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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Depots für Kinder
 
ChevyChase
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.01.2005 14:40
Können Kinder Depots besitzen? Frage nur wegen Mündelsicherheit:
Zum Schutz der Vermögenswerte von unter Vormundschaft stehenden Personen (=Mündel) sieht der Gesetzgeber in den §§ 1807 ff. BGB nur eine Reihe bestimmter Anlageformen vor, in denen Mündelgeld angelegt werden darf.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 14:43
Kinder sind ja nicht unbedingt Mündel.... für die gibt es besondere Vorschriften, aber sonst können die Eltern als gesetzliche Vertreter jede Anlage für das Kind wählen, also auch Spektulation betreiben.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

sternchen_18
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.01.2005 14:54
also natürlich können kinder depots besitzen
bei uns gibt es ne menge kinder mit depots

schliesslich legen die eltern das geld für die kinder an

wir haben babys für die kurz nach der geburt ein depot angelegt wird

(¯`·.¸.·´¯`·.¸.·´¯`·.->schönen gruß<-.¸.·´¯`·.¸.·´¯`·.¸.·´¯)

lambo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.01.2005 15:09
Für Minderjährige können Depots eröffnet werden.

Es muss aber eine Riskoaufklärung mit den gesetzlichen
Vertretern durchgeführt werden.

.... de Italienner vonne de Dienst!!!

Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 15:16
und es gibt ja auch mündelsichere WP‘s für deren Einlagerung man ein Depot benötigt!
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 19:23
Klar ist das möglich:

Depoteröffnung unter Vorlage
- Legitimation des Depotinhabers
- Legitimation der GVE
- Zustimmungserklärung GVE
- Vorlage US-Quellensteuerbogen

--> alle Formulare durch die GVE unterzeichnet <--

Sofern es sich um die Anlage von Mündelgeldern im Sinne
von §1806 BGB handelt, so ist auch hier die Eröffnung möglich, z.B. zum Erwerb von mündelsicheren, öffentl. Anleihen, Pfandbriefen oder Kommunalobligationen.

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2005 19:46 - Geaendert am: 03.01.2005 19:54
Sobald die Kinder volljährig sind, können sie Rechenschaft von den gesetzlichen Vertretern über die Geldanlage verlangen. Deshalb bin ich der Meinung, dass die gesetzlichen Vertreter nicht mit dem Geld der Kinder hoch spekulative Anlagen kaufen sollten.

Für Mündel (Vollwaisen) können auch mündelsichere Aktienfonds in das Depot gegeben werden.

Siehe auch unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?forumid=29&topicid=3703&order=ASC&limit=20&page=0
AH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.01.2005 21:04
Kurze Zwischenfrage: Man muss aber beide Elternteile (sofern vorhanden) über die Risiken und die Anlageform aufklären oder?
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.01.2005 12:28
ich würd jetzt sagen, dass das darauf ankommt, wie es bei der Depoteröffnung vereinbart wurde.
Wenn ein Elternteil allein verfügungsberechtigt ist, reicht auch das eine.
Bei der Depoteröffnung natürlich beide.
(meine Meinung)

mfg

cdj
Moritz
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.01.2005 19:03
Meiner Meinung nach ist das Depot für Minderjährige möglich - wieso auch nicht ?

Schließlich muss das Portfolio nicht nur aus hoch spekulativen Aktien bestehen, sondern ein Depot wird auch für festverzinsliche WP eröffnet.

Das haben meine Eltern damals für mich gemacht - also muss es gehen.

Bei Mündeln geht es natürlich nicht ,aber das ist ja sowieso oben schon lang und breit erklärt worden.

Vielleicht solltest du deine Frage etwas präziser formulieren, wenn du genaue Antworten haben willst, denn es hört sich so an als ob jeder Minderjährige ein Mündel ist *g*
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2005 13:38 - Geaendert am: 06.01.2005 13:40
Zur Klarstellung:
Ein Mündel ist ein Minderjähriger, der nicht unter elterlicher Sorge steht, etwa weil beide Eltern tot sind. Ihm wird daher ein Vormund bestellt (Vormundschaft), dem auch ein ordnungsgemäßer Umgang mit Mündelgeld obliegt (§§1806 ff. BGB).

Mündelsichere Aktienfonds unter:
http://www.bvi.de/downloads/lims0302_anl.pdf
Guybrush
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2005 13:41
Ich dachte, in Kinderdepots werden ausschließlich Kinder gelagert? Oder waren es Aktien der großen Schokoladenfirma namens "kinder", berühnt durch die gleichnamigen Überraschungseier?

x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x

when the shit is about to hit the fan, ‘t is about time you‘d shut your mouth

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2005 13:48
@Guybrush
niveau- und geschmaklos!
 

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