Zwangssicherungshypothek |
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Verfasst am: 18.02.2005 08:35 |
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kann mir irgendjemand sagen was ein zwangssicherungshypothek ist? es wurde versucht es mir zu erklären aber funktioniert hats nicht ... naja ... ich weiss dass es irgendwas mit nichtbezahlten handwerkern oder so zu tun hat. HELP |
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Verfasst am: 18.02.2005 09:48 - Geaendert am: 18.02.2005 09:49 |
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Wenn du z.B. deine Steuerschulden nicht bezahlst, kann das Finanzamt dir eine Zwangssicherungshypothek auf dein Grundstück knallen. Oder auch wenn du den Kaufpreis an den Verkäufer des Grundstückes nicht bezahlst.
Hat dann den selben Effekt wie eine normale Hypothek. |
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Verfasst am: 18.02.2005 13:16 |
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Aus Gabler Banklexikon:
Zwangshypothek
Sicherungshypothek, die zwangsweise im Rahmen der Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner wegen einer titulierten Geldforderung in Höhe von mindestens 500 DM (schuldrechtlicher Vollstreckungstitel) auf dessen Antrag hin vom Grundbuchamt in Abt. III des Grundbuches eines dem Schuldner gehörenden Grundstücks eingetragen wird. |
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Verfasst am: 18.02.2005 13:18 |
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Die Zwangshypothek ist ein Vollstreckungsmittel. Der Gläubiger, der einen vollstreckbaren Titel (z.B. ein Urteil) auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme erstritten hat, kann eine Zwangshypothek in bezug auf ein Grundstück des Schuldners in das Grundbuch eintragen lassen. Das Grundstück haftet dann für die Forderung des Gläubigers, der Gläubiger kann aus der Zwangshypothek auch die Zwangsversteigerung betreiben. Zugleich sichert sich der Gläubiger damit die Rangstellung seiner Hypothek für den Fall, dass das Grundstück zwangsversteigert wird.
Quelle:
http://www.justiz.nrw.de/BS/RechtAbisZ/glossar/Z/Zwangshypothek.html |
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Verfasst am: 18.02.2005 13:20 - Geaendert am: 17.06.2006 10:05 |
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Die Zwangshypothek ist eine Sicherungshypothek, die bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Antrag des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen wird. Ihr Wert muss 750 € übersteigen. Sie führt nur zu einer Sicherung des Gläubigers im Gegensatz zur Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung.
Quelle: http://www.zasterbox.de/bonitaet/Zwangshypothek-cms_149.html |
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Verfasst am: 18.02.2005 15:16 |
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@Herrmann ... so hams die mir auch erklärt ... ich bin zwar nicht dumm aber ich kann solch einem geschwafel nicht lang folgen und durchlesen auch nicht wirklich ... |
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Verfasst am: 17.06.2006 09:47 |
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Die Zwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Grundbesitz, der zum Schuldnervermögen gehört, erfreut sich auch bei der Kreditwirtschaft großer Beliebtheit.
Warum? |
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Verfasst am: 17.06.2006 10:16 |
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Eine Zwangshypothek ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn der Schuldner zwei Grundstücke besitzt und man die Werthaltigkeit nicht genau kennt. Dann kann man auf dem einen Grundstück den Rang durch eine Zwangshypothek sichern, und auf dem anderen die Zwangsversteigerung mit der Sicherungsgrundschuld beantragen. |
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