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Forenübersicht >> Kontoführung

Frage zu Verrechnungsscheck!
 
Obstsalat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.03.2005 19:24
Hab da mal eine Frage:

Welche Auswirkung hat die Streichung des Vermerks zur Verrechnung bei einem Verrechnungsschecks?

Danke im Voraus
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2005 19:28
ScheckG Art 39
....
(3) Die Streichung des Vermerks "nur zur Verrechnung" gilt als nicht erfolgt.
nicole1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.03.2005 19:29
Hallo!

Auch wenn der Verrechnungsvermerk gestrichen ist bleibt es ein Verrechnungsscheck wird NICHT zum Barscheck
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.03.2005 19:30 - Geaendert am: 30.03.2005 19:30
Hallöchen,

keine, die Streichung gilt als nicht erfolgt. Der Scheck kann trotzdem nur als Verrechnungsscheck zur Verrechung herein genommen werden.

*edit* okay zu langsam :-)

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

 

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