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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

BSE-Scheck
 
ReFux
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.11.2004 14:06
Per 01.11.2004 ist das Scheckgesetz geändert wurden und zwar zum BSE Scheck ist die Betragsgrenze ja nun auf 6000 EUR statt ehemals auf 3000 EUR angehoben wurden. Gibt es dieses Gesetz nun schriftlich und ist es für uns Prüfungsrelevant für AP Winter 2004???

Webmaster www.bankkaufmann.com

kuecken
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2004 14:34
Ich denk schon dass man das zumindest wissen muss. Schließlich sollte unser Wissen doch "up to date" sein.

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Ich liebe Katzen....
.... sie schmecken wie Hühnchen!


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 17:52
Gab schon mal eine Diskussion dazu.... Guck mal im Archiv

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2004 18:26 - Geaendert am: 04.11.2004 18:32
Das Scheckgesetz wurde nicht geändert.
Für den beleglosen Einzug der Scheckgegenwerte, der im Elektronische Massenzahlungsverkehr (EMZ) abgewickelt werden kann, stehen zwei Verfahren zur Verfügung.
Das beleglose Scheckeinzugsverfahren (BSE–Verfahren) findet bei Schecks bis zu einem Wert von unter 6.000 Euro, die auf inländische Kreditinstitute gezogen sind, Anwendung.
Im BSE-Verfahren ist die erste Inkassostelle neben der Prüfung der Schecks auf formelle Ordnungsmäßigkeit verpflichtet, die Scheckdaten zu erfassen und in Datensätze umzuwandeln. Danach können die Gegenwerte beleglos und ohne die Vorlage des Originalschecks z. B. im EMZ der Deutschen Bundesbank eingezogen werden.

Schecks ab einem Betrag von 6.000 Euro, die auf inländische Kreditinstitute gezogen sind, werden im GSE-Verfahren eingezogen. Im Gegensatz zu BSE-Schecks, die von den Kreditinstituten auch in eigenen Gironetzen beleglos eingezogen werden können, wird nach dem Scheckabkommen die Überleitung von Schecks in das GSE-Verfahren ausschließlich von der Deutschen Bundesbank vorgenommen.

Dem EMZ-Verfahren liegen mehrere zwischen den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes und der Deutschen Bundesbank getroffene Vereinbarungen, wie z.B. das Abkommen über den Lastschriftverkehr oder das Abkommen zum Überweisungsverkehr, zugrunde.

Quelle:
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_massenzahlungsverkehr.php

siehe auch:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=5361&forumid=27
 

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