Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 19
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

verbriefte verbindlichkeiten
 
chrischyy
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2004 14:01
kann mir jemand den begriff verbriefte verbindlichkeiten erklären???
Danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2004 15:58
ja
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2004 15:59 - Geaendert am: 31.10.2004 16:02
Auf solche Fragen gibt es diesen Antwort!

Außerdem:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=5415&forumid=7
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2004 15:59 - Geaendert am: 31.10.2004 16:12
§ 22 Verbriefte Verbindlichkeiten (Nr. 3) RechKredV
(1) Als verbriefte Verbindlichkeiten sind Schuldverschreibungen und diejenigen Verbindlichkeiten auszuweisen, für die nicht auf den Namen lautende übertragbare Urkunden ausgestellt sind.
(2) Als begebene Schuldverschreibungen sind auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen sowie Order-schuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind, unabhängig von ihrer Börsenfähigkeit auszuwei-sen. Zurückgekaufte, nicht börsenfähige eigene Schuldverschreibungen sind abzusetzen. Null-Kupon-Anleihen sind einschließlich der anteiligen Zinsen auszuweisen.
(3) Als Geldmarktpapiere sind nur Inhaberpapiere oder Orderpapiere, die Teile einer Gesamtemission sind, un-abhängig von ihrer Börsenfähigkeit zu vermerken.
(4) Als eigene Akzepte sind nur Akzepte zu vermerken, die vom Institut zu seiner eigenen Refinanzierung ausgestellt worden sind und bei denen es erster Zahlungspflichtiger ("Bezogener") ist. Der eigene Bestand sowie verpfändete eigene Akzepte und eigene Solawechsel gelten nicht als im Umlauf befindlich.
(5) Bei Instituten, die einen unabhängigen Treuhänder haben, gehören Stücke, die vom Treuhänder ausgefertigt sind, auch dann zu den begebenen Schuldverschreibungen, wenn sie dem Erwerber noch nicht geliefert worden sind. Dem Treuhänder zurückgegebene Stücke dürfen nicht mehr ausgewiesen werden.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.10.2004 16:47
hehe, nicht schlecht Herr Herrmann!

Vielleicht bringt, diese Methode was..! :D

Dennoch, haben Sie die Frage beantwortet...
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse