Wesen des Schecks ? |
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Verfasst am: 16.03.2005 22:38 |
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Wie würdet Ihr denn das Wesen des Schecks beschreiben ?
würde gern für mich selbst so eine beschreibung haben.
vielen Dank im voraus
euer Micha |
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Verfasst am: 16.03.2005 22:53 |
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Der Scheck ist ein abstraktes(daher unabhängig vom Grundgeschäft) Zahlungsmittel, dass die unbedingte Anweisung erhält, eine bestimmte Bargeldsumme zu zahlen (entweder Inhaber, Order- oder Rektascheck)
Die Rechtsgrundlagen finden sich im Scheckgesetz.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 17.03.2005 08:24 |
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der scheck zählt zu den urkunden,
da er einen gewissen betrag verbrieft..__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
>>>> Alles wird gut <<<< |
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Verfasst am: 17.03.2005 08:55 |
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der schech ist ein bargeldloses zahlungsmittel und muss vom zahlungspflichtigen eingereicht werden. durch seine unterschrift bestätigt er, den scheck ausgestellt zu haben.
es gibt ausserdem das BSE und das GSE verfahren. hat was mit der scheck-betrags-höhe zu tun.
byebye |
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Verfasst am: 17.03.2005 09:20 |
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Der Scheck ist ein Surrogat für Geld. Manche fahr´n auf der Autobahn zur Hölle und ich geh´ zu Fuß. |
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Verfasst am: 17.03.2005 10:18 |
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@ svendreba
eigentlcih war das eigene wissen gefragt,.. ;-) |
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Verfasst am: 17.03.2005 10:43 |
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@sweetrose
Wie war noch das Sprichwort??
"Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht!" ;) |
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Verfasst am: 17.03.2005 10:48 |
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@ svendreba
wenn du dich echt nach diesem sprichwort richtest, dann bleibste aber für ewig dumm..hehe... ;-) |
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Verfasst am: 17.03.2005 11:06 |
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@sweetrose
ne das ist nicht ganz richtig!! Das was ich wissen muss das weiß ich, aber so Sachen wie Schecks liest man sich nochmal durch( vor der Prüfung), dann weiß man die auch.
(welche Kunden interessiert das, wie wir das regeln bzw ich muss es nicht wissen da es die "INTERNEN" machen)
;)Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. |
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Verfasst am: 17.03.2005 11:08 - Geaendert am: 17.03.2005 11:09 |
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So schluss damit, dass gehört nicht zum Thema!!
Und ich will auch keinen Streit !! ;)
(wobei ich diese Diskussion sehr amüsant finde)Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten. |
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Verfasst am: 17.03.2005 20:39 |
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He He Dankeschön leute ich werd später mal noch sone Diskussion anfangen;-) ^^
gruss
Michael |
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Verfasst am: 18.03.2005 09:03 |
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bitte gern geschehen.. |
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Verfasst am: 18.03.2005 09:12 |
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dann fang doch eine an herr vobamichel...
ich wart scho drauf..
;)__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
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Verfasst am: 19.03.2005 00:41 |
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Hit den Größten Vergnugen Herr Bugfire
Wissenstest:
Wesen der Einzugsermächtigung
und jetzt kommt der Hammer ^^
Wesen des Abbuchungsauftrags *gg*
dann zeig mal was du drauf hast warte schon darauf das du mich erhellst
grüßle
Michi |
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Verfasst am: 20.03.2005 10:43 |
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also des is doch gar ned schwer:
*g*
die einzahlungsermächtigung wird dem zahlungsempfäner erteilt. es ist eine schriftliche, jederzeit widerrufliche ermächtigung, den jeweils fälligen betrag vom girokonto des zahlungspflichtigen einzuziehen.
der abbuchungsauftrag wird gegenüber der zahlstelle abgegeben. es ist ein schriftlicher, jederzeit widerruflicher auftrag, die von einem bestimmten zahlungsempfäner vorgelegten lastschriften einzulösen.
nichteinlösung:
beide:
- zu wenig deckung
- falsche kontonummer angegeben
- kein auftrag vorliegt
einzugsermächtigung:
- wegen widerspruchs
so alles klar michel aus löneberger???__________________________________________________
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Verfasst am: 20.03.2005 10:56 - Geaendert am: 20.03.2005 10:56 |
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Der Scheck
- ist eine Anweisung an die Bank einen bestimmten Geldbetrag aus dem Guthaben des Kunden zu zahlen.
- ist ein geborenes Orderpapier.
- ist ein Geldwertpapier.
- ist bei Sicht fällig. |
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