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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Aufhebung der Legitimationswirkung des Sparbuches
 
Keyka
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 10:46
Hier mein Problem: Was die Legitimationswirkung des Sparbuches ist, weiß ich mittlerweile fast, nur was mir völlig unklar ist, wann diese aufgehoben wird. Bei Tod, bei einer Sperre...??
Danke schon mal für eure Hilfe

Trinity

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 11:38
Hallo,

ich kann dir ein bisschen was dazu erklären.

Bei uns ist es so, dass wir bei Sparbüchern mit einer 3-mtg. Kündigungsfrist keine Legitimationsdaten prüfen auch nicht bei Minderjährigen (z. B. wg. Taschengeldparagraphen).

Bei Sparbüchern, die z. B. eine einjährige Kündigungsfrist haben, lassen wir minderjährige nicht verfügen bzw. prüfen die Legitimation des Inhabers.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen?
MarinaR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 11:39
hi,
kann die leider nicht helfen,aber du mir vielleicht,was ist denn
die Legitimationswirkung???
mfg marina

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 12:21
Die Legitimationswirkung bedeutet, dass man einfach ohne einen PA oder RP kommen kann und sagen kann, dass man z. B. 1000 Euro abheben möchte.

Also kann mit einem Sparbuch evtl jeder beliebige kommen und Geld abheben auch wenn er es z. B. gefunden hat.

Man kann das Sparbuch als Legitimation ansehen.
Keyka
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 12:54
@Marina: Die Bank kann, muss aber nicht jedem auszahlen der das Sparbuch vorlegt. Auszahlungen dürfen gar nicht stattfinden, wenn die Nichtberechtigung bekannt ist, oder z.B. Sperren vorhanden sind.
Wenn also ein 15 jähriger Junge vor dir steht, dass Sparbuch aber auf eine 80 jährige Frau ausgestellt wurde, musst du nicht auszahlen.
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2002 13:20
Die Legitimationwirkung des Sparbuches greift allerdings nur im Rahmen des Freibetrages bei Sparbüchern mit gesetzlicher
Kündigungsfrist. Im Klartext muss die Legitimation geprüft werden sobald Vorschusszinsen anfallen.
Man darf auch nicht auszahlen wenn man weiß das vermutlich etwas nicht stimmt. Z.B. ein Bettler kommt mit einem Sparbuch wo 100000 drauf
sind.

LG Fox
Lou
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 13:49
@ all
Aber Grundsätzlich ist das Sparbuch ein Inhaberpapier oder -dokument, wenn man das so nennen kann.
Heisst doch, der, der das Sparbuch vorlegt, darf abheben!
Oder irre ich da jetzt?
Klar darf man nicht auszahlen, wenn zweifel bestehen oder eine Sperre vorliegt, aber ansonsten sehe ich kein Problem.

@ Trinity
Soweit ich weiß, steht in einem Sparbuch kein alter des Inhabers. Wie also soll der Bankangestellte wissen, ob das Sparbuch einem 20 oder von mir aus auch 15 jährigen oder einem 80 jährigen gehört??? Solange der Name aufs Geschlecht passt dürfte das doch keinem auffallen...

Verbessert mich, falls ich falsch liege!

Schmu vom Lou
Dropsknopf
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.10.2002 13:54
@ lou Dir würde ich sowieso nix geben *hähä*

solang man keinen Verdacht hat zahlt man doch immer aus oder?
Lou
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 13:54
Aber das gehört ja gar nicht zum eigentlichen Thema dieses Threads.
Also weiter im Text...
Keyka
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 14:00
@Lou: Das Sparbuch ist ein "Qualifiziertes Legitimationspapier" und ein "hinkendes Inhaberpapier".
Ok, das mit dem Alter war blöd, aber dann ist da immer noch das Geschlecht oder ein sehr junger Mann steht vor dir und hat ein Sparbuch, das auf den Namen Heinz Müller lautet. Bei so einem Fall sind wir berechtigt trotzdem den Ausweis zu verlangen.

