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Klage beim Verwaltungsgericht gegen IHK
 
Ollermann
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.12.2004 20:00
Für Bankkaufmänner/innen wichtig die nach der Prüfung weiter machen wollen - Fortbildung zum Bankfachwirt/in.
Seit ca. drei Jahren besuche ich die Bankakademie und hatte einen Notendurchschnitt von drei.
Bei der Bankfachwirtprüfung wird ein hoher Massstab angelegt - besonders weil die Prüfer von einen Studium ausgehen. Praktische (reale Leben) und Fachkenntnisse seines Arbeitgebers werden dort nicht berücksichtigt . Auch wird nach der Änderung der Prüfungsordnung entsprechend wie bei den Bankkaufleuten
schlecht formulierte Augaben gestellt. Dadurch entstehen bei den Prüflingen Beantwortungsprobleme und geht viel Zeit verloren.
Jetzt zu meiner Bankfachwirtprüfung:
Nach der Übersendung meines Prüfungsergebnisses fiel mir die Kinnlade runter. 46 Punkte in Allgemeine Bankbetriebswirtschaft und 41 Betriebswirtschaft, wo ich mir sicher war in beiden Fächern mind. jeweils 50 Punkte geholt zu haben. Natürlich machte ich mich unverzüglich auf zu IHK um Akteneinsicht zu erlangen. Dort wurde ich massiv behindert. Es wurden mir nur sogenannte Notizen erlaubt.
Fotokopien ebenfalls nicht. Ferner wurde mir zu verstehen gegeben das ich mich schon geraume Zeit in der IHK aufhalte.
Daraufhin suchte ich einen Anwalt auf, der sich komplette Akteneinsicht bei der IHK verschaffen sollte. Auch dieser wurde aus meiner Sicht behindert, weil ihn nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden (Lösungshinweise wurden nicht zur Verfügung gestellt - wichtig wegen der Punkteverteilung/Bewertungsspielraum ). Auch wurde meinen Anwalt die anderen Unterlagen mit ziemlicher Zeitverzögerung zur Verfügung gestellt. Egal - daraufhin Widerspruch bei der IHK eingelegt. Die IHK benötige zwei ganze Monate für die Antwort. Dem Widerspruch wurde nur zum Teil stattgegeben. Trotzdem durchgefallen in beiden Fächern - aber knapp. Dieser Widerspruchsbescheid ist in meiner 19 jährigen Banktätigkeit das Unwürdigste was ich jemals in den Händen gehalten habe. Dieser Bescheid hat viele Unterstellungen, falsche Rechtsgrundlagen und es wurde viel hinein interpretiert.
Hier die Fragen und Antworten:
Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
PRÜFUNGSFRAGE:
2 Maßnahmen Verbesserung der Eigenkapitalausstattung mit Kosten
1.) Antwort richtig
2:)Einbehaltung von Jahresabschlußgewinnen, kostet das Unternehmen wenig. richtig - weil §340 G Rücklagen (Fond)
bei der Bildung versteuert wird. ???? Prüfer
Nur 3 Punkte statt 4 Punkte

Widerspruchbescheid: Als zweite Maßnahme eine Gewinntheasaurierung vorgeschlagen; eine Bewertung unter Kostengesichtspunkten wurde nicht gegeben. Statt dessen wurden Reserven (§340g HGB) angeführt, die mit der Gewinnthesaurierung nichts gemein haben.
Der vorgenommene Punktabzug ist berechtigt.
Schreiben an Präsidenten der IHK:
Der § 340 g HGB ist eine Eigenkapitalposition, die zum Kernkapital von Banken angerechnet wird. Banken dürfen diese Bilanzposition nicht sofort mit Gewinn unterlegen, sondern müssen diese zwischenbuchen, bis sie eine Ermächtigung der Gewinnverwendung durch z.B. Hauptversammlung (AG) erhalten. Die Steuern sind der einzige wirklich große Kostenfaktor (außer möglichen Gewinnausschüttungen), wodurch der Gewinn belastet wird und die Steuergesetzgebung verpflichtet. Es kann ja sein, dass in der Bilanzposition § 340g HGB dort die Steuer nicht direkt anfallen sondern in der GuV bzw. Zwischenposition.
Wichtig ist das ein Bankbeschäftiger weiss das Eigenkapital nach § 340G HGB versteuert wurde. Dieser von Ihnen aufgeführte Einwand bzw. Tatsache gehört nicht zur Fortbildung als Bankfachwirtes. Ferner veröffentlichen große Banken dies in Ihren Jahresabschlüssen (siehe Anlage).
Ich kann daraus nur schliessen das hier eine Punktewertung unbedingt verhindert werden soll.

