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schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.02.2005 15:12
Hab mal ne allgemeine Frage:
Haben uns vorhin in der Mittagspause über dieses Thema gestritten...

Darf man sich während der Ausbildung eine Anzeige erlauben z.B. wg. Einbruch??? Ich bin der Meinung -NEIN- den wenn jemand in solchen Kreisen etwas zu tun hat, dann ist es doch ne Gefahr diese Person weiter in der Bank zu beschäfitgen...Es wäre doch ein Kündigungsgrund??? Oder liege in der Meinung alleine da??? Auch wenn es nicht nachgewiesen ist. z.B. durch Beweise oder durch ein Richterurteil????
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2005 15:13
hmmm
Wenn ich wüsste, ob Straftaten dem Arbeigeber gemeldet werden O_o
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2005 15:24
also, ich denke ne anzeige wird nicht direkt zum Ende des Arbeitsverhältnis führen, da ja jeder eden ohne gründe anzeigen kann. Nur wenn sich herausstellen sollte, dass an der sache was dran ist, könnte das ein grund sein, gekündigt zu werden.

Allerdings müsste der AG erstmal darüber bescheid wissen.
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.02.2005 15:29
Der Arbeitgeber (jetzt auf die Sparkasse bezogen) bekommt im Falle einer Anzeige es von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Wegen öffentlichen Dienst...
spkworker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.02.2005 15:29
ich glaub das is nen kündigungsgrund!
jenachdem wie schwerwiegend das war!!!

ansonsten denk ich man bekommt ne abmahnung?!?
napoli
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.02.2005 15:32
Kündigung oder Abmahnung??? auch wenn wie Merlin79 es schon erwähnte die Anzeige ohne Berechtigung ist??? da ja jeder jeden einfach anzeigen kann...
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2005 15:36
ich denke mal solange man nicht verurteilt ist können die dir schlecht wegen ner anzeige kündigen
in dubio pro reo gilt ja schliesslich immernoch!
nen guten eindruck macht das allerdings nicht!
wenn jemand ne anzeige laufen hat wegen einbruch und arbeitet in ner bank...naja ist nicht gerade seriös..
dann werden sie warscheinlich versuchen, dich mit ner anderen begründung loszuwerden, wenn sie streng drauf sind!
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.02.2005 15:46
Also wegen einer Anzeige passiert gar nix. Denn mit einer Anzeige ist noch keine Schuld bewiesen. Was anderes ist es bei Haftbefehl und Verurteilung.

Da kann der AG wegen Unzumutbarkeit kündigen.

So long

Noc
Zuckerl
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.02.2005 16:59
Selbst bei einer Verurteilung muss die Strafe so hoch sein, dass diese im Führungszeugnis steht (dass man vorbestraft ist).
Deshalb wird auch oft den Jugendlichen vor Gericht angeboten, dass sie so uns so viel Sozialstunden mehr machen müssen, dafür aber nicht vorbestraft werden.
Filidae
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.02.2005 17:13
Meiner Meinung nach ist es egal, ob es nur ein kleines oder ein großes Verbrechen war, denn wenn die Schuld eindeutig erwiesen ist, dann hat man kriminelle Energie und solche Menschen haben in den Banken und Sparkassen nichts zu suchen.
Wie unser Klassenlehrer zu sagen pflegt:
"Selbst wer einen Kellner beim Rückgeld bescheißt (Kellner gibt einem zu viel wieder), ist es nicht wert ein Bänker zu sein, denn diesen Menschen fehlt die nötige Grundeinstellung zu diesen Beruf"

_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof"

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.02.2005 17:24
Also mir ist kein Gesetz bekannt, in dem der AG berechtigt wird, bei einer erwiesenen Straftat, die den Arbeitsplatz nicht betrifft, den AN zu kündigen.
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.02.2005 17:35
" Wie unser Klassenlehrer zu sagen pflegt:
"Selbst wer einen Kellner beim Rückgeld bescheißt (Kellner gibt einem zu viel wieder), ist es nicht wert ein Bänker zu sein, denn diesen Menschen fehlt die nötige Grundeinstellung zu diesen Beruf" "

er meint aber schon den bankkaufmann, dessen beruf wir grade erlernen?

