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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoinhaber und Gläubiger bei OHG?
 
Obstsalat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.03.2005 09:17
Angenommen die Peter Beck OHG wird gegründet. Gesellschafter sind Peter Beck und Harald Wald. Es wird ein Konto für die OHG eröffnet

Wer ist dann Kontoinhaber und wer sind die Gläubiger????

Und kann z. B. Harald Wald seiner Frau Verfügungsberechtigung ohne die Zustimmung von Peter Beck erteilen???

Bitte um eure Hilfe!!!!
Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.03.2005 09:28
Grudnsätzlich gilt:
Geschäftsführer einr OHG sind immer alle Gesellschafter gemeinsam sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das heisst, es wird die Zustimmmung beider für eine Kontovollmacht der Frau benötigt wenn nichts anderes geregelt ist.

Das Konto lautet auf die OHG selbst :)
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2005 09:40 - Geaendert am: 30.03.2005 09:45
Bei der OHG gilt der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung aller Gesellschafter (!), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
vgl. http://www.finanz-xl.de/lexikon/OHG_Geschaeftsfuehrung.html

Weitere Infos zur OHG:
http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtsformen/ohg/index.jsp
Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.03.2005 10:39
Ups....verwechselt! Sorry :(
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2005 13:41 - Geaendert am: 30.03.2005 13:41
und gläubiger sind sie dann auch beide. haften ja auch beide gesammtschuldnerisch. Stimmt´s ?
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2005 13:58
stimmt.
es haftet das gesellschaftsvermögen und das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter.
masterbankerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.03.2005 12:37
genau so stimmts beide
 

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