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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Versicherungen
 
steffen20
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.03.2005 15:32
hey ihr lieben!
brauch hilfe in sachen versicherungen, wie würdet ihr folgende begriffe definieren??
Haftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsv
Riester
Rentenv.
Lebensv.
fondsgebundene LV

bitte, bitte helft mir...(:
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.03.2005 16:25 - Geaendert am: 29.03.2005 17:51
Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden, für die der Verursacher verantwortlich ge-macht werden kann. Haftpflichtansprüche Dritter erwachsen aus unbedachten, unter Umständen aus fahrlässig begangenen Handlungen, durch die unbeteiligten Dritten ein Schaden entsteht.
Jeder kann für den Schaden, den er einen Dritten zufügt, haftbar gemacht werden. Mit Hilfe der Haftpflichtversicherung kann man dieses Risiko auf eine Versicherungsgesellschaft abwälzen.

Die Lebensversicherung schützt vor einem zu kurzen Leben.
Stirbt der VN während der Vertragszeit, zahlt der Versicherer an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme aus.

Die Rentenversicherung schützt vor zu langem Leben. Sie zahlt eine lebenslange Rente.
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.03.2005 16:30
riester: Staatlich geförderte Rentenvorsorge
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.03.2005 16:30
gut gesagt :-)
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.03.2005 16:31
riester: um die versorgungslücke des immer kleiner werdenen rentenniveaus zu schließen


berufsunfähigkeit zahlt halt bei bu
SweetRose
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.03.2005 16:54
BU greift bei Berufsunfähigkeit.
es gibt die klassische und eine andere Variante von BU, die fondsgebundene Invest BU. Die ist zwar teurer, aber die Beiträge gehen nicht flöten sondern werden bei Vertragsende zurückgezahlt.

Viel Erfolg
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.03.2005 17:02
haftpflichtversicherung tritt ein wenn z.b. wenn du irgendwo bist und du schmeißt die 80000 teure vase um..wer haftet dafür?du hast das geld bestimmt nicht zur hand um das zu bezahlen...dann tritt deine haftpflichtversicherung ein...alle schäden wo du für haften würdest bis zu einer bestimmten versicherung übernimmt deine verdsicherung in dem falle wenn sie net mit absicht hervorgerufen wurden...auch bei menschenschaden ist das so...rutscht einer auf deinem grundstück aus,bricht sich den arm und kann dadurch nicht arbeiten,nur weil du deiner pflicht nicht nachgekommen bist zu streuen, greift deine haftpflicht...
es gibt noch haftpflicht fürs auto,eine pflichtversicherung.den schaden den du in einem unfall einen anderen zufügst(nicht aber dein eigern schaden) übernimmt diese versicherung.
es gibt auch noch eine hundehaftpflich...etc.

leben um zu lieben und zu lachen

cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.03.2005 17:14
bu ist eine zusätzliche absicherung zur gesetzlichen bu...
da du von der gesetzlichen nicht auch nur annähernd die monatliche bu-rente bekommst die du zum überleben bräuchtest oder sogar in manchen fällen gar keine bekommst ist diese sehr wichtig...
angenommen du bekommst skelett-rheuma,kannst also in 2 jahren keine tätigkeiten mehr ausführen, was machst du dann?du hast kein geld,irgendwann kannst du deine behandlungen nicht mehr bezahlen etc.
in dem falle springt deine bu-versicherung mit einer monatlichen rente ein (über den betrag wie du sie abgeschlossen hast).
so kannst du deinen lebensstandard halten ohne anderen (deinen eltern) auf der tasche zu liegen.weil der staat gibt so gut wie nichts mehr und da muss man um jeden pfennig kämpfen.
BU versicherungen bieten manche Verischerungsgesellschaften auch mit beitragsrückzahlung an,sprich das wenn kein schadensfall eintritt du dein geld wieder nach einer bestimmten laufzeit naus bekommst (verischerung+Sparplan),halt ich für eine super sache.
die BU kann man auch mit einer normalen rentenversicherung koppeln...
Mensch,verischerungen sind ein so komplexes thema das kann man hier gar net alles ins forum schreiben, sonst platzt das...;-)
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.03.2005 17:48
bei der lebensversicherung sicherst du deinen tot ab für deine hinterbliebenen.
der ertrag wird dann zum zahlen der kredite z.b genommen...wenn du einen kredit aufnimmst ist die lebensversicherung in den meißten fällen zur absicherung der bezahlung des kredites pflicht.
deine hinterbliebenen können vvon dem ertrag deiner LV deine bestattungskosten zahlen und so weiter..meißtens gibt es bei unfalltot noch mehr geld als bei einem natürlichen.
bei selbstmord tritt die LV nicht in kraft.