@all: ich glaub ich hab die Antwort gefunden. Die Legitimationswirkung hebt sich auf wenn:
- der Abhebubgsbetrag die 2.000€ übersteigt
- Sperren vorhanden sind
- bei bekanntem Tod des Inhabers
- auffälligem Verhalten des Vorlegers
- oder wenn ein Kennwort hinterlegt ist
Lou
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 14:09
@ Trinity
Jepp, genau diese Bezeichnungen fehlten mir eben.
Gut, den Ausweis kann man immer verlangen, aber was machst du, wenn den jemand nicht dabei hat?
Nur weil die Eltern ihren Sohn möglicherweise Heinz oder Karl getauft haben, zahlst du ihm das Geld nicht aus?
Obwohl er der rechtmäßige Inhaber, aber erst 20 Jahre alt ist...
Keyka
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 14:17 - Geaendert am: 25.10.2002 14:20
Dann gibt es doch immer noch die Möglichkeit der Unterschriftenprüfung, oder? Außerdem kann man dann noch mit dem Argument kommen, dass in Deutschland Ausweispflicht herrscht. Oder man ruft ganz laut um Hilfe nach dem nächsten Mitarbeiter;-))
Lou
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 14:21
Ok ok, geb mich geschlagen! : )
Hab eben nicht so die Erfahrung im Kundenverkehr, wie auch...
FullMoon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 14:42
@Lou:
Wenn sowieso irgendjemand bei Dir in die Bank kommt und Dich sieht, wird er doch sofort und auf dem Absatzt kehrt machen und sich eine andere Bank suchen.
Bei DEM Aussehen...! Da sieht man ja nur Zähne...ganz im Gegensatz zu mir! ;o)

Bier ohne Alkohol ist wie Fahrrad fahren ohne Sattel!

MarinaR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 15:24
Hi
also hab ich das dann richtige verstanden, wenn man Über 2000 Euro abhebt, dann muß man den Ausweis verlangen und damit hebt sich die Legitimationswirkung auf????
mfg
der_waldmeister
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.10.2002 15:44
müssen tut man gar nix, nur sterben....

wichtig ist was wir den kunden in den allgemeinen und besonderen bedingungen zum sparverkehr sagen. schaut mal in die schalterauslage. aber ansonsten stimmt dat schon so im verhälnis zum kunden müssten wir:
- ab 2000 euero
- bei sperren, kennworten oder besseren wissens, das die auszahlung vom kontoinhaber nicht erwünscht ist.

wenn ich als kassierer zur erkenntnis komme, ich kenne den kunden brauche ich keinen ausweis, dann ist der kunde mir nämlich persönlich bekannt.

und wenn ein 15 jähriger hans-wilhelm vor mir steht und will 400 euro abheben, kann dat auch nich mehr im sinne des taschengeldparagraphen sein, oder?

da ist der name wirklich egal....das ist dann unser problem ob wir das feststellen konnten oder überhaupt können wie alt der kunde ist
der_waldmeister
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.10.2002 15:57
ausserdem denke ich , dass die aufhebung der legitimationswirkung eines sparbuches thematisch weniger mit der art der an der kasse abgewickelten transaktion zu tun hat.

ich denke hier ist eher gemeint, dass das buch an sich, die wirkung grundsätzlich nicht mehr inne hat! ich glaube nicht das irgendeine legitimationsfunktion aus diesem papier hervorgeht.....wie isses denn mit den sparkarten? oder einer loeseblattsammlung als konto? kann doch nicht sein , oder was meint ihr?
Keyka
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 17:35
Es ist schon so, dass das Sparbuch ein Legitimationspapier ist, ist ja auch im Begriff Qualifiziertes Legitimationspapier enthalten. Aber halt auch nur begrenzt, nämlich bis zu bestimmten Summen oder Sperren.
 

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