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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Fragen Geldwäschegesetz
 
hauaufdenputz
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.01.2005 12:06
Frau K. hebt 20 000 Euro von ihrem Konto ab. Dem Kassierer erzählt sie, sie benötigt den Betrag zum Autokauf. Sie unterhält eine lange Beziehung zur Bank und ist dem Mitarbeiter persönlich bekannt. Muss eine Meldung nach GeweGe gemacht werden?
SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.01.2005 12:13
Es hätte auch ein Thread gereicht.

Nein es muss keine meldung mehr gemacht werden!
smartguy
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.01.2005 12:17
Aus welchem Grund sollte eine Meldung erfolgen? Zwar liegt der Betrag über 15.000,- €, wie du richtig bemerkt hast, aber da es sich um eine ABHEBUNG von ihrem Kto handelt brauchst du nichts weiter beachten. Anders ist es bei Tafelgeschäften mit Wertpapieren, die der Kunde in Bargeld tauschen will.
MagicMitch
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.01.2005 12:20
Wenn nur alle Fragen immer so leicht wären.

Bleib cool, dann wird Dir niemals heiß

SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.01.2005 12:22
Da hast du recht. was waren das noch für zeiten wo man nach soetwas noch fragen musste!
 

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