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Fernabsatzgeschäft
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Tina_
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.12.2004 14:36
halli hallo habt ihr auch schon von der neuregelung bei kontoeröffnungen gehört ??? was haltet ihr davon????
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 17:14
Welche Neuregelung meinst du denn liebe Tina?

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Tweety
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.12.2004 18:42
Bei uns ist das jetzt so, dass in unserem Menü ein extra Punkt ist für "telefonische Beratung". Wenn man darunter Konten eröffnet, bekommt der Kunde irgendwelche Unterlagen zugeschickt, aus denen er seine gesetzlichen Rechte (Widerspruch...) ablesen kann.
Ist alles recht merkwürdig, da unterschieden wird, ob der Kunde uns oder wir ihn angerufen habe, oder ob der Kunde uns angerufen hat und er dann im Call-Center gelandet ist.
Alles ein bischen verwirrend.
Aber ich denke, dass ist nur am Anfang so, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jetzt die Kunden anderes reagieren, als vorher. Ist also nur eine Änderung in der System-Eingabe.
Bald kräht bestimmt kein Hahn mehr nach...

Wie ist das bei euch jetzt so?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 18:51 - Geaendert am: 15.12.2004 19:27
Die bisher geltenden Vorschriften über Fernabsatzverträge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sind, gelten ab 8. Dezember 2004 auch für Bankdienstleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, einer Altersversorgung von Einzelpersonen, einer Geldanlage oder Zahlung unterliegen. Für Versicherungsverträge gelten besondere Vorschriften im Versicherungsvertragsgesetz. Wertpapiergeschäfte sind vom Fernabsatzgesetz ausgenommen, denn deren Kurs ändert sich zu schnell, um ein Rückgaberecht zu rechtfertigen.


Fernabsatzverträge sind in BGB § 312b ff. geregelt.
Das BGB kann herunterladen unter:
http://www.bgb-buergerliches-gesetzbuch.de/_buch/bgb.htm

oder als PDF
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.12.2004 19:29 - Geaendert am: 15.12.2004 19:32
Da hat sich der Gesetzgeber wirklich was Tolles einfallen lassen, die Berater haben mehr Arbeit und die Kunden werden mit noch mehr Unterlagen überschüttet, aus denen Sie sowieso nicht schlau werden... wo ist da der Mehrwert?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 19:54
Die Kunden sollen vor den übermächtigen Banken geschützt werden.
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2004 20:52
Mir macht das Ding in erster Line mehr arbeit und nen riesigen Papierkrieg.

Beispiel:

Konto + Sparkonto + Depot + Kreditkarte...

sind 25 Seiten Fernabsatzgesetz....

und für was für die Katz, keiner meiner Kunden wird online mehr machen als ne Überweisung.

So long

Noc
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 20:57
Vielleicht übertreiben die Banken bei der Umsetzung des Gesetzes.
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 20:59
Wiso 25 Seiten?? Was machst du denn da alles?
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2004 21:01
Ganz einfach Fernabsatzinformation a 5 Seiten für jeden Produkt....

So long

Noc
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 21:04
Aber die schriebst du doch nicht selbst?
Und fünf Blätter zusammentackern dürfte nicht soviel arbeit sein.
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2004 21:07
Nein aber nem Kunden zu erklären das er 5x mal das selbe unterschreiben muß und dann nen Stapel Papier mitzunehmen hat nervt.

So long

Noc
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 21:09
Also das ist wirklich viel Arbeit.
Stell doch einfach nen extra Mülleimer auf.
Mit nem großen Schild. Falls sie die Wiederrufsbelehrung nicht mitnehmen möchten.
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2004 21:11
Dann hat der Kunde ein Lebenslanges Widerraufsrecht für dieses Geschäft....

Fänd ich jetzt nich so prickelnd.

Aber wie gesagt schimpfen bringt nix, aber ich werd mal meinen EU-Abgeordneten Fragen wo das dem Verbraucherschutz hilft.

so long

Noc

Unterwerfung ist ein Geschenk, erhalten durch Respekt, geboren aus der Achtung.
Wenn das Wort nicht schlägt, schlägt auch nicht der Stock!!!

Sokrates

Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 21:15
der Kunde hat dann kein lebenslanges wiederufsrecht. Du mußt ihm die Unterlagen nur geben. Was er damit macht ist egal.
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.12.2004 21:16
Ja aber er muß mir die Widerrufsbelehrung unterschreiben und Sie nicht leer in Ablage P weiterleiten.

So long

Noc

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.12.2004 21:21
Er bekommt eine Version, mit der er machen darf, was er will, die andere muss in die Akte.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

AH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.12.2004 21:34
Bei uns sind im Moment keine Ferngeschäfte erlaubt....Schätze die Arbeiten noch an irgendner Lösung. Der Papierkrieg bei bestimmten Dingen wurde aber bei uns schon so überwunden, dass der Kunde in die Bank kommen muss, um "persönlich" etwas übergeben zu bekommen (ne keine 5 Seiten zum unterschreiben). Naja mal abwarten, wie es nach der Übergangsphase bei uns aussieht...
ichHALT
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.12.2004 16:57
ich finds superätzend hab schon einige kunden gehabt die haben die empfangsbestätigung zwar unterschrieben wollten aber dann des zeug gar nicht haben ... und wir müssen immer schaun dass wir noch das komplette zeug drucke für jedes produkt ein anderes ... ach bin ich froh dass ihc ab montag urlaub hab

this branch needs way more ROCK!!!!!!!! i think i should fuckin ROCK yall!!!!!!!! booka

Tina_
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.12.2004 08:27
ich finde das ganze auch etwas übertrieben wenn ich ein kundengespräch führe dem kunden alles erkläre und ihm dann sage ich schick ihnen die unterlagen zu *mmöp* Fernabsatz dann kann ich gleich ein ganzes Packet machen... was für ein blödsin!!! also ehrlich da hatte doch mal wieder jemand ganz dolle langeweile...

sag mal habt ihr auch die anweisung wenn der kunde den ganzen quatsch wiedergebracht hat und unterschrieben hat das alles zusammen zu öesen???
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