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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Cross selling: Deckungskarte (Deckungszusage)
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 11:32
Wird ein Pkw finanziert, sollten Autoversicherungen mit verkauft werden. Wann muss die Deckungskarte dem Kunden spätestens angeboten werden?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 12:33 - Geaendert am: 30.01.2005 13:23
Beim Kundengespräch (mündliche Prüfung) werden in diesem Zusammenhang Punkte verschenkt.

Deshalb ein paar Informationen dazu:

Will man ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden, muss der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungsbestätigung (früher: Deckungskarte bzw. Doppelkarte) nachwiesen werden.

StVZO § 29a Versicherungsnachweis
(1) Der Nachweis, daß eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, ist durch eine vom Versicherer zu erteilende Versicherungsbestätigung nach Muster 6 zu erbringen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf

Ohne diese Versicherungsbestätigung erfolgt bei der Zulassungsstelle keine Zulassung.

Nach Ausgabe einer Bestätigung durch die Versicherung besteht sofortiger Versicherungsschutz ab Zulassung des Fahrzeuges bzw. bereits vorher für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder Kfz-Prüfstelle.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 12:43 - Geaendert am: 30.01.2005 13:11
Wenn der Kunde bereits eine Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) hat, dann ist eine Kündigung erst nach Monaten möglich.
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres, d.h. zum 31.12. eines jeden Jahres „ ordentlich“ zu kündigen. Die Kündigung bedarf einer einmonatigen Kündigungsfrist, d.h. sie muss bis zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eingehen.

Außerordentlich ist der Vertrag kündbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung.

Im Schadenfall kann gekündigt werden. Die Kündigung kann nach einem Monat nach Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadenfall gut überlegt sein.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 12:55
Nach meiner Info spricht man nicht mehr von einer "Versicherungsdoppelkarte", welche aus zwei Teilen, eine für die Zulassungsstelle und eine für die Versicherung, bestand - auch wenn sicherlich der Zweck weiterhin der gleiche bleibt.

Die bislang mit dem Doppel an den Versicherer übermittelte Information, dass er für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, erfolgt neuerdings grundsätzlich elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt. Seit 2003 gibt es eine sog. "vereinfachte Versicherungs(bestätigungs)karte".

vgl.
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.146;cmid;6;crid;21
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 13:21
Genau genommen ist dies keine Karte mehr, sondern ein Bestätigungsschreiben.

Es bleibt weiterhin die Frage: Wann muss der Berater (Prüfling) dieses Bestätigungsschreiben anbieten?
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 14:19
Wenn mir der Kunde sagt, er möchte einen Kredit für den Autukauf, prüfe ich zuerst die wirtschaftlichen Verhältnisse (Scoring). Komme ich zum Schluss dass ich den Kredit zusage, spreche ich an, ob der kunde sich denn schon um die Anmeldungsmodalitäten gekümmert hat (Versicherungsbestätigung, eventuelle Überführung des Abgemeldeten Fahrzeugs mittels Kurzzeitkennzeichen)
Hier können wir zumindest bei der Versicherung helfen, die ja Vorrausetzung für eine KFZ-Anmeldung ist.

Mit dem Cross-Selling warten, bis die Kreditverträge da sind, halte ich nicht für sinnvoll, da der kunde sich in der zwischenzeit vielleicht selber drum kümmert.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 18:28
Einige Prüfer sagen, ohne Versicherungsbestätigung darf der Kunde das Haus nicht verlassen. Nur das Anbieten oder sogar nur darüber sprechen, ist zu wenig. Diese Versicherungsbestätigung muss dem Kunden mit Nachdruck angeboten werden.
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 18:37
Is richtig, kommt aber auf die situation an. Kenn z. B. die Situation, dass der kunde erst mal abklären will, ob er überhaupt für den autokauf einen kredit erhält. Da dann noch gar nicht abgeschätzt werden kann, wann es zum autokauf kommt, kann man nur drüber sprechen

Wenn der kunde schon genau weiss, was fürn auto er sich kaufen will, ist es richtig dass der ohne Bestätigung das haus nicht verläßt.
Und dazu kommt noch ein sparvertrag , um bei zukünftigen Schäden was im trockenen zu haben, damit dann der kredit nicht aufgestockt werden muss.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 20:32
Ich frage den Kunden immer im Beratungsgespräch. Es kann sofort eine Karte mitgegeben werden, die Meldung durch die Zulassungsstelle an den Versicherer erfolgt automatisch. Natürlich sollte dies vorher mit der Versicherungs bzw. dem Berater versprochen werden (Vertrag muss auch noch durch den Versicherer angenommen werden).

Eine Kündigung ist sowieso möglich bzw. Fakt, wenn das KFZ abgemeldet wird. Dann kann man sich immer für eine neue entscheiden.

Passt recht gut, falls an der Kasse eine höhere Summe bar verfügt wird oder aber eine entsprechende Überweisung hereingereicht wird. So kann man einerseits die Vorschriften nach dem GWG abklopfen und andererseits hat man durch die Aktivansprache einen guten CS-Ansatz.

Schönen Gruß
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2005 21:14
Das die Bestätigung gleich mitgegeben wird ist schön.
Ich als Kunde würde aber trotzdem wisen wollen, wieviel ich an Versicherungsgebühren (wahrscheinlich Vollkasko, wenn er schon einen Kredit für sein auto aufnimmt) zu zahlen hab, bevor ich mich für eine Versicherung entscheide. Es ist also nicht damit getan nur die Bestätigung auszustellen, es muss auch noch ein konkretes Angebot erstellt werden.

Wie kommst du darauf dass das KFZ abgemeldet wird?
Ich kaufe das ding und muss es erst mal anmelden.
Das ich die Versicherung des Vorbesitzers nicht übernehmen muss und kann sollte eigentlich klar sein.

Oder hast du das als Möglichkeit geshen aus einem lfd. Versicherungsvertrag herauszukommen???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2005 17:56
Warum vergessen viele Prüflinge bei einer Pkw-Finanzierung, das Bestätigungsschreiben anzubieten?
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2005 18:58
Vielleicht wissen sie nicht, das sie das in der Produktpalette haben!?!?
 

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