Frage zur Geldwäschemeldung |
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Verfasst am: 28.01.2005 12:00 |
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Hi, kann mir einer helfen!
Frau G., Angestellte eines Juwelier, zahlt die Tageseinnahmen im Gegenwert von 20000 Euro auf das Geschäftskonto des Juweliers ein. Frau G. ist keine Kundin und auch nicht bekannt.
Muss eine Meldung nach dem GewGe gemacht werden? |
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Verfasst am: 28.01.2005 12:02 |
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Klar, ab 15.000,
mit Indentifizierung der Kundin. |
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Verfasst am: 28.01.2005 12:02 |
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Ja eine meldung muss auf jeden fall gemacht werden, da der betrag 15.000€ überschreitet! |
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Verfasst am: 28.01.2005 12:03 |
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Sie muss sich legitimieren und den wirtschfaftlich Berechtigen nenne, aber eine Meldung wohl eher nicht.
Der Juwelier sollte gefragt werden, ob sie nun häufiger einzahlen soll..._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 28.01.2005 12:09 |
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Chava es muss eine Meldung gemacht werden
danach wird gefragt ob das regelmäßig so sein wird
dann tritt die Ausnahmeregelung "regelmäßiger Einzahler" in Kraft. |
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Verfasst am: 28.01.2005 12:15 |
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Normalerweise schon, aber da Sie wahrscheinlich eine Geschäftskundin ist, habt ihr schon einen GWG Bogen bei der aller ersten Einzahlung geschrieben, also wäre das hinfällig. Aber falls keiner vorhanden muss man einen schreiben! |
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Verfasst am: 28.01.2005 16:01 |
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Moment mal.
Eine Geldwäsche-MELDUNG muss doch nur in einem wirklichen Geldwäscheverdachtsfall gemacht werden. Klar, ab dem Betrag von 15.000,00 Euro (2.500,00 Euro bei Barüberweisungen) muss der Einzahler legitimiert und seine persönlichen Daten festgehalten werden. Aber eine Meldung muss w.g nur in einem Verdachtsfall gemacht gemacht werden.
Wenn eine Mitarbeiterin eine Juweliers 20.000 Euro AUF DAS KONTO DES JUWELIERS einzahlt ist das für mich nicht unbedingt ein GWG - Verdachtsfall. |
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Verfasst am: 28.01.2005 16:18 |
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Es muss keine Meldung gemacht werden!
Sie schaun sich das an, lassn sich die Personalien geben udn Kopieren die, klemmen die dahinter und fragen beim Juwelier nach wenn wer bekanntes kommt, wenns unregelmäßig ist, amchn se ne meldung! |
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Verfasst am: 28.01.2005 19:25 - Geaendert am: 28.01.2005 19:26 |
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Es muss keine Meldung gemacht werden, wenn es sich um eine regelmäßige Einzahlung handelt. Da die Person aber weder legitimiert noch Kunde ist, muss in jedem Fall eine Meldung gemacht werden, der wirtschaftlich berechtigte sowie die Personalien aufgenommen werden (was sagt ihr Nichtkunden eigentlich für nen Grund, warum ihr deren Perso braucht???). Hab sogar neulich eine gemacht, wo ne Mutter 15k aufs Konto vom Sohn eignezahlt hat. Lieber einmal zu oft, als einmal zu wenig. Denkt dran, dass ihr im Fall des Falles selber haftbar gemacht werdet, nicht die Bank!!! |
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