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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Sicherungsübereignung
 
Katy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.03.2005 14:24
Mein Lehrer spricht bei Sicherungsübereignung von einem Markierungsvertrag. Ich kann das nicht einordnen. Bitte um Hilfe!!
SweetRose
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.03.2005 14:42
ich weiss nur, das eine sicherheitübereignung eine art sicherheit für die bank ist. also z.b. bei einem kreditvertrag: die bank sichert sich durch eine LV oder ähnliches ab. dadurch hat die bank kein zu hohes risiko.

bei leasinggeschäften gibts das auch.Autofinanzierung: der vertrag ist beim händler, das auto ist beim käufer, der in dem fall nur besitzer ist.

Auflösung durch Tilgung.
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2005 14:56
katy:

bei der sicherungsuebereignung wird dem kreditnehmer(kunden) zwar der besitz an einer sache uebergeben, nicht aber das eigentum, das geht auf den kreditgeber (bank) ueber.

kleines beispiel:

du kaufst ein auto ueber kredit bei der commerzbank.

dann hast du das auto und die tatsaechliche verfuegungsgewalt (sprich du kannst es fahren), aber der brief (der ja das eigentum verbrieft) liegt dann bei der commerzbank.

fuer firmenkunden geht das mit der markierung:

wenn eine maschine sicherungsuebereignet wird, die zur produktion benoetigt wird, wird diese maschine im kreditvertrag entsprechend benannt UND eben irgendwie markiert (zb kann eine kleine tafel angebracht werden).

ich nehme mal an, dass dein lehrer das meinte.

ligr
Katy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.03.2005 15:27 - Geaendert am: 11.03.2005 15:28
Danke erstmal!! Das wusste ich auch noch alles, jetzt fängt meine Lücke leider erst an:
Wie kann kenntlich gemacht werden, dass die Bank das Sicherungseigentum an einer Maschine hat?

Schildchen anbringen ist schon okay, aber gibt es da nicht noch etwas um die Maschine zu individualisieren?

Oder besser gefragt: Was regelt der Markierungsvertrag?
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2005 15:36
Hi
Beim Auto z.B. Übergabe KFZ-Brief und Anzeige Zulassungstelle
bei einigen Maschinen auch Eigentumsbelege, wenn vorhanden, denn ohne diese ist ein Verkauf nicht möglich
Außerdem wird ja auch eine individuelle Beschreibung im Vertrag vorgenommen zur Identifizierung des jeweiligen Gutes.
LG und schönes WE
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.03.2005 17:32
Sicherungsübereignung ist eine abstrakte Kreditsicherheit, welche nicht im BGB geregelt ist. Das KI vereinbart mit dem KN ein Besitzkonstitut. Das heißt der KN darf das Fahrzeug weiterhin nutzen und das Ki ist fiduziarischer Eigentümer der Sache. Wir lassen uns gewöhnlich auch den KFZ-Brief übergeben, damit die Gefahr das der KN das Auto weiterverkauft nicht gegeben ist. Ausserdem setzen wir eine Vollkaskoversicherung des Autos vorraus.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2005 17:41
Genau, diese sog. fiduziarische Sicherheit ist gesetzlich nicht geregelt.

Es erfolgt die Einigung und die Übergabe wird durch die Vereinbarung eines Besitzkonstituts ersetzt, auch Besitzmittlungsverhältnis (§929 BGB) genannt. Der Kunde verpflichtet sich, das Gut ordnungsgemäüß zu verwahren.

Das KI wird rechtlicher Eigentümer und mittelbarer Besitzer. Der Kunde, der die Sache übereignet wird wirtschaftlicher Eigentümer und unmittelbarer Besitzer.

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2005 22:00
Das Sicherungsgut muss eindeutig bestimmbar sein.
In die Maschine kann eine Nummer eingestanzt sein, dann wird man die Nummer festhalten. Gibt es keine Nummer, muss die Maschine durch einen farbige Punkt oder ähnliches markiert werden. Diese Markierung kann man im Vertrag festhalten, z. B. alle Maschinen mit einem roten Punkt sind sicherungsübereignet.
 

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