Frau K. hebt 20 000 Euro von ihrem Konto ab. Dem Kassierer erzählt sie, sie benötigt den Betrag zum Autokauf. Sie unterhält eine lange Beziehung zur Bank und ist dem Mitarbeiter persönlich bekannt. Muss eine Meldung nach GeweGe gemacht werden?
Aus welchem Grund sollte eine Meldung erfolgen? Zwar liegt der Betrag über 15.000,- €, wie du richtig bemerkt hast, aber da es sich um eine ABHEBUNG von ihrem Kto handelt brauchst du nichts weiter beachten. Anders ist es bei Tafelgeschäften mit Wertpapieren, die der Kunde in Bargeld tauschen will.