Rentenverischerung ist allgemein zur schließung der Vorsorgelücke da,nicht nur die riester sondern auch die allgemeine.
da der staat uns sicherlich keine rente mehr zahlen wird ist es wichtig das wir auch schon im jungen alter daran denken uns abzusichern bezüglich der altersvorsorge.
weil schließlich willst du bestimmt später auch mal in rente gehen und nicht jeden cent 5x umdrehen oder vielleicht gar keinen cent mehr haben...
die fondsgebundene LV gibt es meißtens eine höhere ausschüttung zum schluß, da diese an den geldmarkt gebunden ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.03.2005 17:50 - Geaendert am: 29.03.2005 17:52
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen umfassenden Schutz, weil sie sowohl Krankheits- als auch Unfallfolgen absichert. Sie leistet, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf z. B. wegen Krankheit auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Rürup- Rentenversicherung
Der Versicherte kann frühestens ab 60 Jahren eine lebenslange Rente erhalten. Er kann die Police nicht kapitalisieren, beleihen, vererben, verkaufen oder über-tragen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.03.2005 17:54
Riester- Verträge
Private Altersvorsorgeverträge werden nur gefördert, wenn sie den Kriterien zur Zertifizierung entsprechen. Die wichtigsten Richtlinien sind hierbei:
• In der Ansparphase müssen regelmäßig eigene Altersvorsorgebeiträge geleistet werden.
• Die Auszahlung des Kapitals beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
• Das angesparte Kapital entspricht mindestens den geleisteten Beiträgen.
• Die Auszahlung erfolgt lebenslang in monatlich gleichen oder ansteigenden Ra-ten.
• Das Vorsorgeguthaben muss unpfändbar sein.
• Die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen müssen vor Vertragsabschluss schrift-lich informieren
- über die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten,
- über die Kosten der Vermögensverwaltung,
- über die Kosten bei Wechsel zu einem anderen Produkt sowie über
- über die Beitragsverwendung, Kapitalbildung, Kosten und Erträge
• Für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31.12.2005 abge-schlossen werden, werden künftig einheitliche Tarife für Männer und Frauen vor-geschrieben.
• Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlphase zur Verfügung stehenden Kapitals kann an den Vertragspartner außerhalb der monatlichen Leistung aus-gezahlt werden.
• Anbieter und Vertragspartner können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleis-tungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden.
• Anbieter verpflichtet wird, dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss die effekti-ve Gesamtrendite des Produkts zu nennen.
steffen20
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.03.2005 08:28
Danke leute!!!
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2005 09:09
Wow, ich sage auch mal Danke an alle, sehr gute Definitionen!

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


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cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.03.2005 11:06
dann sag ich doch mal bitte...
@herrmann die erklärung zur riester hat mir sshr gut gefallen, dass war sehr verständlich...
steffen20
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.03.2005 12:13
ich hab danke gesagt, weil die frage ursprünglich von mir kam und ich mich ganz höflich für die netten antworten bedanken wollte. was ist da das problem?!
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.03.2005 12:15
es macht doch gar niemand ein problem :-)
bestimmt verlesen hehe
steffen20
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.03.2005 12:21
@ hiob
schau doch mal was der MW1982 geschrieben hat, des mein ich
 

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