Kontoinhaber und Gläubiger bei OHG? |
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Verfasst am: 30.03.2005 09:17 |
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Angenommen die Peter Beck OHG wird gegründet. Gesellschafter sind Peter Beck und Harald Wald. Es wird ein Konto für die OHG eröffnet
Wer ist dann Kontoinhaber und wer sind die Gläubiger????
Und kann z. B. Harald Wald seiner Frau Verfügungsberechtigung ohne die Zustimmung von Peter Beck erteilen???
Bitte um eure Hilfe!!!! |
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Verfasst am: 30.03.2005 09:28 |
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Grudnsätzlich gilt:
Geschäftsführer einr OHG sind immer alle Gesellschafter gemeinsam sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das heisst, es wird die Zustimmmung beider für eine Kontovollmacht der Frau benötigt wenn nichts anderes geregelt ist.
Das Konto lautet auf die OHG selbst :) |
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Verfasst am: 30.03.2005 10:39 |
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Ups....verwechselt! Sorry :( |
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Verfasst am: 30.03.2005 13:41 - Geaendert am: 30.03.2005 13:41 |
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und gläubiger sind sie dann auch beide. haften ja auch beide gesammtschuldnerisch. Stimmt´s ? |
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Verfasst am: 30.03.2005 13:58 |
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stimmt.
es haftet das gesellschaftsvermögen und das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter. |
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Verfasst am: 31.03.2005 12:37 |
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genau so stimmts beide |
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