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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Darlehen
 
Turkishdelight
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.01.2005 14:39
Hey!

Hab mal ne Frage bzgl. Darlehen und Agio/Disagio.

Also bei Agio bekommt der Kunde mehr als 100 % ausgezahlt oder wie?

Und wenn die Auszahlung 97 % ist, was passiert mit dem 3 % Disagio?

Und nochwas: Effektivverzinsung.

Also ich hatte beim Vorbereitungskurs einen Allzweckkredit-Fall. Als ich dann den Effektivzinssatz und den Pro-Monatszinssatz gesagt habe, meinte er "Aber wenn ich 0,42 % mal 12 nehme kommt ein anderer Zinssatz raus!"

Jetzt ist meine Frage: Wie erkläre ich einem Kunden diesen Unterschied richtig???

Wäre super lieb wenn ihr helfen könntet..Habe nämlich nächsten Mittwoch schon meine Mündliche!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2005 15:07 - Geaendert am: 14.01.2005 15:09
Wenn der Kreditnehmer nur 97 % ausbezahlt bekommt, hat er 3 % Zinsen im Voraus bezahlt. Kann der Kunde die Zinsen als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben ansetzen, können daraus steuerechtliche Vorteile entstehen.

Durch die Vereinbarung eines Disgios kann der Nominalzins niedriger angesetzt werden (Wettbewerbsvorteil). Bei der Berechnung des effektiven Zinssatzsatz muss das Disagio mit eingerechnet werden.

Wegen der anderen Frage siehe unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=6210&forumid=7
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2005 15:21
"Also bei Agio bekommt der Kunde mehr als 100 % ausgezahlt oder wie? "

Nene...gibt es auch nicht :-) Gibt nur max. 100% Auszahlung.
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2005 15:27
Agio = Bearbeitungsgebühr??
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2005 16:52
Als Agio bezeichnet man im Gegensatz zum Disagio ein Aufgeld zu dem zu 100 % ausgezahlten Darlehen, das ein Käufer oder Darlehensnehmer für die Bereitstellung des Darlehens bezahlen muß. Falls es mitfinanziert wird ist es zuzüglich zum Darlehen zu verzinsen und zu tilgen.Ein Agio wird üblicherweise bei Bausparkassen als Darlehen-Bearbeitungsgebühr erhoben und ist, wenn diese gesondert entrichtet wird, unter bestimmten Voraussetzungen als Geldbeschaffungskosten steuerlich absetzbar.
Bei Darlehen ist es in der Regel ein Aufschlag (oder eine Zinsvorauszahlung) auf den Nominalbetrag des Darlehens.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.01.2005 17:44
Das Disagio wird auch als Zinsregulativ bezeichnet. Es ist, wie Herrmann schon richtig gesagt hat, z.B. bei Einnahmen aus V & V steuerlich absetzbar (direkt im ersten Jahr!) Bei Unternehmen muss dies auf die Laufzeit (zumeist auf die Zinsbindungsfrist bei längerfristigen Darlehen) abgegrenzt werden. Außerdem hat ein Disagio zur Folge, dass die monatliiche Belastung sinkt, da der Nominalzinssatz geringer ist. Das Disagio wird bei vorzeitiger Ablösung teilweise erstattet.
Das Agio kommt zumeist bei Bauspardarlehen vor. Bauspardarlehen zzgl. Agio ergibt die verzinsliche Darlehensschuld.

Bei den Ratenkrediten mit Laufzeitzins (z.B. 0,42% p.M.) wird dieser mit den Monaten multipliziert und auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen. Der gesamte Betrag (Nettodarlehensbetrag zzgl. Laufzeitzinsen zzgl. zumeist ein Bearbeitungsentgelt von beispielsweise 2%) wird dann durch die Anzahl der Monate geteilt. Das ergibt die monatl. Rate.
Den Effektivzinssatz bei dieser Methode erhält man, in dem man alle Kosten (auch den Beitrag für eine Restschuldversicherung, wenn er VORGESCHRIEBEN ist -- gängige Praxis ist, dass der Kunde dies "WÜNSCHT" :-)

Schönen Gruß
 

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