Besucherstatistik
Gäste online: 42
Mitglieder online: 0
Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor
Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung
Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung
Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
Bereich Kontoführung
Moderator:
TobiasH
Community durchsuchen
Forenübersicht
>>
Kontoführung
Frage zu Verrechnungsscheck!
Die neuesten Beiträge zuletzt
Die neuesten Beiträge zuerst
Obstsalat
Rang: Small Cap
Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 19:24
Hab da mal eine Frage:
Welche Auswirkung hat die Streichung des Vermerks zur Verrechnung bei einem Verrechnungsschecks?
Danke im Voraus
Herrmann
Rang: Marketmaker
Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 19:28
ScheckG Art 39
....
(3) Die Streichung des Vermerks "nur zur Verrechnung" gilt als nicht erfolgt.
nicole1984
Rang: Mid Cap
Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 19:29
Hallo!
Auch wenn der Verrechnungsvermerk gestrichen ist bleibt es ein Verrechnungsscheck wird NICHT zum Barscheck
Speedy4410
Rang: Blue Chip
Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 19:30 - Geaendert am: 30.03.2005 19:30
Hallöchen,
keine, die Streichung gilt als nicht erfolgt. Der Scheck kann trotzdem nur als Verrechnungsscheck zur Verrechung herein genommen werden.
*edit* okay zu langsam :-)
-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de
Die neuesten Beiträge zuletzt
Die neuesten Beiträge zuerst
Forenübersicht
>>
Kontoführung
Nach oben
Home
|
Ausbildung
|
Fachwissen
|
Job & Karriere
|
Fachliteratur
|
Community
|
Sitemap
|
Impressum
|
Datenschutz
© Bankazubis.de 2000 - 2018 Alle Rechte vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Weitere Online-Angebote von uns: Informationen zum Beruf
Bankkaufmann
und zu der
Ausbildung
, Details zum
BIC
, und weitere
Bitte beachten Sie auch unsere
Nutzungshinweise
.