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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung mind. ------>Zustimmung ges. Vert.???
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alra
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 12:31
Braucht man bei der Kontoeröffnung die Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter?????

Bin total verwirrt.

Bei uns in der GS kann jeder ab 12Jahren ein Konto ohne die Zustimmung eröffnen.
Man hat ja dadurch keinen Nachteil (Dispo gibts eh nicht,dann gibts da ja den Taschengeldparagraphen...etc)
Wenn die Eltern dahinter kommen, haben die ja eh Verfügungsberechtigung, da er minderjährig ist!

In der Prüfungsauf. Sommer 2004
war es NUR mit der Zustimmung beider gesetzl. Vertreter möglich!

Sagt mal bitte was dazu!
wie ist das bei euch in der Geschäftsstelle?
spkworker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 12:35
also ich kenne es NUR dass BEIDE gesetzl. vertreter zustimmen müssen!
wenn z B die mutter alleinerziehend ist muss sie dafür einen nachweis vorlegen!!!
also grundsätzlich müssen alle gesetzl. vertreter zustimmen wenn das kind minderjährig ist!


bei mir wird das inner gs auch so angewendet!
greetz
schnappi82
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 12:36
Hallo,

also bei mir in der Bank ist das nur mit Unterschrift beider gesetzlichen Vertreter möglich. Und da ist es egal ob Taschengeld oder Geld vom Nebenjob drauf kommt.

Habe in ´ner halben Stunde Wochenende. Endlich!
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 12:36
Gesetzlich ist es festgelegt, das bei einem minderjährigen die gesetzlichen Vertreter zustimmen müssen. Im Normalfall sind das beide Eltern.

Eure Bank hat sicherlich dann eine interne Vereinbarung getroffen, ist aber schon seltsam...
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.04.2005 12:37
Das mit dem Taschengeldp... stimmt.

Aber wir machen es schon so, dass uns die beiden ges. Vertreter mit unterschreiben auf dem Antrag!!! Ausserdem mit einem 12 ährigen eine Kontoeröffnung durchführen ist schon krass. Der hat ja meistens als Legitimation noch die GU und noch keinen Perso. Die GU wird der 12 jährige wahrscheinlich nicht mitbekommen wenn er allein geht und das aufmachen will.
alra
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 12:42
vor ca. 2 Jahren haben wir auch die Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter benötigt.....war auch manchmal so ein kleiner aufwand bei alleinerziehenden......

aber wie gesagt wir machen das nun ohne bei Girokonto........
es geht schneller und der minderjährige hat dadruch keinen Nachteil, wenn wir es so eröffnen.....
Bei der Eröffnung von Sparkonten mind. holen wir uns beide Unterschriften ein!
alra
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 12:44
schon seltsam......

gibt es einen gesetzes Text, in dem das geregelt ist?
alra
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 13:00
der 12 Jährige hat natürlich noch keinen Perso,
aber die GU.
ansonsten geht es auch vorläufig mit einem Schülerausweis.
machen uns davon eine kopie!
sobald er dann 16 ist, schreiben wir ihn an wg. Perso!

laut Abgabenordnung brauchen wir ja die Legitimation.....
durch die GU haben wir sie ja und was kann man einem klenen Kunden schon anhängen, der nach dem Taschengeldparagraphen auch nix mit höheren Beträgen zu tun haben kann!

warum braucht man dann diese Zustimmung der gesetzlichen Vertreter?ist irgendwie nur noch mehr Bürokratie.
Dr-Zoidberg
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 13:02
also ich kenn es auch nur das beide gesetzlichen Vertreter unterschreiben müssen
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2005 13:02
Sicher gibt es den. §107 BGB.
Und sicher hat der Minderjährige bei Eröffnung (oder zumindest bei Einzahlung auf das Girokonto) einen rechtlichen Nachteil. Er verliert das Eigentum an seinem Bargeld. (Das er dafür einen Buchwert bekommt spielt keine Rolle). Deswegen müssen die gesetzl. Vertreter zustimmen.
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2005 13:14
also das hab ich auch anders gelernt! die müssen zwingend mitunterschreiben, da das ein zweiseitiges rechtsgeschäft ist und das geht nunmal nicht mit einem geschäftsunfähigen!!!!!!!!!!!!!!
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2005 13:24
Schülerausweis als Legitimation???

