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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Übernahme
 
keeper_to
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.10.2004 09:27
Hi,
meine Ausbildung endet im Januar 05. Bis jetzt habe ich noch nichts bzgl. Übernahme gehört. Gibt es irgendwelche gesetzl. Bestimmungen, zu welchem Termin diese Sache geklärt sein muss.

Bis dann !
Pumba
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.10.2004 09:29
Hi,
also das es gesetzlich Vorgeschrieben weiss ich nicht aber vielleicht soltst du einfach mal deinen Ausbildungsleiter diesbezüglich fragen, der gibt dir diesbezüglivh dicherlich eine Antwort.
Bei uns in der Bank ist es so das wir schon vor der AP gesagt bekommen wie es aussieht.

grüßle

Pumba
ni_steph
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.10.2004 09:32
Morgen!

Also wir haben das auch erst vorgestern erfahren und manche von uns wissen das trotzdem noch nicht,weil es ja verschiedene Regionen gibt und nicht alle gleichzeitig die Gespräche haben.Also bist du nicht der einzige,der noch wartet...Mach‘ dir mal keine Sorgen,die werden dir das auf jeden Fall noch vor der Prüfung sagen.

Gruss,

ni_steph
Price
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.10.2004 09:32
Also, ich an deiner Stelle würde es auch so machen wie Pumba...
Einfach mal die Ausbildungsleitung ansprechen!

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"Träume nicht dein Leben,
Lebe deinen Traum"

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2004 10:00
Gibt keine gesetzl. Vorschriften dafür.
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2004 10:08
Es gibt in diesem Fall eine gesetzliche Regelung:

Sie besagt, dass wenn Du nichts bezüglich Deiner Übernahme hörst und am Tag nach Deiner mündlichen Prüfung ganz normal weiter arbeitest, dann bist Du automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden.

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