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Forenübersicht >> Kontoführung

Frage zu Mietkaution und Begriffen
 
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2004 21:01
Hi ich schreibe morgen eine Arbeit in Bank und hab da 2 Sachen die mir noch nicht ganz klar sind !!!

1. Können Mietkautionskonten gepfändet werden ? Treuhandkonten stehen ja unter besonderem Schutz (AKB)

2. kann mir einer am Beispiel Prokura und Handlungsvollmacht ,den Unterschied zwischen deklatorisch und konstativ erklären ?

Vielen Dank
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 21:53 - Geaendert am: 23.11.2004 15:52
Deklaratorisch ist rechtsbegründend.
Kuonstitutiv ist rechtserzeugend.
[...]

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 22:09
Eine Eintragung einer OHG ist z.B. deglaratorisch.
Die OHG ist also schon rechtfsfähig indem sie die Geschäftstätigkeit aufnimmt.

Die EIntragung einer GmbH ist konstitutiv, d.H. die GmbH ist erst Rechtskräftig wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.

Zwecks Mietkautionskonto: Es wird in der Regel auf den Namen des Mieters eröffnet und an den Vermieter verpfändet.
Janina
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 10:24
soweit ich weiss wird dir Handlungsvollmacht generell nicht in Handelsregeister eingetragen.

die ist doch gar nicht eintragungsfähig.
Tina_
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 10:38
also ich merk mir den unterschied zwischen deklatorisch und konsititutiv immer so ..

deklatorisch = d wie deutlich machen, quasi in die zeitung setzen das alles es wissen.... mehr nicht!!1

und demnach ist konstitutiv das was mit der eintragung verbunden ist!!

ist zwar ne blöde Eselbrücke aber mir hat es immer geholfen!!
Janina
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2004 11:12
ich mache es einfach so:

aus der Wort konstitutiv nehme ich mir die drei ersten Buchstaben = kon ! dies verbinde ich einfach mit dem deutschen Wort = mit.

d.h. also, erst mit der Eintragung wirksam.
DrCyberbob
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2004 11:56
Eine PROKURA ist deklaratorisch (=rechtsbezeugend) und nicht konstitutiv (=rechtserzeugend). Das heisst, dass eine Prokura auch ohne Eintragung wirksam ist - vergl. OHG / KG / e.K.

Sie wird aber zur Kenntlichmachung ins Handelsregister eingetragen.

Nachzulesen im GP S. 85
Ghostfinder
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2004 12:02
Zu 1.:

(keine Garantie)
Mietkautionen fallen mit unter die Guthabenmasse desjenigen, auf dessen Namen es angelegt wurde!
Pech nur, wenn das Geld von Mieter Schmidt (Kaution) auf den Namen des Vermieters Müller angelegt ist und für den Vermieter eine Pfändung reinkommt.

Ist dieses Buch nicht mit einem Hinweis versehen......dann ist es futsch!

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Schlägt die Uhr Zwölfe, knarrt es im Gewölbe...

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2004 12:11
Mietkautionen müssen in diesem Falle ja gekennzeichnet werden. Und da es sich ja in dem Falle um einen abw. wirtsch. Berechtigten handelt bleibt sowas außen vor. Der Mieter muß seine Mietkaution zurückerhalten...auch wenn der Vermieter eine Pfändung hat. Hatte den Fall selber vor kurzem erst, als ich ausgezogen bin.
Ghostfinder
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2004 12:28
@ Boersenguru:

Aber ich hatte vor kurzem einen so komplizierten Fall, bei dem eine nette Dame eine fette Pfändung hatte und das Buch nicht mit einem Zusatz gekennzeichnet war.......schwubs hatte der Mieter Pech!

Haben wir in der Abteilung uns noch einen gelacht, was die nun für nen Ärger am A**** hat!

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Schlägt die Uhr Zwölfe, knarrt es im Gewölbe...

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2004 12:35
In dem Fall ist das ja ok.....trotzdem muß der Vermieter die Kaution irgendwie zurückzahlen...
Aber meistens sind die Bücher ja gekennzeichnet. Schön blöd, wer es nicht macht.
MalcolmX
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.11.2004 13:07
Also da Nr.2 ja schon so oft und so gut erklärt wurde schreite ich noch mal zu NR. 2:

Also man muss Mietkationskonten, wenn das bekannt ist besonders kennzeichnen. AUßerdem darf man diese Konten dann nicht verpfänden, gibt da irgend so eine Klausel, dass das Pfandrecht da nicht gilt.

@ghostfinder würde mich nicht wundern wenn eure bank noch ärger mit der Kundin bekommt.

We are trying so hard hard to survive

Ghostfinder
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2004 13:11
@ MalcomX:

Ist ja dann nicht mehr mein Bier!

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