Frage: Klumpenrisiko mit hohen Einzelkrediten
Meine Antwort: Wenn ein Institut große Kredite vergibt, besteht die Gefahr von diesen Kreditnehmer abhängig zu werden. Deshalb schiesst evt. Bank Kredite nach . ??? Prüfer
Bei Ausfall des Kreditnehmers bzw. des Kredits (Insolvenz)
kann das Krditinstitut in Schwierigkeiten geraten, und andere banken mit sich ziehen . deshalb hat der Gesetzesgeber Einzel- bzw. Obergrenzen für die Kredite erlassen. Dadurch soll auch eine Risikosteuerung und Divisfikation ( Streuung)
erreicht werden. 2 Punkte statt 3 Punkte
Widerspruchsbescheid:
Bei Klumpenrisiken ist die Gesamtausfallwahrscheinlichkeit weniger großer Kredite größer als die Gesamtausfallwahrscheinlichkeit vieler Kredite, so dass das Eigenkapital bzw. sogar die existenz der Bank stark beeinflsst bzw. gefährdet werden kann.
Fazit: Also dürfen keine großen Kredite mehr vergeben werden - Quatsch als - Sicherheiten und andere Dinge sind wichtiger!!!! Grundlage Bankkaufmann
Brief an Präsidenten:
was Sie in Ihrer Begründung beschrieben, hat die Bankenaufsicht bzw. der Gesetzesgeber schon lange erkannt und har deshalb die Einzelkreditobergrenze (z.B. höchstens 25% vom HEK) bei Großkrediten für Banken im KWG festgeschrieben und müssen ferner diese Bestände regelmäßig melden. Dadurch wird eine Streung erreicht, die der Gesetzesgeber will, ansonsten wären zahlreiche Banken Konkurs gegangen (H......). Dieses wurde von mir auch beschrieben. nach einen Vergleich zwischen einer Vielzahl kleiner zu wenigen großen krediten(-risiken) bzw. nach der Losgrößenfunktion der Banken wurde in der Aufgabe im Zusammenhang mit Klumpenrisiken nicht gefragt.

Frage Unterscheidung Standardansatz und IRB-Ansatz (3 Beispiele)
Meine Antwort: Hier kommen nur extern geratete (Rating) z.B. Moodys zum Ansatz gebracht werden, mit ihren Rating (also meist unter 100%- wenn gutes Rating). Nicht geratete werden wie bisher mit 100% angrechnet. Basisansatz: Nur Ausfallwahrscheinlichkeit erstellt Bank selbst, andere Vorgaben durch Bankenaufsicht . Fortgeschrittenen Ansatz: Erstellt Rating selbst.
Widerspruchbescheid:
Es wurde nur der Standardansatz in zwei Punkten (Art des Ratings und Risikogewichte) statt in geforderten drei Unterschieden beschrieben. Der Standardansatz wurde
auch mit dem IRB- Basisansatz gleichgesetzt. Ein durchgängiger Vergleich Standardansatz mit dem IRB-Ansatz nach Aufgabenstellung fand nicht statt. Der vorgenomme Punktabzug ist berechtigt.
Meine Antwort an Präsidenten:
Hier sehe ich mind. vier Unterschiede zwischen dem IRB-Ansatz (Basisansatz und fortgeschritteneen Ansatz). Siehe Ausführungen im Widerspruch vom..... Besonders gewagt finde ich die Aussage im Widerspruchsbescheid , dass ich den Standardansatz mit dem IRB-Ansatz gleichgestzt habe.
Woraus lässt sich das schließen? Und dass nach zahlreichen Basel II Hausschulungen und der Uni. Vielen Dank für diese Einschätzung. Bitte teilen Sie mir ferner mit , wie sich die Punkte hier verteilt haben. Nach schriftlicher aussage im Widerspruchsbescheid wurden zwei Punkte beschrieben von geforderten drei und dann nur 2 von 6 Punkten? Wie ist hier die Gewichtung? warum wurden hier dann nicht vier Punkte vergeben?

