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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuererklärung 2003
 
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 18:51
Hallo, hab ne kurze Frage:
Bis zu welchem Datum kann ich eine Steuererklärung für das Steuerjahr 2003 abgeben?
Vielen Dank im Voraus.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 18:54
du hast ein jahr zeit also vorbei
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 19:16
Meines Wissens hast du für die EKSt-Erklärung 2003 Zeit bis zum April 2004, möglich ist auch eine Nachfrist von weiteren 2 Monaten. Sollte sich dies weiterverzögern so muss man Verzugsschaden bezahlen.

Bzgl. AnSpZ reicht die Abgabe des Antrages aus 2003 bis zum 31.12.205.

Schönen Gruß
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 20:09 - Geaendert am: 03.01.2005 20:09
Warum Verzugsschaden. Bin ja nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen,oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 20:48
Selbst wenn man nur geringe Einkünfte hat, kann es Pflicht sein, eine Steuererklärung mit bestimmten Anlagen auszufüllen:

Wer Freibeträge in seine Lohnsteuerkarte eintragen lässt und dadurch schon im laufenden Jahr Steuern spart, muss nach Abschluss des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit Anlage N (nichtselbständige Arbeit) ausfüllen.

Wer mehr an Kapitalerträgen als der Sparerfreibetrag hatte, muss nach Abschluss des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP ausfüllen.

Wer vermietet, muss die Anlage L ausfüllen.

Wer ein Gewerbe oder eine freibrufliche Tätigkeit betreibt, muss eine Einkommensteuererklärung mit Anlage GSE und zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 20:50
Jahressteuererklärungen müssen in der Regel bis einschließlich 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. (Es geht es hier um die so genannte Pflichtveranlagung)

Länger Zeit hat, wer seine Steuererklärung von einem so genannten Angehörigen der steuerberatenden Berufe machen lässt. Dann läuft die Frist bis einschließlich 30. September. Zu den Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehören zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfe-Vereinen.
 

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