Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 30
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

FA bei Heirat
 
Dico83
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2004 11:16
Hi,

wie ist das eigentlich bei ner Heirat geregelt. Wird dann der FA sofort zusammengelegt oder erst im nächsten Jahr? Reicht die Aussage des Kunden aus ob zusammen veranlagt oder getrennt oder muss das nachgewiesen werden?!
Ghostrider
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2004 11:18
Du musst eine Heiratsurkunde mitbringen für die Bank wenn du heiratest wegen Kontoumschreibungen und unter anderem auch dem FA

Somit weißt du es nach. Und der Güterstand...jetzt fragst du mich zuviel ich hab lang keine HU mehr gesehen weiss also nicht obs draufsteht, allerdings bezweifle ich es. Und ich glaube das wird sofort zusammenveranlagt...

Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2004 11:18 - Geaendert am: 18.11.2004 11:19
kommt darauf an, ob die einzel-FSA schon belastet wurden, dann erfolgt die gemeinsame veranlagung erst im nächsten jahr, ansonsten sofort..... soweit ich mich erinnere *gg*

++++++++++++++++++++++++++++

ich stehe auf der seite von niemandem,
denn niemand steht auf meiner seite!

MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2004 11:21
Wenn man verheiratet ist, ist der FA grundsätzlich zusammen, soviel ich weiß.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Als du geboren wurdest, lachten alle und du weintest. Lebe so, dass wenn du stirbst, du lachst, und andere weinen!!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2004 11:22
zumindest bei gemeinsamer veranlagung

++++++++++++++++++++++++++++

ich stehe auf der seite von niemandem,
denn niemand steht auf meiner seite!

sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2004 11:33
Sobald die Heiratsurkunde vorliegt, wird der alte Freistellungsauftrag gelöscht und es muß ein neuer, gemeinsamer eingereicht werden. Zumindest bei gemeinsamer Veranlagung, das ist aber die Regel.
Christiane
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2004 12:55
Wenn man heiratet, wird der FSA sofort umgestellt. Problematisch wird das nur, bei einer Scheidung. Denn was macht man, wenn der gemeinsame FSA teilweise ausgeschöpft wird - wem ordnet man wieviel zu?

Gruß, Christiane
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2004 13:07
Die beiden müssen sich dann einig werden, das ist meistens ein Problem.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse