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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kindergeld
 

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.10.2002 08:45
Kann mir irgendwer bei der Frage weiterhelfen? Wieviel Brutto darf ich denn haben, damit meine Eltern noch Kindergeld bekommen?
B94bng
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.10.2002 08:51
Ich glaube das waren 14.000,-DM, die du erhälst. Wenn du deine Ausbildung im August angafangen hast und du die Monate vorher kaum oder gar nicht gearbeitet hast, erhälst du von August - Dezember auf jeden Fall noch Kindergeld.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.10.2002 08:54
Bin aber schon seit letzem Jahr dabei und arbeite halt jetzt schon nen ganzes Jahr lang, es geht darum ob ichmir nun dieses Jahr noch nen Computer kaufen muss, oder ob das bis nächstes Jahr Zeit hat.
pronsfeld
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.10.2002 11:16
Ich kenn das ganze auch nur in DM, aber es waren um die 14.000 DM die man verdienen darf. 2000 DM Werbungskosten kann man ja schonmal pauschal ansetzen. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten dann höher sind, musst du den tatsächlichen Betrag ansetzen statt der 2000 DM
Rechne mal aus was du Brutto genau verdient hast und noch verdienen wirst dieses Jahr. Dann musst du ausrechnen wieviele Kilometer du zur Arbeit hast und multiplizierst das mit der Kilometerpauschale, die man anrechnen kann. (nur einfache Strecke darf gerechnet werden)
das ganze ziehst du dann von deinem brutto ab und dann siehst du ja, wieviel du noch absetzen musst um unter die 14000 DM zu kommen
jublo433
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.10.2002 18:47
Hallo!

Also ich habe auch über den Freibetrag verdient. Das mit den Werbungskosten ist ganz richtig, aber die sind meiner Meinung nach schon bei den 14000 berücksichtigt. Aber: Du kannst bei der Kindergeldstelle das Formular " Werbungskosten eines Volljährigen Kindes" oder so ähnlich bekommen. darin kann man wie in einer Ministeuererklärung auch Bücher und den Weg zur Arbeit geltend machen. Achtung! Wenn du Blockweise Berufsschule hast, gelten die Fahrten dorthin unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstreise, was wiederum absetzbare Verpflegungskosten generiert!
Also ich hab‘s geschafft und das Formular ist echt einfacher zu bearbeiten, als zu bekommen... dasrücken die nich sooo gern raus.
Viel Glück

Rang: IPO

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Verfasst am: 17.10.2002 22:47
Also nach einigem Hin und Her konnte ich die letztes Jahr auch überzeugen.

Die Grenze liegt für 2001 bei 13.040 DM. Wenn Du gerade erst angefangen hast solltest du so ca. 18.000 DM verdienen (hängt natürlich auch davon ab ob Du 13, 13,5 oder 14 Gehälter bekommst)

However. Unter 13.040 DM musst Du kommen. Anerkannt wird:

Anzugreinigung (der Kauf nicht)
PC (linear über 3 Jahre nach AfA abgeschrieben, GWGs werden nur selten anerkannt, z.B. Druckerpatrone)
Fahrtkosten (sehr wichtig !!!)
Schulbücher

Das ist so der Normalfall. Also bei Reinigung, PC und Schulbücher kannste nicht wirklich viel reissen (der PC wird oft auch nur zu 30 oder 50 % anerkannt) Aber Fahrtkosten hauen gut rein. Fahrten zur Berufsschule sind im Block wie schon gesagt wurde Reisekosten. Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit gibts auch noch Verpflegungsgeld (10 DM).

Fahrten zur Arbeit:

die ersten 10 km: 0,7 DM pro km
alles darüber: 0,8 DM pro km

Reisekosten
für jeden km 1,16

es zählt immer nur die einfache Strecke, also keine Hin- UND Rückfahrt.

