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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Betriebsergebnis der Banken
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.03.2005 17:01
Ich bin gerade dabei ein Betriebsergebnis anhand von einer GuV und einer Bilanz zu berechnen. Dazu hätte ich ein paar Fragen...

Der Zinsüberschuß wird ja berechnet indem ich vom Zinsertrag den Zinsaufwand abziehe. Ich habe gelesen, dass zum Zinsertrag auch laufende Erträge aus Wertpapiere gehören. Gehören dazu auch Kursgewinne, die ich mit den Wertpapieren erzielt habe? Wenn nicht, wohin gehört dann der Kursgewinn bei der Berechnung des Betriebsergebnisses?

Dann muß ich zum Teilbetriebsergebnis das Handelsergebnis dazurechnen bzw. abziehen und unter dem Handelsergebnis versteht man den Nettoaufwand aus Finanzgeschäfte aber was gehört genau dazu?

Es gibt zum Schluß der Punkt Risikovorsorge und klar, dass dazu die Abschreibung auf Forderung zählt, aber gehört dazu auch die Rücklagen?

Danke schon einmal für eure Hilfe
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 17:31
Hi, alles kann ich dir leider nicht beantworten, dazu bin ich schon zu lange raus und habe das verdrängt.

Ich meine mich erinnern zu können, dass die Erträge aus WP nicht zu den Zinseinnahmen gerechnet werden, sondern unter einem anderen Punkt (vorhanden?) dargestellt werden.

Bzgl. der Risikovorsorge:
Jein, also natürlich zum einen die Bildung der EWB und der PWB, sowie der Totalabschreibungen. Hinzu kommen die Vorsorgereserven gem. § 340 f und § 340 h HGB. Das sind einmal "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (Rücklagen)und eine weitere Abschreibung auf andere Risikoposten (WP des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve - Forderungen ggü. Kunden, die nicht einzelwertberichtigt sind). Diese Positionen werden, wie auch EWB und PWB, nicht in der Bilanz ausgewiesen, sondern es findet eine Überkreuzkompensation statt.

Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Schönen Gruß
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.03.2005 00:11
Wenn Du es noch nicht fertig hast schreib mir, dann sag ich dir die Lösung. Ist ein wenig zu viel für die Uhrzeit...
Max9999
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.03.2005 21:54 - Geaendert am: 08.03.2005 22:04
Nach der Berechnung des Betriebsergebnisses nach dem Schema der Deutschen Bundesbank, das auch in der IHK-Formelsammlung abgedruckt ist, gehören die laufenden Erträge aus Wertpapieren zum Zinsüberschuss.
Kursgewinne und -verluste werden saldiert zum Nettoergebnis aus Finanzgeschäften. Dieser ist zumTeilbetriebsergebnis zu addieren, wenn die Gewinne größer waren (Nettoerfolg aus Finanzgeschäften) oder abzuziehen, wenn die Kursverluste überwogen (Nettoaufwand aus F.).

Zu den Risikoaufwendungen gehören auf keinen Fall die Rücklagen (=Eigenkapital), sondern die Abschreibungen auf Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie die Zuführung zu den Rückstellungen im Kreditgeschäft abzüglich den Erträgen aus den Auflösungen derselben.
 

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