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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kindergeldantrag
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Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 09:08
Hallo @ all!
Ich weiß, dass es hier schon mal ein "Kindergeldforum", aber ich schreibe trotzdem noch einmal einen Beitrag dazu.
*grins*
Ich habe seit meinem 18. Geburtstag kein Kindergeld mehr bekommen und möchte jetzt einen Antrag dazu stellen. Was darf ich regulär alles für Kosten ansetzen. Werbekosten usw. ist mir klar. Aber kann ich zum Beispiel Kleidungsgeld und Versicherungsbeiträge absetzen?
Wie findet ihr es überhaupt, dass Banker schlechte Karte in Sachen Kindergeld haben? Einige von den Bank-Azubis haben schon eine eigene Wohnung und bekommen werden den Zuschuss noch BAB oder Ähnliches.
SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.01.2005 09:13 - Geaendert am: 20.01.2005 09:13
Also ich habe meine ganze ausbildung lang noch kindergeld bekommen, aber ich glaub das lag daran, dass ich 50km zur berufssschule fahren musste und das machte im jahr schonmal locker 6000€ fahrtkosten die ich absetzen konnte.

Aber ich glaube wenn man so eine entfernung zur bs oder zur arbeitsstelle nicht hat kann man es fast vergessen kindergeld zu beantragen!
bea
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 09:16
HI,
unsere Steuerlehrerin hat geagt, das man so Kosten wie für Kleidung nicht angeben braucht, weil das nicht als berufsspezifische Kleidung angesehen wird.
Wohne auch schon in einer eigenen Wohnung und hab probiert, irgendwelche Zuschüsse zu bekommen- Fehlanzeige!
ElGreco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 09:18 - Geaendert am: 20.01.2005 09:18
also kleidungsgeld oder sowas kriegst du nicht,.. wir laufen ja nicht in blaumännern rum sondern in anzügen! sowas kriegst du nicht!


versicherungsbeiträge kannst du auch nicht irgendwie absetzen,.... aber du kannst was anderes machen,..... wenn versicherungsbeiträge nicht vom nettogehalt sondern von bruttogehalt abgezogen werden, dann kommt man auch als bankazubi unter der magischen 7600 € marke im jahr und kriegst dann auch kindergeld!

ansonsten versuch deine werbungskosten zu steigern! :-)

THE REAL EUROCHAMPIONs
-- HELLAS --

SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.01.2005 09:20
Das magische zauberwort heißt hier betriebliche altersvorsorge (Pensionskasse) also wenn man das macht senkt man sein zu versteuerndes einkommen, da das geld direkt vom gehalt abgezogen wird!!!
ElGreco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 09:20
also wie gesagt,.. ichhab eine betriebliche altersversicherung abgeschlossen und krige kindergeld!

THE REAL EUROCHAMPIONs
-- HELLAS --

ElGreco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 09:23 - Geaendert am: 20.01.2005 09:23
ich meinte auch betriebliche alters VORSORGE ( und nicht versicherung!)


am besten ist nicht nur panssionskasse zu haben sonderm eine kombination zwischen panssionskasse und unterstuzungskasse,... damit man die beiträge auch teilweise senken kann! :-)

THE REAL EUROCHAMPIONs
-- HELLAS --

Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 09:29
Erstmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Um auf das Kleidungsgeld zurückzukommen: Ich habe schon von einigen gehört, dass sie ihre Kleidungskosten mit absetzen können.
In dem anderen Beitrag bei Bankazubi stand, dass man Sozialversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen kann. Hört sich für mich falsch an. Habt ihr davon was gehört?
und sonst kann ich außer meinen Fahrtkosten und der VORSORGE nichts absetzen?
Wie liegen die Grenzen für Werbekosten? Wie kann ich meine Fahrtkosten abrechnen?
Viele Fragen....
chriss2k3
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 09:36
kleiner Tip:

sucht euch nen guten Steuerberater, dann klappts auch ohne sich lang den kopf zu zerbrechen.

krass asi quasi krassi

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2005 09:38
Wie schon gesagt, gibt es keine spezielle Berufsbekleidung in unseren Fällen. Also kannst du auch Nichts ansetzen. Wenn das jemand konnte, hatte er einen dämlichen Sachbearbeiter oder einfach falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht.
Die Grenze für anzusetzende Vorsorgeaufwendungen bei Privatpersonen ist nicht sehr hoch. Also wird man da nicht sehr viel ansetzen können.
Für die Fahrtkosten gibt es einen Punkt in der Steuererklärung. Dort musst du dann angeben, wieviele Kilometer es von deinem Wohnort bis zum Arbeitsplatz sind.
SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.01.2005 09:42
Werbungskosten bei unselbstständiger Tätigkeit können als Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 Euro pro Jahr (im Jahr 2004) berücksichtigt werden. Sind die tatsächlichen Werbungskosten jedoch höher als der Pauschbetrag, können sie per Einzelnachweis auch über 920 Euro hinaus geltend gemacht werden: z.B.

für Kosten der Weiterbildung, Arbeitsmittel, Fachliteratur, PC

für Fahrtkosten zur Arbeitsstätte: 0,30 Euro je Kilometer.

Einkommensgrenze: 7680 €
Svendreba
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 09:53
@snowpac

6000.- Euro Fahrgeld???

Bist du geflogen??

;-)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.

SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.01.2005 10:07
@ svendreba

100 km sind 30€ am tag.

hatte in einem jahr 2 1/2 blöcke da ist so eine summe möglich!!!
Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 10:13
Ich find die Regelung total bescheuert, dass man den weg zur Bank nur einmal, aber den Weg zur Berufsschule hin und zurück abrechnen kann. Bleibe ich, wenn ich keine Schule habe, auf Arbeit? :-)
outgesourcetes_humankapital
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 10:27
@snowpac

100km=30€ Spritgeld?????
naja das auto will ich sehen!!!
oder fährst du mit öffentlichen verkehrsmitteln?

Ansonsten hab ich noch nen guten Tip, um unter die ca.7600 zu kommen!!

Bildet immaginäre Lerngruppen!!!!

Grüße
excel
outgesourcetes_humankapital
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 10:29
@happy

ne, nach der arbeit könntest du ja noch private Sachen wie z.B.Einkäufe tätigen die dann evtl. mit Umwegen zusammen hängen.
Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 10:33
@ Beverly Hills Cop :-)
Wie Umwege? Dachte, ich kann nur den einfachen Weg abrechnen?
Das mit den Arbeitsgruppen habe ich auch schon gehört. Unter welchem Oberbegriff läuft das? Wollen die Nachweise?
outgesourcetes_humankapital
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 10:47
Ehrlich gesagt, kann ich Dir das nicht genau sagen!
Kämpfe selber gerade um das Kindergeld. Mal schauen ob die mir das mit der Lerngruppe abkaufen. Laut einem Bekannten von mir müsste das eigentlich funktionieren! Auch ohne Nachweise!
outgesourcetes_humankapital
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 10:51
Zu deiner Frage mit den Umwegen:

Es ist egal, ob man Umwege fährt oder nicht!
Entscheidend ist das man auf dem Heimweg auch irgentwelche private Sachen erledigen kann. Deshalb kann man den Heimweg auch nicht als Werbungskosten ansetzen!
Happy17
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 10:53
Ist trotzdem eine doofe Regelung. Ich würde dann trotzdem die gleiche Kilometerzahl wie früh abrechnen. Und nicht, dass ich noch einkaufen war oder ähnliches.
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