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Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Nach der Ausbildung arbeitslos...
 
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.01.2005 12:13
hat man dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Normalerweise doch schon oder? Man hat ja schließlich länger als 1 jahr in die versicherung einbezahlt!
Wieviel Geld bekommt man dann ungefähr???
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2005 12:19
Ja, du bekommst Arbeitslosengeld.
Dürfte sich nachdem richten, was du "theoretisch" bekommen hättest, wenn du übernommen worden wärst.

Bei meinem Bruder war es zum Beispiel so, dass er nach der Lehre mehr Arbeitslosengeld hatte, als er in der Lehre verdiente.
Startrooper
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.01.2005 12:19
ja du hast anspruch auf arbeitslosengeld...hast ja schließlich auch in die Kasse eingezahlt.
Den genauen Betrag kann dir dein zuständiges Arbeitsamt sagen, nach Hartz IV ist alles nicht mehr so sicher... ;-)

ich weiß, ist sicher nicht die antwort die du haben wolltest, aber wofür haben wir denn sonst die "Spezialisten" vom Amt...

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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Neu-Anlage-Berater-Cayman-Islands

schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.01.2005 12:38
@Startrooper
ist logisch das du keinen genauen Betrag mir nennen kannst, dafür sind dir wirklich vom Amt zuständig...

Mir gings eigentlich nur darum, ob das Amt überhaupt zahlt und falls von welchem Betrag gehen die aus???

Vom Azubigehalt oder von Einkommen was man als Angestellter bekommen hätte...

Liebe Grüße
Startrooper
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.01.2005 12:42
wie vorher auch schon beschrieben steht dir das Gehalt zu welches du im Februar bekommen würdest, da du ja mit bestehen der mündlichen ausgelernter Bankkaufmann bist...
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2005 13:10
@ StarTrooper:

Du hast nicht ganz Recht mit deiner Aussage!

Bei mir war es damals so, dass mein Azubigehalt mit dem Gehalt verglichen wurde, dass ich als Angestellter beokmmen hätte.
Aus diesen beiden wurde dann ein Mitelwert berechnet, und dieser wurde dann zur Berechnung der Höhe des ALG zu Grunde gelegt!
Man bekommt dann von diesem Wert 63% ( normalerweise 63% des letzten Gehalts ).

Im Endeffekt waren dies bei mir genauso viel wie ich in der Ausbildung bekommen habe!

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
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Startrooper
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.01.2005 13:37
Ist das jetzt seit dem 1.1.05 so neu? kannte es nur so wie oben von Deep-Blue beschrieben.

tja man lernt halt nie aus. :D

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Neu-Anlage-Berater-Cayman-Islands

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2005 13:51
Das ist schon lange so.....meine Freundin hat nach der Ausbildung vom Arbeitsamt auch ca. 500 EUR bekommen.
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2005 13:54
Die Azubis, die bei uns letztes Jahr nicht übernommen würden haben nur ca. 60 % ihres letzten Azubigehaltes bekommen. Von dem Gahalt was Sie theoretisch nach bder Ausbildung bekommen hätten wollte keiner was hören.

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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

Startrooper
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.01.2005 13:55
God save the queen...

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schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.01.2005 13:57
@swat

60% vom Azubigehalt, das wären ja nur 360EUR, wie will man denn damit z.b. eine eigene wohnung und ähnliches finanzieren??? dann müssten sie ja noch vom Sozialamt etwas bekommen haben!!!
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2005 14:04
@ schnippi05

Wenn eine eigene Wohnung unterhalten werden musste, dann gabe es noch unterstützung vom Sozialamt. Das war aber nur bei einem der Fall, da der Rest noch zu hause wohnte.

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MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2005 14:20
@ SWAT & StarTrooper:

Ich hatte im Juli ausgelernt und war für 2 Monate arbeitslos.
Bei mir wurde es nach der von mir o.g. Methode berechnet ( habe es mir nämlich extra von denen erklären lassen! ).

Wenn ich mich richitg erinnere waren das bei beidem so um die 500,-- Euro ( müsste aber nachschauen, um sicher zu sein! ).

Und das wird idR immer so gehandhabt!

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winniethebigbaer
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.01.2005 14:50
mal noch eine frage zu dem Thema, was wäre denn wenn ich ein Übernahmeangebot bekomme das aber nicht annehme und dann arbeitslos bin, krieg ich dann auch arbeitslosengeld????
Und andere Situation krieg ich auch arbeitlosen Geld wenn ich von mir aus kündige???


Danke!
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2005 14:57
Jein!

Bin mir hierbei aber nicht sicher!

Soweit ich weiß hast du dann eine sechswöchige "Sperrfrist", in der du kein Geld vom AA bekommst.
Danch bekommst du dann ganz normal dein ALG!

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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.01.2005 15:01
Der Meinung bin ich auch, dass das so ist, wenn du verweigerst oder selber kündigst. Also immer kündigen lassen...
 

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