrückrufe rausschreiben und an die Bank faxen, wenns Geld noch nicht verbucht ist gehts normal zurück. Aber nur in ganzen Beträgen, Teilbeträge geht nicht!
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2005 16:10
wenn es abgebucht ist, heißt es ja nicht, dass das geld gleich beim andern ist, also kann man auftrag widerrufen.

ich schreib jetzt hier auf meinen tollen zettel, dass man nur den ganzen betrag zurückholen kann, wenn ich das richtig lese.

-dankeschön-
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:10
aber wegen der frage: ich kann mir nicht vorstellen das man teilbeträge zurückholen kann. würde wenn das dauernd so laufen würde auch super umständlich sein!
denn dann waren´s doch 1,50€ zu wenig und dann wird wieder zurückgebucht.......................
also wenn dann ganz! (oder täuscht mich da meine bankernase?)
unbekannt
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.04.2005 16:10 - Geaendert am: 04.04.2005 19:26
überweisungen können, solange sie nicht der empfängerbank gutgeschrieben worden sind, wiederrufen werden.

meine güte, na dann halt gekündigt werden
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:12
ok ihr habt mich übertrumpft. aber bei meiner alten bank wurde gesagt, das geht nicht und wird auch nicht gemacht. wie sieht es denn bei euch in der praxis aus? passiert sowas denn häufiger?
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:15
nein passiert nicht so oft bei uns (so eine im viertel jahr), weil den leuten eigentlich klar ist das es nicht so einfach ist!
(die, die nach ner woche kommen und ne überw. zurückgeben wolln als wär´s ne lastschrift kennen wir ja alle!)
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:19
Überweisungen können nicht widerrufen werden.
Sie können höchstens "aufgehalten" werden. Sobald die Überweisung buchungstechnisch das eigene KI verlassen hat, ist die chance, dass die Überweisung nicht auf das Gutschriftskonto eingeht, minimal.
Theoretisch ist es möglich, dass das Empfangs-KI die Überweisung abblockt, aber nur bei wichtigen Gründen, wie z.B. Überweisungsbetrug.
Sobald das Geld aber auf dem Konto gutgeschrieben worden ist, kann das Geld nicht mehr zurückgeholt werden. Es kann höchstens wieder manuell zurückgebucht werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 19:07
BGB § 676a Vertragstypische Pflichten; Kündigung
...
(4) Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur
Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung
abweichend von Satz 1 bereits von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr gekündigt werden. Das überweisende Kreditinstitut hat die unverzügliche Information des Kreditinstituts des Begünstigten über eine Kündigung zu veranlassen.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 20:33
Siehe Kommentar von Hermann, der "Überweisungsvertrag" ist unter gewissen Voraussetzungen vom Kunden oder dem KI kündbar.

Auch Teilbeträge können selbstverständlich zurückgerufen werden. Jedenfalls ist es bei uns so Gang und Gebe.

Schönen Gruß
Kueken84
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.04.2005 21:07
Teilbeträge kann man auf keinen Fall zurückholen ,
aber zu dem ganzen muss doch auch was in deinem
BBL-Buch stehen oder??
Svendreba
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.04.2005 02:50
Teilbeträge geht garnicht !!!!
und wenn der ganze Betrag zurück geholt werden soll, dann aber schnell sonst ist er auf dem anderen Konto und dann muss der Zalungspflichtige sich mit dem Zahlungsempfänger auseinandersetzen und sein Geld zurück verlangen!! Wenn der Zahlungsempfänger nicht mitspielt .. Pech, oder Gericht!!! so seh ich dass!!
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 08:06
was jetzt? gehn teilbeträge oder nicht?
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