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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Aufgabe...
 
sweetkiss
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.11.2004 11:55
Die sechzehnjährige Auszubildende Sonja Ruck will zusammen mit ihren Eltern für sich ein Konto eröffnen.
Im Beratungsgespräch ergeben sich eine Reihe von Fragen, die Sonja beantwortet haben möchte :

Frage 1:
Liegt nicht bei einer ganzen Reihe von Geschäften mit der Bank ,,Lediglich ein rechtlicher Vorteil" für mich vor?

Frage2:
Nehmen wir an, dass die gesetzlichen Vertreter nicht rechtzeitig vor Vertragsabschluss einbezogen wurden,. Damit fehlt ihre Zustimmung zum Kontoeröffnungsvertrag.
Wie ist dann die rechtliche Situation?

so ihr lieben ich habe keine ahnung was die Fragen bedeuten soll!
würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2004 12:01
1) der Vertrag bringt auch Pflichten, daher muss zugestimmt werden

2) ohne Zustimmung und/oder Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam, entweder wird dann noch zugestimmt oder die Rechtswirksamkeit erfolgt mit dem 18. Geburtstag

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

sweetkiss
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.11.2004 12:02
okay erstmal danke!
aber ich verstehe die frage 1 überhaupt nicht!?!?!?
ich meine was soll das heißen ,,lediglich ein rechtlicher Vorteil"!?!?!?!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2004 12:05
Vorteile sind Rechte, denen keine Pflichten gegenüberstehen, z. B. Geschenke

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Lorcan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.11.2004 12:27
zu 2)
Ist es nicht so, dass wenn die Eltern dem Ausbildungsvertrag zugestimmt haben, das Mädel Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Ausbildung, wie z.B. das Eröffnen eines Gehaltskontos, ohne gesonderte Zustimmung tätigen darf?
Handballerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.11.2004 12:32
@ Lorcan:
Nein, das gilt nur für einen ARBEITSvertrag.
Bei einem AUSBILDUNGSvertrag müssen die Eltern allen weiteren Verträgen auch zustimmen!
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.11.2004 11:26
also zu 2. würde ich sagen das es nicht geht, da (auch wenn sie in einer Ausbildung ist) sise minderjährig ist und die Unterschrift nicht gültig ist solange nur sie unterschreibt und nicht ihr Vormund.
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.11.2004 11:32
@Chava

das mit den Geschenken stimmt nicht so ganz. So ein Auto bringt z.B. auch Pflichten mit sich. Oder Aktien etc.
Superboo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.11.2004 11:48
zu 2)

das Rechtsgeschäft ist solange schwebend unwirksam. bis die gesetzlichen Vertreter zustimmen.

Es wird jedoch nichtig, wenn die gesetzlichen Vertreter innerhalb von 2 wochen nach Aufforderung durch den Vertragspartner keine Zustimmung ertilen.

greetz

Boo

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 13:23
1) Vorteile sind Rechte, denen keine Pflichten gegenüberstehen z.B. Oma schenkt ihrem Enkel 10€!
Oder der Onkel schenkt ein Fahrrad!
Dieses gilt aber nicht bei Aktien, Haustieren, oder ähnlichem

2)

das Rechtsgeschäft ist solange schwebend unwirksam. bis die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Falls das nicht innerhalb von 2 Wochen geschiet wird der Vertrag automatisch nichtig!

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!

Ghostfinder
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 13:47
Ich mach mir darüber gar keinen Kopf.........das ätzt! *grins*

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Schlägt die Uhr Zwölfe, knarrt es im Gewölbe...


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 14:13
Bei Geschenken kommt es darauf an, ein Haus bringt auch Nachteile (Steuern) mit sich, aber laut Urteil überwiegen die Vorteile.
Aber 10 € bringen ja nur Vorteile!
Autos und Tiere bringen auch Pflichten durch Steuer mit sich, deshalb müssen die Eltern genehmigen/ zustimmen.

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Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 14:20
Bei Geldgeschenken Betragshöhe beachten, muss glaube ich (jaja in der Schule schlafen birgt Nachteile in sich) ab einer bestimmten Höhe versteuert werden (versteuern zählt als NACHTEIL)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 14:24
Aber dann ist der Vorteil wieder so groß, dass er überwiegt....

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Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 14:27
koreckt @ chava!!
aber die Geldbeträge die du meinst @Ghostrider fallen dann schon unters Erbschaftsrecht mit Schenkung.
Das hat dann nicht unbedingt was mit rechtlichen vorteilen zu tun

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!

 

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