Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 43
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Beleihungswert/ Zwangsversteigerung
 
VobaChrizZz
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2004 19:58
Hallöchen,

da wir uns gerade mit der Baufi befassen, habe ich dazu ein paar Fragen.

Die I. Hypothek wird nur mit 60%beliehen. (deckt die Bank hier lediglich das Verwertbarkeitsrisiko ab?)

Die Bausparkasse beleiht ca. zu 80% mit einer GS am 2. Rang. Sie hätte nach meiner Auffassung nur noch 20% zur Verfügung. Ohne anderwertige Sicherheiten hätte ich doch hier einen Blankoanteil, was sicher nicht gern gesehen wird?
Oder wird hier eine Sicherungsvereinbarung zwischen Bank und BSK geschlossen ( mir nur bei Verbundpartnern bekannt)

Dazu noch kurz die Frage bzgl. den Beleihungsgrenzen. Warum 60% der Bank erstrangig und 80% der BSK zweitrangig (vllt. da anfängl. Tilgung viel höher als bei erster Hypothek?)

Danke im voraus für eure Antworten,
Chris
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2004 20:06 - Geaendert am: 24.11.2004 20:08
Zunächst sollte der Kreditnehmer 20 % Eigenkapital in die Finanzierung einbringen.

§ 11 (2) Hypothekenbankgesetz:
Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des Grundstückes nicht übersteigen. Realkreditobergrenze = Beleihungswert • 60 %

§ 7 BSpKG:
Beim Einsatz von Baudarlehen von Bausparkassen ist bei entsprechender grundbuchlicher Sicherung eine Beleihung bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes zulässig.
Eine Beleihung über 80 Prozent des Beleihungswertes hinaus ist den Bausparkassen nur dann gestattet, wenn ausreichende Zusatzsicherheiten beigebracht werden können.
canopus
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2004 20:07
Hi.
Die Beleihungswerte die du hier genannt hast richten sich nach dem jeweiligen Kreditgeber. Hypothekenbanken beleihen grundsätzlich nur bis 60% (Ist gesetzl. vorgeschrieben, soweit ich weiß), Bausparkassen bis 80 %. Das hängt also nicht von der Rangstelle ab.
Z.B. bedeutet das, daß die Bausparkasse dir für ein Grundstück, das 100 TEUR wert ist, max einen Kredit i.H.v. 80 TEUR zur Verfügung stellt. In deinem Fall würde dir die Hyp.Bank 60 und die BSPK die restlichen 40 TEUR geben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2004 20:10 - Geaendert am: 24.11.2004 20:40
Eine Hypothekenbank würde 60 TEuro,
die Bausparkasse 20 TEuro finanzieren
und der Rest muss durch Eigenkapital finanziert werden.
canopus
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2004 20:37
stimmt natürlich. Da hab ich mich verhauen
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2004 21:12
Also,

diese Vorschriften beziehen sich nur auf Bausparkassen und Hypothekenbanken. Je nach Bonität ist natürlich auch eine Vollfinanzierung möglich.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.11.2004 22:25
Die Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht erzählen immer wieder, dass bei einer Zwnagsversteigerung teilweise nicht einmal die 60 % des Verkehrswertes erzielt werden. Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist sehr riskant. Man sollte aus Fehlern der Vergangenheit lernen.
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2004 13:48
-60% Finanzierungen sind nach meiner Erfahrung allerdings eher in der Minderheit. Bis 90% liegen wohl die meissten. Und auch über 110% kommen vor.
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse