Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

wohnwirtschaftliche Zwecke
 
Tini1986
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.02.2005 15:25 - Geaendert am: 16.02.2005 15:46
Hi!
Welche der folgenden Verwendungsmöglichkeiten sind wohnwirtschaftlich???
a) Kauf eines Grundstücks im Bauerwartungsland
b) Kauf von Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrankwand, Kinderzimmer...)
c) Erstanlage von Außenanlagen
d) Baunebenkosten
e) Kosten für Umrüstung der Heizungsanlage

Hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon mal im voraus!
nullnyx
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.02.2005 15:37
Was für ne Umrüstung soll das sein?
Einrichtung auf keinen Fall, Baunebenkosten würd ich auch nicht sagen.
Außenanlagen denk ich mal ja..., Bauerwartungsland ist so ein Grenzfall ;-)

---------------------------------
life is endless adventure...

Tiger79
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.02.2005 15:42
wenn du renovierung meinst, dann ist das wohnwirtschaftl., ansonsten nicht.
der kauf von einrichtungsgegenständen ist nicht wohnwirtschaftl.
alles was aus dem haus fallen würde, wenn du es umkippst
ist keine wohnwirtschaftl. verwendung
Christin2103
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.02.2005 15:49
Also ich denk mal, es ist die Heizungsanlage...
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.02.2005 17:31
Zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, vgl.
http://www.deinwohnen.de/clanek.asp?i=114
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.02.2005 21:17
a) nein, meines Erachtens nicht, lediglich Baugrundstück
b) nein, Dinge wie Küche oder Schrankwand nur, wenn sie
als wesentl. Bestandteil gelten
c) Ja
d) Ja
e) Ja

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr...:-)

Schönen Gruß
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse