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Beitragsbemessungsgrenze (Sozialversicherung)
 
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.03.2005 22:23
Hallo an alle,

habe mal ne kurze Frage, bin gerade am lernen und bin dabei auf folgende Frage gestoßen...
Bei Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze ja 5150 EUR pro Monat...
Was bedeutet so eine Beitragsbemessungsgrenze genau?
Das z.B. einer der brutto 7000EUR verdient nur bis 5150EUR Arbeitslosenversicherung zahlt und den Rest nicht???

Danke im Vorraus
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 22:30
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung beträgt 2005 5.200 € und für die Krankenversicherung beträgt für 2005 3.525 € monatlich.
Ab der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag nicht mehr, d. h. oberhalb dieser Grenze werden Löhne und Gehälter nicht mehr mit Beiträgen belastet. Sie ist die Obergrenze für die Berechnung des Beitrages.
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.03.2005 22:35
@Herrmann

das ist ja witzig, haben´s heute in Politik durchgenommen und unser Lehrer hat uns diese Beitragsmessungsgrenzen genannt...

Er meinte bei einer Rentenversicherung beträgt diese Grenze: 5150EUR
Arbeitlosenversicherung: ebenfalls 5150EUR
Krankenversicherung: 3487,5

aber gut zu wissen...vielen Dank
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 22:39
Das waren die Grenzen für 2004!
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.03.2005 22:43
ist die Versicherungspflichtgrenze bei der Krankenversicherung gleich geblieben???
3862,5EUR???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 22:44 - Geaendert am: 11.03.2005 07:59
http://www.krankenkassentarife.de/krankenkassen_grundlagen.htm

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze: jeweils 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) relevant; sie beträgt 2005 46.800 € p.a. bzw. 3.900 € monatlich. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die private Krankenversicherung wechseln.
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2005 19:09
"Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die private Krankenversicherung wechseln."

Was mich dabei interessieren würde:

Wie schaut es aus, wenn die Pflichtgrenze durch ein schwankendes Gehalt (Bonuszahlungen, Provisionen e.t.c.) in einem Jahr überschritten wird, im nächsten aber wieder nicht u.s.w. Kann man dann trotzdem in eine private wechseln?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.03.2005 10:14
Überschreitet ein Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, scheidet er mit Ablauf des 31.12. aus der Krankenversicherungspflicht aus. Voraussetzung ist jedoch, dass sein Gehalt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des folgenden Jahres von Beginn an übersteigt.
Beim Wechsel des Arbeitgebers entsteht bereits Versicherungsfreiheit, wenn das neue Einkommen so hoch ist, dass die Entgeltgrenze des laufenden Jahres überschritten wird.

Eine Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung besteht stets dann, wenn als privat versicherter AN wieder Krankenversicherungspflicht eintritt.
Dies trifft z.B. zu, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder Arbeitslosigkeit eintritt.
Jedoch existieren Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht, so dass ein Verbleib in der privaten Krankenversicherung möglich ist.
Mögliche Befreiungen vgl. http://www.fwdienste.de/versicherungen/pkv/pkv.htm
Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

Nach m.E. fließen bei der Berechnung des Jahresarbeitsentgelt Folgendes ein:
· Lohn und Gehalt (regelmässiges Arbeitsentgelt!)
· regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
· pauschale Überstundenvergütung
· regelmäßig wiederkehrende Sachbezüge
· vermögenswirksame Leistungen

Provisionszahlungen usw. dürften somit nicht mitgerechnet werden, da keine Regelmäßigkeit vorausgesetzt werden kann.

Weitere Infos zum Thema:
http://www.gesundheit.de/krankenversicherung/private-krankenversicherung/private-krankenversicherung-rckkehr-in-gkv/
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.03.2005 20:46
Super Sache Cashguard :-) Merci
 

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