Definition "operationelle Risiken und drei Beispiele
Meine Antwort: Operationelle Risiken enstehen schon selbst durch das bloße betreiben von Bankgeschäften .
Prüfer zu vage
1:) falsche Eingabe einer Wertpapierorder (z.B. 100 statt 10
2.)systemausfall (Computer)
3.)Falsche Investition in eine Geschäftskampane - "F"
durch Prüfer
Widerspruchsbescheid: Die Definition "operationelle Risiken" erfolgte zu vage und es wurden nur drei richtige Beispiele genannt. Der vorgenomme Punktabzug ist berechtigt.
Meine Antwort an den Präsidenten:
Erstaunlich finde ich, dass jetzt von drei richtigen Beispielen ausgegangen wird. Beispiel Nr.3 wurde vorher mit einen F versehen. Wie verteilen sich hier die Punkte auf? Pro Beispiel 0,66 oder 1 Punkt und Definition 2 oder 3 Punkte?
Die Definition ist als zu vage bezeichnet worden. Vage heißt aus meiner Sicht nicht völlig falsch, sondern nur sehr schwach ausgedrückt. Bitte berücksichtigen Sie zusätzlich die Ausführungen im Widerspruch vom .......

Hier nur einige Beispiele wie der Prüfer seine Bewertung
untermauert. Es werden viele Dinge hinein interpretiert die so nicht stimmen. Leider kann ich hier nicht den kompletten Vorgang abbilden - deshalb hier nur einige Beispiele.
Hatte der IHK geschrieben und um ein Gespräch gebeten bis 12.12.2004. Leider überhaupt keine Reaktion. Braucht die IHK ja auch nicht, da sie ja ein Monopol hat. kann mir hier einer von Euch einen Tipp geben ???? Könnt mich ja anmailen. Klage muß bis zum 23.12.2004 eingereicht werden. man besten ihr geht kurz vor der Prüfung in eine Gewerkschaft
der_italiener
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.12.2004 15:29 - Geaendert am: 18.12.2004 15:30
Ich find das ehrlich gesagt total lächerlich.
Die Zeit die Du für Deinen Anwaltgang, die Akteneinsicht und die Verfassung der Briefe und des Textes hier vergeudet hast hättest Du besser gelernt. Dann würde eine Wiederholungsprüfung oder eine andere Fortbildung auf jeden Fall klappen :-)
Seb2910SPK
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.12.2004 18:08
IM endeffekt muss jeder selbst wissen, ob er den Titel Bankfachwirt haben will. aber die 3 jahre tu ich mir nicht an, da mach ich in 4 jahren lieber mein diplom an einer staatlichen hochschule.
Anni-Mausi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.12.2004 08:12
Da muss ich dem Italiener leider Recht geben.

Warum regst du dich auf wenn ehe nichts bringt, lerne lieber in der Zeit, spart Zeit und hohe Kosten...
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.12.2004 09:41
@ Ollermann

Sind die Formulierungen der Fragen in der Prüfung zum Bankfachwirt wirklich in der von Dir beschriebenen Form wie:
- Maßnahmen Verbesserung der Eigenkapitalausstattung mit Kosten
- Klumpenrisiko mit hohen Einzelkrediten
- Unterscheidung Standardansatz und IRB-Ansatz

Wenn man die Fragen nämlich nur so liest, dann weis man ja beinahe nicht mal, worum es hier geht...

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Anni-Mausi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.12.2004 10:02
allerdings, also wirklich verstehen tu ich das auch net...
 

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