-------------------------------------------------------

Ein Beispiel:

Geschäftsstelle A liegt 10 km entfernt
Seminare werden in Geschäftsstelle B abgehalten (40 km)
ab und an Aufenthalt in Geschäftsstelle C (34 km)
Schule ist 35 km entfernt

Geschäftsstelle A
83 x 7 DM = 581 DM

Geschäftsstelle B
12 x 31 DM (7,- DM + 30 x 0,8 DM) = 372 DM

Geschäftsstele C
60 x 26,2 DM = 1572 DM

Schule
70 x 40,6 DM (35 x 1,16 DM) = 2842 DM
+ 35 (35x mehr als 8 Stunden weg) x 10 DM = 350 DM

=Gesamtfahrtkosten : 5717 DM

Einkommen: 18.000 DM
- Fahrtkosten 5717 DM
------------------------------------
zu versteuerndes Einkommen: 12283 DM

Ergo: KINDERGELD

Also ich habe noch nie gesehen, dass bei den Fahrtkosten gekürzt oder nachgerechnet wurde. Was natürlich nicht heisst, dass die Entfernungskilometer komplett der Fantasie entspringen dürfen ;-) Doof sind die auch nicht.

Also: Die einzige Möglichkeit für einen Banker an Kindergeld zu kommen, sind die Fahrtkosten. Der Rest bringst nicht.
Die 2000 bekommst Du immer abgezogen. Wenn Du meinst, dass Du mehr hast musst Du das eben wie oben getan nachweisen. Nochmal draufgerechnet werden die nicht.

Wenn Deine Filiale also 2 km von Deiner Wohnung weg ist und Du die Schule zu Fuss erreichen kannst, kannste Dir das Formular sparen.

Noch nen Tipp am Rande: Unbedingt die Einkommensteuererklärung nachrechnen. Bei mir hatten die z.B. Fahrtkosten unterschlagen!!!

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen...

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.11.2002 15:37
Wenn schon die Anschaffung von Anzügen nicht anerkannt wird, warum sollten sie es dann bei der Reinigung machen??? Kannst ihn ja auch auf ´ner privaten Feier eingesaut haben...

Ach ja, wie schauts mit dem Handelblatt Abo aus? Habt ihr da Erfahrungswerte bezüglich der Anrechnung?

Grüße aus der Zone :op

Micha
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2002 18:48
In der Regel kann man die Ausgaben für das Handelsblatt ansetzen. allerdings kann der Finanzbeamte Schwierigkeiten bereiten, weil auch Zeitungsausgaben zur gewöhnlichen Lebensführung gehören.
Man muss halt den Finanzbeamten überzeugen, dass man das Handelsblatt nicht zur Unterhaltung liest, sondern für die Weiterbildung.
Die Aussage, man brauche das Handelsblatt für die Kapitalanlage, ist ungünstig, weil es dann Werbungskosten im Rahmen der Kapitaleinkünfte sind.

Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2002 22:21
Warum die die Reinigung aber nicht die Anschaffung aktzeptieren weiss ich auch nicht. Da musste Herrn Eichel fragen. Ist aber so ;-)
peggy47
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.11.2002 22:07 - Geaendert am: 29.11.2002 22:09
Hallo miteinander!
Ich habe bereits im Juni ausgelernt und streite mich seit dem
mit der Familienkasse rum, ob mir das Kindergeld für das erste halbe Jahr nun zusteht oder nicht. Die neue Grenze sind
599,-€ mtl. brutto, und da ja nun wirklich jeder von uns drüber liegt muss man ganz schön runterrechnen (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel usw). Bei mir hat´s die ganzen 3 Lehrjahre geklappt, nur mit dem letzten halben stellen die sich ganz schön brasselig an. Wenn man den falschen Sachbearbeiter erwischt kann man sich auf reichlich Schriftverkehr einstellen. Meine km-Strecken habe ich sogar tabellarisch aufgestellt und vom Vorstand bestätigen lassen, alle Bücher usw. quittiert.... Gestern ist mir aber fast der A...
geplatzt. Schon wieder ein Brieflein mit der Bitte meine Arbeitsmittel nachzuweisen. Also ich weiß nicht was man noch machen soll, außer die Quittungen einreichen. Di. fahr ich aber selber hin. Die müssen ja denken man hat Langeweile. Ich weiß nicht ob das Kindergeld 20 Seiten Briefwechsel wert ist. Und dieser Hickhack, obwohl meine Eltern Minimalverdiener sind und gar nicht für mich aufkommen. Also Kopf hoch und alles idiotensicher abrechnen.
Viele Grüße,
Peggy.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.11.2002 10:35
Nach den neuen Euro- Beträgen darfst du dieses Jahr Brutto 7.188,00 Euro verdient haben (maximal), um Kindergeld in Anspruch nehmen zu dürfen!
Schönes Wochenende, jennie
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2002 11:52
Doch nicht brutto, aber auch nicht netto, sondern
überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag, besteht für das gesamte Kalenderjahr kein Kindergeldanspruch.

