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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Kreditsicherheiten Teil III
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2005 11:47
Teil III: Welche Aussagen sind falsch?
21. Wird eine Sicherungsübereignung vereinbart, wird auch ein Besitzkonstitut (Besitzmittlungsverhältnisses) vereinbart, damit die Übergabe der beweglichen Sache entfallen kann.
22. Die Sicherungsübereignung bewirkt einen vorübergehenden Gläubigerwechsel.
23. Die Sicherungsübereignung bewirkt einen vorübergehenden Eigentümerwechsel.
24. Die Sicherungsabtretung bewirkt einen vorübergehenden Gläubigerwechsel.
25. Nur bewegliche Sachen können sicherungsweise übereignet werden.
26. Nur Rechte können sicherungsweise abgetreten werden
27. Rechte können als Kreditsicherheit nur abgetreten werden.
28. Gehälter können nur außerhalb der Pfändungsgrenze verpfändet oder abgetreten werden.
29. Hat der Kunde sein Darlehen zurückgezahlt, wird das Sicherungseigentum automatisch auf den Kunden zurück übertragen.
30. Die Sicherungszession wird vom BaFin nicht so hochwertig angesehen wie die Verpfändung von Rechten.
31. Die Sicherungsübereignung wird vom BaFin nicht so hochwertig angesehen wie die Verpfändung von beweglichen Sachen.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2005 20:12
und zum Letzten:

21) Ja, i.d.R.

22) Nein

23) Ja, dieser ist zunächst mal unbefristet. Das KI wird rechtl.
Eigentümer der Sache. Da es sich um eine fiduziarische
Sicherheit handelt hat der Kreditnehmer nach Tilgung des
Darlehens einen Herausgabeanspruch.

24) Ja, hier entscheidend ob Mantel- oder Globalzession. Bei
der Globalzession ist das KI direkt mit Entstehen der
Forderung Gläubiger, bei der Mantelzession erst mit
(konsitutiver) Einreichung der Debitorenliste

25) Ja

26) Nein

27) Nein, Sie können auch verpfändet werden.

28) Nein, sie könne auch innerhalb der Grenze abgetreten
werden, nur sind diese dann unwirksam und beziehen
sich auf den freien Teil über der Grenze.

29) Nein, da der Kunde auch bei der SÜ seinen
Herausgabeanspruch an das KI abgetreten hat (so bei
uns). Auf Verlangen ist die Herausgabe möglich.

30) kann gut sein, die SÜ ist eigentlich nicht wirklich was
wert. Hier passt der Spruch "Was man hat das hat man".
Denn die verpfändeten Gegenstände hat die Bank
bereits und übt die tatsächliche Gewalt über das Gut aus.

Bitte wieder über Fehler informieren. Danke.

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2005 22:26 - Geaendert am: 12.05.2005 11:36
Nr. 14
Als Sicherheiten kommen in Frage:
- Immobilien
- bewegliche Sachen
- Rechte und Ansprüche
Nur Rechte (Ansprüche) können abgetreten werden.
 

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