Kontoeröffnung: Minderjähriger mit Arbeitsvertrag |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:25 |
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Ich habe in der Schule mal gelernt, dass ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern ein KK-Konto eröffnen kann, wenn dieses für Gehaltszahlungen aus einem Arbeitsvertrag verwendet wird, zu dem die Eltern schon zugestimmt haben. In einer Prüfung kam dann mal diese Situation dran, nur mit einem Ausbildungsvertrag, hier musste man die Genehmigung der Eltern einholen. Wisst ihr was Genaues zu dem Thema, denn ich bin mir jetzt insgesamt etwas unschlüssig.
Danke
Bommes |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:27 |
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Wenn es ein Ausbildungsvertrag ist müssen die eltern zustimmen da die Ausbildung einen erzieherischen charakter hat , keine ahnung warum, wenn das kind aber zeitung austrägt z.B. dann kann es das so machen wenn die eltern dem job zugestimmt haben!!!! |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:28 |
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hi,
also grundsätzlich braucht man zur Kontoeröffnung von Minderjährigen die Zustimmung der gesetzl. Vertreter. Ausnahme: es handelt sich um einen Arbeitsvetrag. Da der Ausbildungsvertrag aber kein Arbeitsvertrag ist braucht man hier die Zustimmung!
War das einigermaßen verständlich?
An alle viel Glück für Mittwoch. |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:32 |
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Dieser Fall kommt in der Praxis selten vor, da kaum ein Jugendlicher unter 18 mit seiner Ausbildung fertig wird.... Aber theoretisch muss man das ja alles wissen.... |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:36 |
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DOch es kann vorkommen....Zeitungsaustragen und landwirtschaftliches Zeug....
zählt ein Job auf 400Euro Basis unter die Kategorie mit Arbeitsvertrag? Schon oder? |
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Verfasst am: 22.11.2004 15:49 |
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klar kann man unter 18 mit der lehre fertig werden. zum beispiel wenn man mit 15 mit hauptschule fertig ist und 2 jahre irgendwas lernt... gar kein ding.
oder eben wenn man "normal" arbeiten geht. 400 euro jobs muessten da auch zaehlen, zumindest wenn es einen echten vertrag gibt! |
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Verfasst am: 22.11.2004 17:06 |
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Auf den Fall bin ich auch gestoßten!
wie ist des dann mit der Bank-Card?
wann darf die ohne zustimmung der gesetzl. vertreter bestellt werden??
MFG |
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