Der Grenzbetrag beträgt bei Berücksichtigung des Kindes im gesamten Kalenderjahr:

2002 7.188 €
2003 7.188 €
2004 7.428 €
2005 7.680 €
ralph_s
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.08.2003 10:14
Also muss ich jetzt das zu versteuernde Einkommen als Grundlage nehmen oder den Gesamtbetrag meiner Einkünfte?

Denn mit dem zu versteuernden EK wäre ich letztes Jahr rund 100 Euro unter der Grenze gewesen!!!

????????
Sabine2
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.08.2003 09:13
Zum Einkommen zählen seit dem letzen Jahr auch die gesamten Zinseinkünfte!!!
AZUBISPK
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.08.2003 14:04
Ich habe genau bis Dezember mein Kindergeld bekommen. Und dann war Schluss. Mein Bruder bekommt Kindergeld. Der Verdient 6900 Euro Brutto im Jahr. Ich leider oder zum Glück ein wenig mehr.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.09.2003 15:29
Hey Cassiopaia,

Der Grenzbetrag für das Kindergeld beträgt 7.188,--Euro
(§ 32,Abs.4S.2 EGST)

Wenn Du mehr verdienst...ist das Kindergeld geknickt!!!

Das blöde an der Sache ist, dass zu Deinem Verdienst
auch die Einkünfte aus Kapiatlavermögen dazuaddiert
werden.

Das heisst, falls Deine Eltern für Dich höhere Beträge angelegt haben..kann es eng werden.

Und lass Dich nicht von irgendwelchen Beträgen verwirren,
die da 8.872,--Euro heissen und immer wieder fälschlicher
weise mit dem Kindergeld in Verbindung gebracht werden.

Diese 8.872,--Euro sind Einnahmen, die man steuerfrei im Jahre 2003 vereinnahmen darf....ist ne andere Baustelle.
Setzt sich zusammen aus : 7.235,--Euro Grundfreibetrag
1.550,-- Euro Sparerfreibetrag
51,--Euro WK-Pauschale
36,--Euro Sonderausgaben PS
________________________________________________
macht 8.872,--Euro

Der Betrag, der für Dich zählt, ist definitiv aber nur 7.188,--Euro
und erhöht sich für das Jahr 2004 auf 7.428,--Euro...und
für das Jahr 2005 auf 7.680,--Euro

Tschüß und hoffe Dir geholfen zu haben.
P.S. Hatte nen super netten Steuerdozenten, der mich für
das Fach Steuern begeistern konnte.
Der Steuerbereich ist einfach und übersichtichlich, wenn
man erstmal mit System dran geht.

Ciaoiii und nen schönen Tag.
Bankmanager
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.10.2003 22:49
ich sag nur eins. gebt einfach fahrten zu den lerngruppen an. ich habe bis jetzt keine einzige gedildet, allerdings aber für letztes jahr. ca. 5000 km angegeben. es wurde alle anerkannt. ein bisschen aufw. ist damit verbunden.

tabelle mit datum der veranstaltung, thema und teilnehmer und ort der veranstaltung.


viel glück

1848€ wollte ich aber schon mitnehmen....

GELD IST NICHT ALLES,
ABER OHNE GELD IST ALLES NICHTS !!!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2003 10:31
Diese Lerngruppen müssen bestehen.
Ein Bankkaufmann sollte ehrlich sein, sonst hat er seinen Beruf verfehlt.
Bankmanager
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.10.2003 10:38
Ok, vom Prinzip her richtig. Allerdings hört man jeden Tag andere Sachen von den Oberbankern aus Frankfurt. Ich denke dabei an einen schweizer Banker, der der VV des größten deutschen Ki`s ist.

Außerdem wer kann nachvollziehen das die Lerngruppen wirklich stattgefunden haben. Natürlich sollte man an einem Termin keine Spuren irgendwo hinterlassen.

MfG

GELD IST NICHT ALLES,
ABER OHNE GELD IST ALLES NICHTS !!!

 

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