Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 34
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Eine Frage zum Halbeinkünfteverfahren
 
Ausbilder-Anthony
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.11.2004 17:42
Dividende 1.100 x 1,30 €
1.430,00 €

./. FSA (doppelt)
400,00 €

= kapitalertragssteuerpflichtig
1.030,00 €

./. KESt 20%
206,00 €

./. Soli 5,5%
11,33 €

= verbleiben
812,67 €

+ Dividende aus FSA
400,00 €

= Gutschrift
1.212,67 €




Oder

Dividende 1100 x 1,30 €
1.430,00 €

Hälftige Bardividende
715,00 €

./. FSA
200,00 €

=
515,00 €

./. KESt 20% auf 1.030 €
206,00 €

./. Soli 5,5%
11,33 €

=
297,67 €

+ hälftige Bardividende
715,00 €

+ FASA
200,00 €

= Gutschrift
1.212,67 €



so, das sind die zwei abrechnungsmethoden für die dividendengutschrift. also wenn ich das so richtig sehe bringt einem das halbeinkünfteverfahren nur etwas wenn noch einen freien FSA hat oder? Der Kunde hier hat noch 200 FSA frei. also hätte er keinen FSA, würde ihm das Halbeinkünfteverfahren nix brinden und er zahlt 20 % Kest und 5,5 % soli oder wie verhält sich das? ich blick da nicht ganz durch, hilfe!?!
Ausbilder-Anthony
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.11.2004 17:46
Auf der HV der Auto AG soll auch über die zu zahlende Dividende abgestimmt werden. Die Beschlussvorlage lautet auf eine veröffentlichte Dividende von 1,30 € je Aktie. Herr Wirth weiß, dass sein FSA durch andere Kapitalerträge bereits bis auf 200,00 € ausgeschöpft ist. Er bittet Sie, ihm die Höhe seiner Gutschrift nach Abzug aller Steuern für den Fall zu ermitteln, dass die Dividende in vorgeschlagener Höhe beschlossen wird. Er bestitzt 1100 Aktien.

sorry das ist die Angabe dafür
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.11.2004 18:16 - Geaendert am: 12.11.2004 18:37
Wenn der Kunde keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, werden 20 % KESt + SoliZ einbehalten.
In der ESt- Erklärung gibt der Kunde die Brutto- bzw. Bardividende als Einnahme in der Zeile für Halbeinkünfteverfahren an.
Hat nun der Kunde einen persönlichen Einkommensteuersatz von z. B. 30 %, wird ein Teil der einbehaltenen KESt ihm rückerstattet, wenn er die gezahlten Beträge als anrechnenbare Steuern angibt, weil das Finanzamt die Einkünfte aus Dividenden halbert.

Das Finanzamt macht folgende Rechnung auf:
Gezahlte KESt: 1.430 € * 20 % = 286 € + SoliZ
./. zu zahlen sind 1430 € : 2 * 30 % = 214,50 + SoliZ
-------------------------------------------------------------
= Rest wird zurückgezahlt 71,50 € + SoliZ
Ausbilder-Anthony
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.11.2004 18:36
und wenn er einen FSA hat wird dieser einfach verdoppelt und dann vom dividendenertrag abgezogen oder? das ist grundsätzlich so? danke hermann
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.11.2004 18:40
Eine Dividendenzahlung belastet den Freistellungsauftrag nur mit der Hälfte des Betrags. Damit kann man mit dem gleichen Freistellungsauftrag doppelt soviel Dividende wie Zinsen freistellen.

Die Rechnung lautet deshalb:

Brutto- bzw. Bardividividende
./. FStA * 2
------------------------------------
= maßgeblicher Betrag zum Berechnen der KESt
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.11.2004 18:42
siehe auch unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=4351&forumid=17
Ausbilder-Anthony
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.11.2004 19:51
danke hermann, lieb von dir ;-)
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse