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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Unterschied: Sicherungsschein - Versicherungsschein
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2005 18:19
Bei der Sicherungsübereignung kommt der Begriff Sicherungsschein vor. Welcher Unterschied besteht zwischen Sicherungsschein und Versicherungsschein?
Konstantin
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.01.2005 18:29
Hi,

also Versicherungsschein wird von der Versicherung ausgestellt und dient als Nachweis, dass man eine Versicherung abgeschlossen hat ( z.B. Versicherungspolice bei Lebensversicherung ). In deinem Fall kann der Kreditnehmer mit dem Versicherungschein nachweisen das sein Auto mit Vollkasko versichert ist.
Der Sicherungsschein wird von der Versicherung ausgestellt wenn wir als Bank die Sicherungsübereignung der Versicherung gegenüber offengelegt haben.
Er dient als Nachweis das die Versicherung die Sicherungsübereignung anerkennt und im Versicherungsfall ( wenn ein Unfall geschieht ) nur leistungen an die Bank bringt d.h. das Geld geht direkt auf unser Konto und nicht erst an den Kreditnehmer, denn man kann ja nie wissen was der damit macht, ob er damit seinen Kredit auslöst oder es einfach nur auf den Kopf haut.

Bitte
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2005 18:44
Danke für die schnelle und vor allem verständliche Antwort.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2005 21:12
Richtig, der Sicherungsschein ist ein Bestätigungsschreiben der Versicherungsgesellschaft. Darin bestätigt sie, dass die Versicherung besteht und sie die Abtretung anerkennt.

Der Versicherungsschein ist die Urkunde (Police) über den Abschluss einer Versicherung.
 

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