ach so, jetzt hab ich´s. das mit dem rückgeld kann jeder, wir müssen die kunden so abzocken, dass es keiner merkt. am besten nicht mal unser eigenes gewissen.


sorry das ich das sage:
an eurem lehrer sieht man, das jahrelange praxisabstinenz leider auch zu kompetenzverlust führt. denn die bankbeamte, denen margen und provisionen zweitrangig waren, die gibt schon länger nicht mehr.

-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-

mein fokus liegt auf der welt



die auf dem spiegel und der auf der zeit.

Filidae
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.02.2005 17:50
@Bosch-waschmaschine

Schade,dass du so eine Einstellung zu deinem Beruf hast, aber das ist ja jedem selbst überlassen.
Du sollst einem Kunden ja nichts andrehen, sondern Ihm nur das verkaufen, was er wirklich gebrauchen kann, denn nur dann ist der Kunde zufrieden und wenn der Kunde mit uns zufrieden ist, kommt er wieder und wird weitere Verträge abschließen-Zwangsverkaufen bringt nichts, sondern vergrault den Kunden auf lange Sicht.

Zurück zum eigentlichen Thema:
Es geht hier darum, dass wenn jemand unehrliche und kriminellle ´Dinge tut einfach nicht hierfür geeignet ist, denn wenn du nur auf dein eigenes Wohl aus bist, dann könntest du in der Bank zusammen mit dem Kunden kriminelle Sachen machen um dich daran zu bereichern, da du ja direckt an der Quelle (z.B. Gelder "verschwinden lassen")

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"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof"

granate
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.02.2005 20:46
also ich würde sagen, wer ne verurteilung wg. Betrug, diebstahl,raub, schlimmeres bekommt, der hat in ner bank nichts zusuchen.

Zwangsverkaufen von produkten ist denk ich mal normal, da man in der wirt. Situation nicht anders kann. Was der Kunde braucht bekommt er, was er nicht brauch bekommt er auch. Jeder muß alles haben *g*

Wer ein BSV hat der braucht 2. Wer zwei hat der braucht 3!
Versicherungen so ähnlich...

nicht übel nehmen
Guybrush
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.02.2005 09:40
Leute mit kriminellen Energien haben in Banken und Sparkassen nichts zu suchen? In Schalterhallen vielleicht nicht, die sitzen eher in den Vorstandsetagen....
Biber
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.02.2005 11:38
.....Wenn man in einer Bank arbeitet hat man ja *gezwungenermaßen* ;o) mit Geld zu tun!!! Man muß demnach vertrauenswürdig sein!!!!!!!! Mit einer Anzeige kann man sowas wohl kaum!!!!
Dolcezza
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.02.2005 11:55
@biber
warum ist man nicht mehr vertrauenswürdig, wenn z.B. irgendein Idi** eine Anzeige macht????
Wie merlin und andre schon sagten, kann jeder beliebig viele Anzeigen gegen JEDE Person machen!!!
Filidae
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.02.2005 12:11
Es geht doch nicht um unbegründete Anzeigen, sondern um Leute die nachweislich durch das Gericht verurteilt worden sind-das ist ein großer Unterschied!!!!

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"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
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Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.02.2005 12:16
Richtig zwischen Anzeige und Verurteilung ist ein gewaltiger unterschied.

So long

Noc
sucka
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.02.2005 12:29
@filidae: willst du dann einem bankkaufmann, der z. b. wg. zu schnellem fahren von einem gericht verurteilt wurde kündigen, weil der dann "kriminelle energien" in sich hat? da lach ich mich tot... :-)

Manche Leute behaupten es ginge beim Fußball um Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht - es geht um viel mehr als das!!!

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