Bei wecher Feld, Wald und Wiesenbank wird denn so was gemacht???

Bei einer Kontoeröffnung bei minderjährigen benötigt man zwingend die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Bei unverheirateten Eltern:
Geburt des Kindes vor dem 01,07.98, Sorgerecht bei der Mutter, Nachweis durch einfache Erklärung der Mutter also reicht die Unterschrift dder mutter

Geburt des Kindes nach 01.07.98, Nach Sorgerechtsregelung fragen. Liegt keine vor ist von aleiinigem Sorgerecht der Mutter auszugehen. Dies ist zu dokumentieren. Dann auch die Unterschrift der Mutter, oder wie es in der Sorgerechtsregelung steht.
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.04.2005 13:42
laut ao §154 müssen bei konten von minderjährigen beide elternteile unterschreiben..
ausnahme nur bei alleinerziehenden..
negativtestat

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Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2005 13:51
Na toll, und da wundert man sich noch, warum die Sparkassen so verpöhnt sind!

Per Gesetz müssen beide gesetzlichen Vertreter der Kontoeröffnung zustimmen ( Ausnahme: Alleinerziehend, hier wird ein Nachweis benötigt - vom Amt! ).

Als gültiges Legitimationspapier zählen für Banken ausschließlich der BPA oder der Reisepass, bei letzterem kann zusäzlich noch eine Meldebescheigung verlangt werden.
Bei Minderjährigen zählen der Kinderausweis und die Geburtsurkunde als Passersatz.
Bei Ausländern wird auf jeden Fall eine Meldebescheingung verlangt, ggbfs. sogar noch Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnis.

Führerschein, Schüler-/ Studentenausweis, Mitgliederausweis oder Mitarbeiterausweis werden nicht als gültige Legitimatiosnapiere anerkannt.
Schüler-/ Studentenausweise werden zusätlich benötigt, sofern der Kunde ein kostenfreies Schüler-/ Studentenkonto wünscht, als Nachweis.


Und nun sag uns bitte, bei welcher Spaßbüchse du genau bist, damit ich mal bei der Bafin anrufen kann ( oder wer sonst zuständig ist dafür...)

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
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bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.04.2005 13:53
hallo??

ich bin auch bei der sparkasse..
und da geht das nach den gesetzl. bestimmungen

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Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

alra
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 14:05
wir sind schon ne coole Spasskasse :)

oje,oje......
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.04.2005 14:07
Schülerausweis als Legitimationspapier. Ich glaub ich spinn. Wenn du nicht mal einen Führerschein nehmen kannst, wird man wohl einen total leicht zum fälschenden Schülerausweis nehmen können?! ist klar:-)

Na dann viel Spaß wenn mal auf eure Bank was zu kommt
alra
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 14:09
ich hab nicht gesagt, dass wir einen Schülerausweis als Legitimation nehmen.......sondern GU!!!!!
davon machen wir uns wenn eine Kopie auf Wiedervorlage :)
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2005 14:14
Was ist GU?

@ buggy:

Ich meine ja auch nicht deine Sparkasse!
Sondern Alra‘s!

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Chani7
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.04.2005 14:17
Ihr könnt ja gern einem Minderjährigen ohen Zustimmung der Eltern ein Konto eröffnen. Nur habt ihr halt dann das Risiko, dem Kind das einbezahlte Geld wieder zu erstatten und an das evtl. ausgezahltre Geld unter Umständen nicht mehr ran zu kommen...

Aber ein Konto ohne Legitimationsprüfung - geht ja bei so jungen Kindern ohne Eltern ja gar nicht - ist schon sehr waghalsig...
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