Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 33
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Schreiben an JAV / Betriebsrat
 
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.12.2004 19:45
Hi, wir haben die Aufgabe ein Schreiben anzufertigen ,die unsere Unternehmen (Bank) überzeugt die Kosten für unsere Lehrbücher zu übernehmen.
Hat einer vielleich ein Beispiel ?

Greetz Lrcoolk

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.12.2004 19:56
von wem habt ihr die Aufgabe bekommen???
Also bei uns wurden die Kosten auch nicht übernommen!!!
Engel82
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.12.2004 20:48
Also, bei uns werden sämtliche Bücher von der Bank bestellt und auch bezahlt.
Da haben wir gar nix mit zu tun.
Und wenn wir geschlossen als Lehrjahr sagen, wir brauchen noch irgendein Buch zum Lernen oder so, dann hat die Bank das auch bezahlt.
Erzähl das doch mal deiner Bank.
Welche Bank ist das denn?
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.12.2004 20:49
Eine Aufgabe in der Berufsschule (von Herrn Grundmann)

Greetz Lrcoolk
Beaker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.12.2004 11:54
Es gibt doch meines Wissen nach einen Paragraphen im Bundesausbildungsgesetz, in dem steht daß der AG kosten für benötigtes Material der Ausbildung zahlen muß.

BBiG §6 Abs.3

Ist wahrscheinlich Auslegungssache der Bank wie sie das sieht.

Auf jeden Fall viel Glück.

Wenn klappt würd mich eure Formulierung auch mal interessieren, für unsere JAV.

Wäre nett wenn Du dann an mich denken würdest.

Wer weiß, ob die Erde nicht die Hölle eines anderen Planeten ist?

SWAT
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.12.2004 12:05
Soweit ich weis bezieht sich dieser § auf des Material, dassinnerhalt des Betriebes für die Ausbildung zu verfügung gestellt werden muss.
Die Kosten der Schulbücher gehen zu lasten der Auszubildenden. Es liegt im Ermesser der jeweiligen Bank diese Kosten zu übernehmen.

-------------------------------------------------------------------------------------------
Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

MasterLuc
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.12.2004 12:51
Nach der Ausbildungsverordnung und dem BetvG ist der Arbeitgeber zwar nicht verpflichtet die Lehrbücher der Azubis zu bezahlen, man könnte aber den Antrag so aufsetzen, dass ihr dadurch mehrere Möglichkeiten für evtl. andere Lehrmittel habt!!! Das müsste reichen!!! Grüße und



Schöne Feiertage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Christiane
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.12.2004 14:18
Also mit Ausnahme des Buches für Bankbetriebslehre haben wir alle Bücher von der Berufsschule gestellt bekommen. Und das für BBL hat unser Betrieb gezahlt. Wenn wir zusätzliche Bücher zum lernen wollten, muss ten wir die selber zahlen oder hoffen, dass irgendein Mitarbeiter was besitzt, was er uns leihen kann.

Gruß, Christiane
 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse